Modulare Arithmetik - RSA Beweis

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schubi Auf diesen Beitrag antworten »
Modulare Arithmetik - RSA Beweis
Hallo smile

Beim Beweis des RSA-Verfahrens bin ich auf folgendes Problem gestoßen:

Zitat:
Um die Korrektheit des Verfahrens zu beweisen, muss gezeigt werden, dass für alle gilt:



Die linke Seite der Gleichung ist nach den Rechenregeln der modularen Arithmetik gleichwertig zu
.



Meine Frage: Mit welchen "Rechenregeln der modularen Arithmetik" bekomme ich denn das so umgeformt? Also so das gilt:



Vielen Dank im vorraus Wink
schubi Auf diesen Beitrag antworten »

http://public.rz.fh-wolfenbuettel.de/~se..._des_Verfahrens

Da hab ich das her und noch eine weitere Frage:



Wo bleibt hier das , welches hier auf der linken Seite noch gegeben war? smile
AD Auf diesen Beitrag antworten »

Deine Symbolik ist furchtbar unübersichtlich. Rechne doch einfach gleich im Restklassenring ,
oder deute dies zumindest mit der üblichen Schreibweise an:



Zum Inhalt: Das basiert auf dem üblichen Potenzgesetz .
schubi Auf diesen Beitrag antworten »

Hm, das ist ja nicht meine Symbolik, sondern die von diesem Link von der FH Wolfenbuettel:
http://public.rz.fh-wolfenbuettel.de/~se..._des_Verfahrens

Ich habe keine Ahnung wie die korrekte schreibweise ist, bin erst 13Jg Augenzwinkern

Ich schreib das nochmal auf wie ich das für richtig halte.. also:

(1)

daraus soll jetzt folgendes werden:

(2)

Wie bekommt man aus Gleichung (1) die (2)?
Ich hoffe, dass das so richtig dargestellt ist smile


Danke schön!
AD Auf diesen Beitrag antworten »

Wenn du die Grundregeln der Modulorechnung kennst, dann müsstest du wissen, dass aus auch für beliebige natürliche Zahlen als Exponenten folgt. Kombiniert mit dem von mir erwähnten Potenzgesetz ist das alles, was du zur Begründung brauchst.
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