Monatskarte. ungültig ? |
27.05.2008, 18:39 | BASF89 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Monatskarte. ungültig ? Ich bin heute im Zug nach einem gültigen Fahrschein kontrolliert worden. Soweit ja nichts neues, da das schon recht häufig vorkommt Ich besitze eine Kundenkarte des Verkehrsverbundes Süd-Niedersachsenund (VSN) und kaufe mir jeden Monat eine neue Schülermonatskarte. Heute musste ich das erste mal seitdem ich mit der Kundenkarte fahre (mittlerweile ca. 1 Jahr) meine Personalien an den Kontrolleur geben, da ich eine, seiner Meinung nach ungültige Kundenkarte besitze. (Zur Folge hat dass das ich 40 € überweisen muss) Also Fakt ist, dass auf der Kundenkarte ein Lichtbild von mir fehlt , sowie ein Stempel & Unterschrift des Verkehrsunternehmens auf der Rückseite der Karte fehlt Sonst ist alles vorhanden (Stempel der Schule, etc.) Bzgl. des Lichtbilds: In der Karte steht mein Name, meine Adresse und meine Unterschrift. Ist es nun nicht so, das ich mich mit meinem Personalausweis samt Passfoto "offiziell" ausweisen kann? Der Kontroleur meinte, das in die Kundenkarte ein Lichtbild müsse und der Personalausweis kein Lichtbild in der Karte ersetzt. Bisher hatte ich aber nie Probleme mit meinem Personalausweis & Kundenkarten "Verbund" bei den Kontroleuren. Nunja. Zu dem Problem mit dem fehlenden Stempel des Verkehrsunternehmens. Als ich fragte ob ich das auch bei unserem ansässigen Busunternehmen machen lassen könnte , sagte der Herr das dies nur im Reisebüro der DB AG möglich sei. Im Umkreis von 25 km gibt es hier aber kein Reisebüro (mal abgesehen davon dass diese nur Wochentags geöffnet haben und die Öffnungszeiten somit parallel zur Schulzeit liegen). Als Schüler bin ich auch nicht grade so liquid, dass ich mir 20 Euro zstl. für eine Fahrt zum Reisebüro leisten kann. Kann mir jemand sagen ob diese Personalienaufnahme mit samt Bußgeld rechtmäßig ist? Viele Grüße. |
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28.05.2008, 00:07 | Dunkit | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Öhm ich würde mal sagen eigentlich bist du im falschen Forum ;-) Aber jetzt mal nur so meinem Verständnis nach: Irgendwo wird stehen, dass deine Karte nur mit Lichtbild gültig ist. Wenn dann kein Lichtbild drauf ist ist sie eben nicht gültig, auch wenn du dich irgendwie anders "um die Ecke" identifizieren kannst. Dass das natürlich iwie blödsinnig ist ist auch klar, aber wenn's nunmal so ist. Solltest du mal da nachfragen, wo du die Karte kaufst, warum dir das noch nie einer gesagt hat. Da gibt es wahrscheinlich tolerante Kontrolleure und weniger tolerante. Es hilft immer, einfach alles soweit wie möglich richtig zu machen, auch wenn's schwer ist =) Somit liegt der Kontrolleur wahrscheinlich im Recht. Du kannst aber mal an die Bahn schreiben, je nachdem welchen Mitarbeiter du erwischst werden dir die 40€ evtl erlassen. Kannst ja sagen, dass du bisher immer so zurechtgekommen bist... |
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28.05.2008, 03:44 | WebFritzi | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Ich kann solche Wichtigtu-Kontrolleure nicht leiden! An deiner Stelle würde ich um die beknackten 40 Euro (für dich sicher nicht wenig) kämpfen. |
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28.05.2008, 12:29 | Zellerli | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Ist dein Name und deine Adresse maschinell auf der Karte? Es muss eben verhindert werden, dass irgendwer wenn er merkt es isn Kontrolleur da schnell seine Daten drauf schreibt (Bild ist ja keins drin und die Bahn hats nicht unterschrieben) und dann so fährt... Bei uns isses so, dass wenn du eine zum Kontrollzeitpunkt gültige Karte bis eine Woche danach nachweisen kannst (das is eben bei Schülerkarten in der Regel möglich), dann zahlst du "nur" 5€ oder 8€ oder so. Ansonsten würde ich auf jeden Fall mit der Bahn oder deinem Verkehrsverbund reden. Das war keine Absicht und du bist nicht schwarz gefahren, du fährst schon so viele Jahre und hast immer eine Karte gehabt etc etc. Es wäre sehr nett wenn sie sich blablabla kulant zeigen würden, da du ehrlich bist und als Schüler nicht viel Geld hast blablabla das wäre gut fürs Image blablabla Lokalpresse. In der Regel sollten die da einlenken. Is halt ärgerlich, dass du so weit weg wohnst. Sowas muss man persönlich machen, das geht net so wirkungsvoll am Telefon Ansonsten stimm ich Chuck Norris zu. Das war kein netter Kontrolleur. Der ist wohl auf seine Prämie aus (weiß net ob es sowas gibt, vielleicht ist das nur ein böses Vorurteil). |
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28.05.2008, 22:39 | BASF89 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Hallo Danke für eure Antworten. Ich werde mich dann wohl wie ihr mir geraten habt an die DB wenden damit ich nur 7 € statt 40 € zahlen muss Viele Grüße |
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28.05.2008, 22:46 | WebFritzi | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Ich würde an deiner Stelle gar nichts zahlen. Wehret den Anfängen! Scheiß Bahn! |
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28.05.2008, 23:41 | Abakus | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
RE: Monatskarte. ungültig ?
Ich sehe das so: 1. Die Kontrolleure haben keine amtliche Funktion und dürfen deine Personalien nicht aufnehmen, wenn du das nicht willst. Du brauchst auch nirgendwohin mitkommen, wenn du von Kontrolleuren dazu aufgefordert wirst. Das einzige, was die Kontrolleure können, ist dich im Rahmen einer "Nothilfe" festzuhalten, bis die von ihnen dann gerufene Polizei kommt; der Polizei gegenüber musst du dich dann aber ausweisen, ansonsten wirst du zur Feststellung deiner Personalien mitgenommen. Voraussetzung für das Festhalten durch die Kontrolleure ist ein (subjektiver) Verdacht auf Schwarzfahren. Verzögern die Kontrolleure das Rufen der Polizei, obwohl diese dazu aufgefordert wurden oder verwenden zB unangemessene Mittel, um dich festzuhalten, machen sich diese sogar strafbar und schadensersatzpflichtig. Aber Vorsicht: du brauchst für derartige Auseinandersetzungen Zeugen, und Kontrolleure sind auf solche Situationen geschult. Vermutlich ist es auch nicht einfach, in einer solchen Situation "cool" zu bleiben. 2. Die 40 € sind kein amtliches Bußgeld, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt, was in solchen Fällen oft eingefordert wird. Bezahlen brauchst du das nicht, da dieses verfassungswidrig ist: zum einen entsteht dem Verkehrsunternehmen kein Schaden in dieser Höhe (Übermaß- und Willkürverbot), zum anderen können die Gründe dafür, das Leute keine Fahrkarte haben, völllig unterschiedlich sein (Fahrkartenautomat funktioniert nicht, falsche Beratung am Schalter, usw.). Wegen dieser unterschiedlichen Gründe liegt ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot vor. Auch ein ermäßigtes Extra-Entgelt von 7 € brauchst du nicht bezahlen. Es könnte passieren, dass dennoch versucht wird, diese 40 € einzutreiben (zB per Mahnbescheid etc.), es ist jedoch so, dass entsprechende Klagen vor Gericht wohl für den Kläger kostenpflichtig abgewiesen werden. Ansonsten könnte dich das Verkehrsunternehmen noch versuchen anzuzeigen und strafrechtlich vorzugehen. Dazu müsstest du aber schon mehrfach aufgefallen sein, ansonsten wird ein solches Verfahren eingestellt. Ferner fehlte dir ja der Vorsatz wirklich zum Schwarzfahren, du hast ja nur ein fehlendes Lichtbild aufzuweisen. 3. Letztendlich möchte die Bahn verhindern, dass dein Fahrausweis von mehreren Personen benutzt wird, wenn sie ein Bild da drin fordert. Ich denke, das ist in gewisser Weise nachvollziehbar. Wieso Stempel und Bild nicht gleich beim Kauf des Fahrscheins da reingemacht werden, kann ich so nicht nachvollziehen. Ggf. müssten mal die nähreren Umstände des Fahrscheinverkaufs untersucht werden. Verkauft deine Schule zB Fahrkarten, obwohl sie das nicht dürfte ? 4. Was tun ? Jedenfalls erstmal gar nichts zahlen oder zugeben. Du könntest deine Eltern einschalten oder in der Schule recherchieren und da um Hilfe nachfragen. In jedem Fall sorge mal dafür, einen gültigen Fahrschein zu haben (das muss ja wohl im nächsten Bahnhof geregelt werden können und da musst du dir dann schon die Mühe machen, einmal vertieft nachzufragen). Grüße Abakus |
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29.05.2008, 10:20 | DGU | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
RE: Monatskarte. ungültig ? Nicht, dass ich ein Schwarzfahrer wäre (Verbundsticket ist bei uns im Studentenausweis und der Semestergebühr eh drin), aber das Extra-Entgelt von 7€ musste ich auch schonmal zahlen, da ich meinen Ausweis zu Hause liegen gelassen hatte.
Hast du dafür Belege aus Gesetzestexten bzw. Quellen zu deren Auslegung oder alternativ entsprechende Urteile? Der Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot scheint mir irgendwie schon etwas weit hergeholt...Und bezüglich des Übermaß-Verbots dachte ich bisher, dass man mit Betreten der entsprechenden Beförderungsfahrzeuge die AGB des Verkehrsverbundes akzeptiert (wo halt sowas mit 7€ bei Nachzeigen der Fahrausweises bzw. 40 € bei Schwarzfahren) drinsteht)... |
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29.05.2008, 11:41 | Bjoern1982 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Ich les hier immer 5, 7 oder 8 Euro nachzahlen...bei mir warens 2 Euro und gut war... Aber das liegt glaub ich echt auch im Ermessen der Ansprechpartner. |
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29.05.2008, 13:14 | Airblader | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
@WebFritzi Mal angenommen, diese Nachzahlung sei nicht rechtswidrig, wie es Abakus sagt (ich weiß es nicht), dann muss ich dir doch schon auch mal sagen: Letztendlich liegt die Schuld bei BASF89 ! Er hat den Fahrschein nicht ordnungsgemäß benutzt. Und es ist das gute Recht der DB, gegen solche Dinge vorzugehen. Dass er bisher 'davongekommen' ist liegt nicht daran, dass jetzt "zu streng", sondern bisher "nicht streng genug" kontrolliert wurde. Sicherlich bin ich auch der Meinung, dass man auf eine Nachzahlung verzichten könnte/sollte. Schon allein im Rahmen der Kundenfreundlichkeit (es ist ja doch offensichtlich, dass kein absichtlicher Missbrauch vorliegt). Aber Recht behält letztendlich die Bahn! Ich bitte doch sehr darum, auch mal eine andere Sichtweise zu betrachten. Sicherlich hat BASF89 keine 40€ Schaden verursacht - aber Schwarzfahrer im Gesamten verursachen sicherlich Millionenschäden (ohne Gewähr). Natürlich darf man das nicht auf einzelne Personen zurückkommen lassen, in Form einer "Strafe" (=Nachzahlung) von 40€. Aber Verständnis sollte man schon aufbringen können. Im Übrigen ist Bürokratie ab und zu schlicht notwendig: Wird dem einen was erlassen, fühlt sich der andere benachteiligt. Und dann gehts richtig los! Ich musste übrigens auch mal nachzahlen, weil ich mit meinem Ticket aus Versehen in einen IRE gestiegen bin, den ich nicht benutzen durfte. Das fällt einem natürlich auch erst drinnen auf. Naja. Ab und zu spielen Dummheit und Pech einfach zu perfekt zusammen air |
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29.05.2008, 13:17 | Dual Space | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Das hat Bjoern (hier) aber nicht gesagt.
Hättest du dem Kontrolleur nicht einfach durch ein "certified" Fingerschnippen ruhig stellen können? |
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29.05.2008, 13:21 | Airblader | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Für mich hört sich das sehr rechtswidrig an
a) Es war eine Kontrolleurin b) Damals hatte ich mit Hypnose nicht viel am Hut c) Es wäre illegal d) Es ist verantwortungslos und geht gegen meine Prinzipien Abgesehen von diesen Punkten kann ich dir nur ein "Vielleicht" als Antwort geben. Bei manchen (~25%) geht es, bei den anderen nicht air |
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29.05.2008, 13:24 | Dual Space | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Schau mal genau hin, von wem dieses Zitat stammt. |
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29.05.2008, 13:27 | Airblader | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Hups. Ist korrigiert air |
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29.05.2008, 13:40 | Dual Space | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Hübsch? |
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29.05.2008, 13:47 | Airblader | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Ich habe mir lange überlegt, ob ich darauf sarkastisch antworten soll oder nicht. Oder sogar ehrlich? Letztendlich lasse ich die Frage einfach offen und sage: Ich hab' ihre Nummer sowieso nicht air |
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29.05.2008, 17:58 | MI | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Dann werfe ich noch eine Begründung in den Raum (relevante Teile markiert):
Eine Straftat liegt also nur vor, wenn die Absicht des Schwarzfahrens vorhanden ist. Sonst nicht. Und die Absicht schwarzzufahren war ja schon einmal nicht gegeben. "Strafbar" dürfte es also eigentlich nicht sein, man müsste nur irgendwie beweisen (wenn nötig), dass entweder der Fahrschein nur von dieser Person benutzt worden sein kann (z.B.: vielleicht über den Schulstempel bzw. einen Aufdruck des Namens) oder der Fahrschein nichts desto trotz gültig war, also die Absicht nicht bestanden haben kann. Gruß MI |
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29.05.2008, 19:11 | Abakus | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
RE: Monatskarte. ungültig ?
Siehe zB hier: Schwarzfahren (Wiki) Grüße Abakus |
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29.05.2008, 20:33 | Dual Space | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
RE: Monatskarte. ungültig ?
Sittenwidrige AGBs (allgemeiner Verträge/Absprachen) sind auch dann ungültig, wenn man sie akzeptiert. |
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30.05.2008, 23:55 | DGU | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
@ Abakus: Thx, hätte ich auch mal selbst drauf kommen können. Was mit den 7€ ist, habe ich den zitierten Gerichtsurteilen aber nicht entnehmen können. @ Dual Space: "Übermaß" ist sehr subjektiv, wenn man den AGB zustimmt, könnte man die 40€ durchaus als angemessen halten. Denoch leuchtet mir ein, dass sitten-/gesetzeswidrige AGB/Verträge etc. ungültig sind, auch wenn man sie akzeptiert. |
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