Beweis Kettenregel!

Neue Frage »

akasharishi Auf diesen Beitrag antworten »
Beweis Kettenregel!
Hallo!

Ich habe Schwierigkeiten den Beweis für die Kettenregel in einem Punkt nachzuvollziehen.Bin Schüler und habe da noch so gut wie keine Erfahrungen!Und zwar:

Seien und Funktionen mit .Die Funktion f sei im Punkt differenzierbar und g sei in .Dann gilt für die zusammengesetzte Funktion:



im Punkt x differenzierbar und es gilt



Mit dieser Definition einer zusammengesetzten Funktion habe ich kein Problem. Z.B könnte sein und wäre dann Teil der Wertemenge für g:W was z.B sein könnte mit Stimmen meine Überlegungen bis hier?

Beweis: Wir definieren die Funktion durch:

falls z=y



Soll g*(z) die Ableitungsfunktion von g:W sein?Und warum werden wenn es so ist Fälle mit unterschieden wenn doch anfangs steht die Funktion sei nur in y differenzierbar.Könnte mir das bitte jemand genauer erklären?

Auf alle Fälle entnehme ich der weiteren Beweisführung, dass g*(z) wirklich so eine Art Ableitungsfunktion sein soll:



Wiso darf hier g*(f(x)) ausgeklammert werden?Das dies der äußeren Ableitung etspricht ist mir klar.

Danke!

Rishi
Huggy Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Beweis Kettenregel!
Bis zur Definition der Funktion g* ist alles in Ordnung.
Die Einführung von g* ist trickreich aber nicht besonders hilfreich. Es geht ohne g* viel transparenter.



Den Bruch im Grenzwert erweitert man:



Nun möchte man gerne fortfahren



und wäre fertig, denn rechts steht ja gerade g'(f(x))*f'(x). Doch dieser Schritt muss begründet werden weil so etwas nicht generell geht. Hier geht es aber. Nach den Regeln über Grenzwerte gilt:
Wenn die beiden Grenzwerte rechts existieren, dann existiert auch der Grenzwert links und ist gleich deren Produkt. Die Grenzwerte rechts existieren, denn die Differenzierbarkeit von f und g wurde vorausgesetzt. Damit ist der Beweis fertig.

Und in dieser Art kann man, wenn man will, das auch bei g* machen, d.h. von rechts nach links argumentieren.
Jacques Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Beweis Kettenregel!
Es muss auch vorausgesetzt werden, dass g an der Stelle f(x) differenzierbar ist. Wahrscheinlich hattest Du in dem Satz nur das Wort vergessen?


Zitat:
Original von akasharishi
Mit dieser Definition einer zusammengesetzten Funktion habe ich kein Problem. Z.B könnte sein und wäre dann Teil der Wertemenge für g:W was z.B sein könnte mit Stimmen meine Überlegungen bis hier?


Das ist leider vollkommen unverständlich. Allein von der Schreibweise her.

Kannst Du das nochmal korrigieren? Funktionen schreibt man in der Form



Zitat:
Original von akasharishi
Beweis: Wir definieren die Funktion durch:

falls z=y



Soll g*(z) die Ableitungsfunktion von g:W sein?Und warum werden wenn es so ist Fälle mit unterschieden wenn doch anfangs steht die Funktion sei nur in y differenzierbar.Könnte mir das bitte jemand genauer erklären?



ist die in y (stetig) fortgesetze Differenzenquotientenfunktion von f bezüglich y:



Also man nimmt die Differenzenquotientenfunktion von f zur Stelle y -- diese Funktion ist ja nur auf definiert. Und dann schließt man sauber die Lücke bei y. (das ist nur wegen der vorausgesetzten Differenzierbarkeit möglich!)



Zitat:
Original von akasharishi
Auf alle Fälle entnehme ich der weiteren Beweisführung, dass g*(z) wirklich so eine Art Ableitungsfunktion sein soll:



Wiso darf hier g*(f(x)) ausgeklammert werden?Das dies der äußeren Ableitung etspricht ist mir klar.



Hm, also da sind auch noch einige Fehler. Am Anfang müsste es heißen und auch statt wieder .

Das Ausklammern kann ich auch noch nicht so ganz nachvollziehen. Woher stammt der Beweis denn? Gibt es da evtl. noch Anmerkungen?
system-agent Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Beweis Kettenregel!
Zitat:
Original von Huggy

Den Bruch im Grenzwert erweitert man:




Nein. Dazu muss man voraussetzen, dass in einer gewissen Umgebung von nicht konstant ist, sonst dividiert man durch 0.
Dual Space Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Beweis Kettenregel!
@system-agent: Zwar hast du recht, aber dieser Fall ist trivial und kann extra behandelt werden. Augenzwinkern
system-agent Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Beweis Kettenregel!
Zitat:
Original von Dual Space
@system-agent: Zwar hast du recht, aber dieser Fall ist trivial und kann extra behandelt werden. Augenzwinkern


Ich weiss, aber leider wird genau dieser immer gerne unter den Teppich des Vergessens gekehrt Augenzwinkern
 
 
akasharishi Auf diesen Beitrag antworten »

Hallo nochmal und Danke für die Antworten!

Wie das Huggy gemacht hat ist es für mich absolut nachvollziebar!!Meinen etwas komplizierteren Beweis habe ich fast genau aus Otto Forsters Analysis 1 entnommen.Die letzte Zeile die Jacques angezweifelt hat stammt auch daraus, mit dem Unterschied, dass x_0 durch x und x durch einen anderen griechischen Buchstaben ausgedrückt waren.Das ist aber in diesem Buch bei der Angabe des Differenzialquotienten so üblich.Im 1. Zitat wollte ich nur anstelle der ganzen Buchstaben ein konkretes Besp. nennen. Z.B die zusammengesetzte Funktion:. Bei diesem Beisp. wäre die Teif. analog der im Buch erwähnten Funktion f:V, und analog g:W.Es gilt ja.Wahrscheinlich drücke ich mich immer noch etwas missverständlich aus, ich hoffe ihr versteht mich! Welchen Beweis soll ich nun bevorzugen. Den von Huggy oder den von Forster!

Gruß

Angelika
Huggy Auf diesen Beitrag antworten »

Der Einwand von System-agent ist berechtigt. Deshalb wird offenbar der Weg über g* in dem Buch gegangen. Bei meinem Beweis müsste man noch einen Sonderfall separat betrachten (siehe Dual Space).
Jacques Auf diesen Beitrag antworten »

Also ich finde die Schreibweisen und ungewöhnlich. Evtl. hast Du da was falsch verstanden?

Die zusammengesetzte Funktion ist einfach die Verkettung

mit



und





Ich würde auf jeden Fall Huggys Beweis nehmen, das scheint der übliche zu sein (steht auch so in meinem Schulbuch). Den Sonderfall kann man wirklich ganz einfach ergänzen.

Vielleicht kommt ja trotzdem noch jemand darauf, wie das Ausklammern zu begründen ist. smile
akasharishi Auf diesen Beitrag antworten »

Ok. aber warum kommt Jacques darauf das g*(x) die Differenzenquotientenfunktion von f sein soll? Meinen Angoben zufolge ist es die Differenzenquotientenf. von g bezüglich der Stelle y. Das heißt es werden hier die 2 Fälle unterschieden z=y wäre also der triviale Fall andem g in der Umgebung von y konstant ist.Weiters steht: Da g in y differnzierbar ist, gilt.

Der andere Fall besagt:Für alle gilt:



Dann steht die letzte Zeile, die ich jetzt nicht mehr aufschreiben werde...Aber was genau passiert in der letzten Zeile?Könnte mir das nochmal jemand genau erklären?Wie erganze ich evt. den Sonderfall bei Huggys Beweis?

An Jacques: Genau das meinte !ich in meinen Buch ist ja von den zusammengesetzten F. g:W und f:W die Rede wobei.Meine Schreibweise ist natürlich gegenüber deiner falsch.Vielleicht wäre es so besser. Ich wollte nur zeigen dass .Am besten ist natürlich deine Darstellung!

Gruß

Rishi
Jacques Auf diesen Beitrag antworten »

Jetzt bringst Du, glaube ich, die verschiedenen Lösungsansätze durcheinander. Wenn Du den Forster-Beweis benutzen möchtest, brauchst Du keine Fallunterscheidung zu machen.


Zitat:
Original von akasharishi
Ok. aber warum kommt Jacques darauf das g*(x) die Differenzenquotientenfunktion von f sein soll? Meinen Angoben zufolge ist es die Differenzenquotientenf. von g bezüglich der Stelle y.


Tut mir leid, da habe ich mich vertan. Aber das mit der Differenzenquotientenfunktion ist trotzdem nicht richtig Augenzwinkern .

Die würde nämlich einfach lauten:



ist hingegen die in y stetig fortgesetzte Differenzenquotientenfunktion.



Zitat:
Original von akasharishi
Das heißt es werden hier die 2 Fälle unterschieden z=y wäre also der triviale Fall andem g in der Umgebung von y konstant ist.Weiters steht: Da g in y differnzierbar ist, gilt.

Der andere Fall besagt:Für alle gilt:



Dann steht die letzte Zeile, die ich jetzt nicht mehr aufschreiben werde...Aber was genau passiert in der letzten Zeile?Könnte mir das nochmal jemand genau erklären?Wie erganze ich evt. den Sonderfall?


Einen Sonderfall brauchst Du nicht unterzubringen.

Aber jetzt ist mir das mit dem Ausklammern bei klar:

Es wird ja ohnehin vorausgesetzt, dann gilt also:



Wenn man das mit (z - y) multipliziert, kann man den Bruch kürzen, und übrig bleibt g(z) - g(y).

Also gilt die Beziehung







Zitat:
Original von akasharishi
An Jacques: Genau das meinte !ich in meinen Buch ist ja von den zusammengesetzten F. g:W und f:W die Rede wobei.Meine Schreibweise ist natürlich gegenüber deiner falsch.Vielleicht wäre es so besser. Ich wollte nur zeigen dass .Am besten ist natürlich deine Darstellung!


OK, jetzt weiß ich, was Du meinst. Wobei Dein Beweis unnötig ist, weil das



sowieso vorausgesetzt wird.
akasharishi Auf diesen Beitrag antworten »

Danke Jacques! Gott

Die Beziehung und ist mir auch klar, aber inwifern kann ich sie auf die Situation anwenden.Soll ich deine Antwort so verstehen dass gilt? Denn so wäre die Sache für mich absolut klar!

Gruß

Rishi
Jacques Auf diesen Beitrag antworten »

Genau so ist es. Freude

Am besten benutzt man einheitliche Bezeichnungen, dann wird der Zusammenhang deutlicher. Beachte, dass beim Originalbeweis mit y bezeichnet wird.






Fall 1:

Sei jetzt , dann gilt nach Definition von :



Multiplikation mit f(x) - f(x0) ergibt für den Bruch:



Also:





Fall 2:

Sei

Dann ist

Multiplikation mit ergibt natürlich 0.

Aber auch

ist bei ja 0.

Somit gilt auch in diesem Fall:

gast1 Auf diesen Beitrag antworten »

Das ist kein Beweis und man kann es auch nicht zu einem Beweis machen. system-agents ist berechtigt, allerdings reicht es nicht, den Fall, dass f in einer Umgebung von x_0 konstant ist, gesondert zu betrachten. Vielmehr muss man bei diesem "Beweis" den Fall ausschließen, dass f in jeder punktierten Umgebung von x_0 den Funktionswert f(x_0) annimmt. Das kann sehr wohl passieren und diesen Fall zu beweisen ist genauso leicht oder schwer wie einen richtigen, anderen Beweis für die Kettenregel zu geben, den man übrigens in jedem Lehrbuch zur Analysis 1 findet. Diesen Beweis finden die Schulbücher offensichtlich zu kompliziert und geben deshalb den "Beweis", den akasharishi nachvollziehen möchte. Sie sollten dann aber zumindest darauf hinweisen, dass dieser nur im oben beschriebenen Fall gültig ist.
Dual Space Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von gast1
Vielmehr muss man bei diesem "Beweis" den Fall ausschließen, dass f in jeder punktierten Umgebung von x_0 den Funktionswert f(x_0) annimmt.


Wenn ich das richtig überblicke sind solche Funktion zwangsläufig von unbeschränkter Variation. Und diese Funktionen sind für Schüler nicht von Interesse.

Dennoch hast du Recht mit dem Einwand, wenngleich mich das Gefühl beschleicht, dass man diesen Fall wegdiskutieren kann.
gast1 Auf diesen Beitrag antworten »

ist im Nullpunkt so eine Funktion, die zum Beispiel auf [-1,1] beschränkte Variation hat. Diese Funktion ist für Schüler sicherlich interessant.
Dual Space Auf diesen Beitrag antworten »

OK ... da muss ich wohl klein beigeben. Freude

Danke für das schöne Beispiel. smile


Edit: Ähm ... du meinst sicher die Funktion , oder? Ist die in x=0 überhaupt differenzierbar?
gast1 Auf diesen Beitrag antworten »

Ja, die meine ich, danke.
Und ja, ist sie, wie Du dem Differenzenquotienten entnimmst.
WebFritzi Auf diesen Beitrag antworten »

Jacques Auf diesen Beitrag antworten »

Könntet Ihr das Problem nochmal für Laien erklären? Augenzwinkern



Also zunächst mal geht es jetzt doch um den Alternativbeweis, den Huggy beschrieben hat, oder? Nicht um den "Forster-Beweis", nach dem akasharishi gefragt hatte.

Dann: gast1 sagt, man müsse beim den Beweis den Fall ausschließen, dass f(x0) in jeder Umgebung angenommen wird -- muss man denn nicht sogar voraussetzen, dass f(x0) niemals außer bei x0 Funktionswert ist? Denn ansonsten ist ja der erweiterte Bruch



sofort undefiniert. Und man kann doch dann nicht einfach die Grenzwertbildung machen?
Dual Space Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von WebFritzi

Hehe ... wenn man das Quadrat vom x nicht so sträflich ignoriert wie ich, dann stimmt's tatsächlich. LOL Hammer

Danke nochmal für das schöne Bsp., gast1. smile
gast1 Auf diesen Beitrag antworten »

@Jacques: Bis auf die Bezeichnungen sehe ich keinen Unterschied zwischen den beiden Beweisen, beide haben das selbe Problem. Der erste stammt doch sicherlich nicht aus dem Forster, oder?
Für den Grenzwert reicht es, Punkte aus einer beliebigen punktierten Umgebung von x_0 zu betrachten. Wenn man also eine solche findet, in der f den Wert f(x_0) nicht annimmt, darf man zumindest für x aus dieser Umgebung so erweitern, was ausreicht.
Jacques Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von gast1
@Jacques: Bis auf die Bezeichnungen sehe ich keinen Unterschied zwischen den beiden Beweisen, beide haben das selbe Problem. Der erste stammt doch sicherlich nicht aus dem Forster, oder?


Doch.

Hm, also der Forster-Beweis arbeitet nicht mit der Erweiterung des Differenzenquotienten mit . Insofern wüsste ich nicht, warum dort dasselbe Problem auftreten sollte. Die "heikle" Umformung findet einfach nicht statt.

Und die Ersetzung von im Zähler durch ist auch im Fall korrekt (s. o.)



Zitat:
Original von gast1
Für den Grenzwert reicht es, Punkte aus einer beliebigen punktierten Umgebung von x_0 zu betrachten. Wenn man also eine solche findet, in der f den Wert f(x_0) nicht annimmt, darf man zumindest für x aus dieser Umgebung so erweitern, was ausreicht.


OK, und dass der dabei ermittelte Grenzwert auch der Grenzwert der "gesamten Funktion" ist, begründet man mit der Stetigkeit, oder?
WebFritzi Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von Jacques
Und die Ersetzung von im Zähler durch ist auch im Fall korrekt


Da hat der gute Jacques recht.
gast1 Auf diesen Beitrag antworten »

Oha, das funktioniert ja tatsächlich, entschuldigt bitte. Ich hatte es nur überflogen und dachte, das Erweitern würde lediglich durch eine neue Bezeichnung versteckt. Den Differenzenquotienten stetig fortzusetzen ist natürlich sehr gut.
Das war mir nicht bekannt, dabei ist es ja die offensichtliche Reparatur des üblichen Beweisversuches durch Erweitern. Peinlich.
Dual Space Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von gast1
Peinlich.

Das muss dir nicht peinlich sein. Dein Einwand war ja im wesentlichen korrekt. Augenzwinkern
system-agent Auf diesen Beitrag antworten »

Der Vollständigkeit halber schreibe ich noch den Beweis rein, wie ich ihn im Forster gefunden habe, bzw. in der Vorlesung zitiert wurde [Bezeichnungen wie oben; in differenzierbar und in differenzierbar]:

Nutze die linearen Approximationen von und :

und


wobei und .

Setze dann also und . Dann ist


(das ist einfach durch die Approximation von ersetzt.)

Nun bilde den Differenzenquotienten:


Es ist für , da wegen der Differenzierbarbeit auch stetig in ist. Das heisst
, denn ist differenzierbar in .
Damit folgt auch
für .
Aus der Differenzierbarkeit von in folgt
für und daher
.

Insgesamt hat man also
.
Neue Frage »
Antworten »



Verwandte Themen

Die Beliebtesten »
Die Größten »
Die Neuesten »