Schluss im AK |
24.11.2005, 23:28 | Gulk | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Schluss im AK Wenn ich Recht habe, dann hast du Unrecht; Wenn du Recht hast, dann habe ich Unrecht; -------------------------------------------------------- Also hat einer von uns beiden Recht. so erstmal aufstellen I = Ich habe Recht D= Du hast Recht I-> - D D->- I J v D bis jetzt richtig ? |
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24.11.2005, 23:41 | JochenX | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
was willst du bitte beweisen? im "ak"!? was heißt ak? du willst zeigen, dass aus den beiden ersten aussage die dritte folgt oder? deinen beweis kann ich jetzt nicht direkt nachvollziehen wie kommst du von
direkt zu
oder ist das noch gar nicht dein beweis? |
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24.11.2005, 23:48 | Gulk | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
nee das ist auch noch kein beweis das sind die 2 prämissen und die konklusion |
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24.11.2005, 23:51 | JochenX | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
mach doch einfach mal eine fallunterscheidung: fall 1: ich hab recht fall 2: du hast recht fall 3:..... du selbst weiterdenken aber was ak heißt, weiß ich immer noch nicht!? |
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24.11.2005, 23:59 | Gulk | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
ak heißt aussagenkalkül deine version passt aber nicht ... z.b. wenn ich recht habe , dann hast du nicht recht wird so geschrieben meiner Meinung nach I -> D(nicht) |
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25.11.2005, 00:03 | JochenX | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
deswegen machst du ja die fallunterscheidung es kann nur vier fälle geben; beide recht, beide unrecht, einer so, einer anders für jeden der 4 fälle muss gelten: wenn die obigen aussagen stimmen, dann stimmt das untere
verstehe ich nicht!?
ahso, da ist der AKüFi ausgebrochen verstehe, l.f.g.d.s.p.p. |
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25.11.2005, 01:27 | goblor | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
"aus A folgt B" lässt sich ersetzen durch "nicht A oder B" ("oder" ist hier kein "entweder oder") Daraus folgt: (1) "I -> nicht D" ist äquivalent zu "nicht I oder nicht D" ist äquivalent zu "nicht (I und D)" (2) "D -> nicht I" ist äquivalent zu "nicht D oder nicht I" ist äquivalent zu "nicht (D und I)" Beides soll wahr sein, also: "(nicht (I und D))und(nicht(D und I))" ist äquivalent zu "nicht (I und D)" ist äquivalent zu "nicht D oder nicht I" so, jetzt machen wir eine Wertetabelle: Fall1: I wahr, D wahr: ergibt falsch. Fall2: I wahr, D falsch: ergibt wahr. Fall3: I falsch, D wahr: ergibt wahr. Fall4: I falsch, D falsch: ergibt wahr. Die Aufgabe sagt nichts darüber aus, was passiert, wenn beide Unrecht haben. Sie sagt nur, dass höchstens einer Recht haben kann. - Die Aufgabe ist nicht sauber gestellt. Man kann aus den beiden Bedingungen nur schließen, dass mindestens einer Unrecht hat. |
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25.11.2005, 15:54 | Gulk | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
vielen dank erstmal für die antworten leider sollen wir das nicht mit einer Wertetabelle beweisen sondern mit Axiomen |
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25.11.2005, 16:10 | Gust | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
ist die überlegung nicht frei nach dem Motto "ist eh klar"? Aus den beiden Sätzen folgt ja, dass nur einer recht haben kann, weil dann der andere gleichzeitig unrecht hat. Ferner muss einer recht haben, weil es nicht möglich ist, dass beide Unrecht haben. --> entweder ich oder du hast recht (kein guter Deutsch, aber klar). |
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25.11.2005, 16:56 | JochenX | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
vertrittst du diese meinung auch immer, wenn du mit anderen streitest? das ist sehr wohl möglich. ich sage: heute war es bei uns warm, aber das wars nicht. du sagst: meine oma ist ein mann, stimmt auch nicht. von den wenn bedingungen treten keine ein, dieser fall ist also abgedeckt:
trotzdem folgt die behauptung nicht. |
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