Strafarbeiten |
11.05.2004, 14:04 | Pabel | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Strafarbeiten Zum Thema: Bisher hab ich mich aus solchen Sachen immer herausreden können, aber ich möchte mal was handfestes in den Händen halten. Wie schaut das aus? Ist sowas überhaupt erlaubt und inwiefern? Was habt ihr da für Erfahrungen gesammelt? |
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11.05.2004, 14:35 | Thomas | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Hi, soweit ich weiß, sind Strafarbeiten nicht erlaubt, genausowenig wie Klassenverweise. Wobei der Lehrer Strafarbeiten im Zweifelsfall einfach Übungsaufgabe nennt... Gruß, Thomas |
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11.05.2004, 14:52 | Pabel | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Was ist denn daran Übung, dass man irgendwelche Räume streicht, oder den Schulhof fegt, oder irgendwas abschreibt? |
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11.05.2004, 15:15 | feNdI | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Kenne ich auch...deshalb die Frage... zur Welchen Übung dient es wenn ich 2 mal die HA vergessen hab und das Inhaltsverzeichnis des Mathe Buches abschreiben sollte?? MFg |
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11.05.2004, 15:15 | Irrlicht | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Gute Frage... Man verbessert vielleicht seine Motorik? Ich musste einmal 10 Mal die Schulordnung abschreiben, weil ich in der Pause nicht rausgegangen war, was damals aber Pflicht fuer meine Jahrgangsstufe war (Direktor: "Die Jahrgangstufe soll soviel wie moegliche an die frische Luft"). Danach hatte ich einen Muskelkater im Handgelenk. *miau* |
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11.05.2004, 15:16 | knatterton | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Wenn man vorher die Wände beschmiert und den Schulhof vollgemüllt hat, fördert das vielleicht prophylaktisch die Beherrschung? 8) Kombinationsnick |
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11.05.2004, 15:22 | Pabel | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Ok ok :P Aber was soll ich denn nun tun? Ich hab so das Gefühl, dass wenn ich das ohne wenn und aber einfach mache, die Strafe das nächste mal schneller und ärger kommt. ( :rolleyes: ) Wenn das aber rechtlich wirklich so ist, dass man keine Strafarbeiten aufgeben darf, bestehe ich natürlich auf mein Recht, so dreist bin ich. Pabel |
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11.05.2004, 15:35 | knatterton | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Schlimm wäre, wenn - du dem Lehrer vier Tage lang die Tasche in den Pausen nachtragen müsstest - immer zwei Schritte zurück. *weiterüberleg* *dieandernfragendenk* :] Kombinationsnick |
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11.05.2004, 17:04 | Leopold | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Hier ein paar Anmerkungen aus Lehrer-Sicht: 1. Die rechtliche Zulässigkeit von Strafarbeiten (oder wie auch immer der korrekte Begriff lautet) muß nicht bundesweit einheitlich geregelt sein. Da wir die Kulturhohheit der Länder haben, kann das von Bundesland zu Bundesland differieren. Was in Bayern erlaubt ist, ist vielleicht in Mecklenburg-Vorpommern verboten - oder umgekehrt. Im Zweifel muß man einen Blick in das entsprechende Schulgesetz werfen. Da würde ich im Internet suchen unter "Bayrisches Kultusministerium" oder "Nordrhein-Westfälisches Kultusministerium" oder ... Dort wird man in der Regel Verweise zu den entsprechenden Gesetzes- und Verordnungssammlungen finden. 2. Ich finde, wenn ein Schüler etwas "angestellt" hat, dann sollte er auch zu der Sache stehen. Und er sollte auch bereit sein, eine angemessene Strafe auf sich zu nehmen. Es wäre sicher unangemessen, bei einmaligem Vergessen der Mathematik-Hausaufgabe den Schüler das ganze Mathematikbuch abschreiben zu lassen. Aber wenn der Schüler die Hausaufgabe in kurzen Abständen mehrmals nicht angefertigt hat - ist es dann wirklich so schlimm, wenn er vom Lehrer ein paar zusätzliche Aufgaben aufbekommt? Jeder hat das Recht, sich zu beschweren. Und wenn ein Lehrer übertreibt, sollte sich der Schüler auch wehren. Aber bitte alles mit Augenmaß! Meistens sind die von den Lehrern verhängten Strafen berechtigt. (Bitte mich nicht schlagen für letzte Aussage!) Das ist die Ansicht eines Paukers! |
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11.05.2004, 17:32 | sommer87 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
ich hab kA, ob es legal, illegal oder sche**egal ist :P aber ich finde auch, dass wenn ein schüler etwas getan hat, was nicht hätte sein sollen je nach schwere dafür auch angemessen "bestraft" werden sollte. es kommt mMn dabei jedoch immer auf den schüler selbst (einsicht, sonstg, verhalten), und die "tat" (schwere, wiederholungen, ...) an. willst du sagen, was du (oder ein anderer) getan hat? und vielleicht auch die strafe. ich denke es kann in manchen fällen nicht schaden eine strafarbeit zu machen. aber es wird jeder das recht auf "mitsprache" haben. also wenn du die strafe ungerechtfertig oder zu hart findest solltest du einspruch erheben. aber wie schon leopold gesagt hat, schau mal in dem jewl. schulgesetz nach. da müsste das ja alles festgelegt sein. sonst wende dich bei solchen problemen mal an den SV oder vertrauenslehrer. evtl. kann der dir auch helfen. |
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12.05.2004, 14:03 | Pabel | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Naja, nix besonderes eigentlich, ich hab nur den Lehrer kritisiert und dann als ich fünf Minuten später mit meinem Freund leise geredet hab(zum Unterricht), aber wir waren nicht die einzigen, die nicht aufgepasst haben jefdenfalls sollten wir deshalb 2 Seiten Text aus dem Latein Buch abschreiben. Das ist zwar nicht so dramatisch, aber ich bin von Natur aus ein sehr fauler Mensch und 2 Seiten abzuschreiben ist schon sone Sache.. |
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12.05.2004, 14:16 | knatterton | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Lieber 2 Seiten Latein als 2 Seiten Latex.. :P Kombinationsnick |
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12.05.2004, 14:20 | Debbie | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
...gemein ist auch aus dem unterricht geschmissen zu werden und dann die ganzen 45min vor der tür zu hocken und die türklinke nach unten gedrückt zu halten. |
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12.05.2004, 14:59 | sommer87 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
hm, dann hätte ich schon ganz schön viel zu tun gehabt :P zwei seiten sind zwar nicht so viel, aber nur für n bischen kritik und schwätzen? seit ihr die zwei einzigsten die was machen müssen? dann wäre es unfair, nur euch zu bestrafen. oder du fragst nochmal, warum genau, wenn ers noch nicht gesagt hat und versuchst mit dem lehrer zu diskutieren
das ist ja mal echt hart, wenn man noch die klinke halten muss :P |
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12.05.2004, 15:34 | Daniel | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
hmm ich hab das ganze hier drüber nid gelesen, (zu viel und zu wneig zeit ^^ ) es ist (so war es bisher immer) das "Strafaufgaben"/"Sonderaufgaben" einen sinn haben müssen der bezug zu dem fach hat. Und das heisst nicht 2 seiten abschreiben oder sowas ähnlich das hat keinen sinn und darf verweigert werden genauso wie Schulordnung abschreiben oder auswendiglernen ... darf alles verweigert werden :P Tipp: Müsst euch durchsetzen stand wegen sowas schon vor meinem schulleiter weil ich verweigert hab aber hab mich durchgesetzt und recht bekommen :P |
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13.05.2004, 16:38 | Schaf | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Also Kollektivstrafen sind verboten aber warum soll es keine Strafarbeiten geben? Letzten hatten 2/3 der Klasse die Hausaugaben nicht und wir sollten,die ganze Klasse bestraft werden. Mit ner Stafarbeit. Sowas finde ich total ungerecht und deswegen hab ich auch gleich mal den Lehrer gesagt was Sache ist weil Kollektivstrafen nicht erlaubt sind. Ansonsten ist es nur richtig, das es Strafaarbeiten wie Kaugummis abkratzen oder ähnliches gibt. Libe Grüße! |
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02.02.2010, 15:08 | checky | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Strafarbeiten wie kaugummis abkratzen findest du ok???????? ich hab mal bei wikipedia geschaut und da schreibn die das lehrer zwar strafarbeiten gebn dürfen aba nur wenn du wirklich nicht aufpasst damit sollst du dann den stoff nachholn den du verpasst hast aba alle anderen strafen wie z.b. ho abschreibn wegen schneebälle werfen sind verboten. ich hab letztens bei ner vertrtungslehrerin ne strafarbeit gekrigt. zwei seiten aus dem erkundebuch abschreibn (obwohl wir nicht mal ek hatten!!) nur weil ich einmal einen stift zu nem freund von mir geschmissen hab ps: darf ein vertretungslehrer eig strafarbeiten geben? |
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