Ich glaube, ich gehe am Samstag morgen spazieren... |
22.06.2009, 21:50 | Calvin | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ich glaube, ich gehe am Samstag morgen spazieren...
Mal ganz abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass irgendwo was liegt: ist das dann Diebstahl, wenn ich am Samstag entsprechende Sachen vor einer Haustür in der Nachbarschaft finde und mitnehme? |
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22.06.2009, 21:57 | sulo | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
RE: Ich glaube, ich gehe am Samstag morgen spazieren...
... schön, der sächsische Genitiv Hat sich wirklich durchgesetzt in Deutschland, sieht auch viel dymanischer aus als ein einfaches Plural -s. (Ich nehme doch an, genau so stand es im Original....) Zur Frage: Wenn die Abholer ihre Adresse angegeben haben, dann sind die rausgestellten Sachen tatsächlich für die bestimmt und wenn es jemand anderes wegnimmt, ist es wohl Diebstahl .... |
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22.06.2009, 22:58 | Calvin | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
RE: Ich glaube, ich gehe am Samstag morgen spazieren...
Selbstverständlich. Sowas schreibe ich nicht *grusel* Genau genommen stand da sogar CD´s und DVD´s *nochMehrGrusel* Die Adresse des Abholer war nicht dabei. Nur Name und Telefonnummer. |
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23.06.2009, 00:25 | Thomas | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Rechtliche Grauzone. Ähnlich wie bei Sperrmüll. |
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23.06.2009, 13:27 | Zellerli | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Hmmm das war doch im BGB... musst mal googlen. Also wenn das Eigentum mit dem Auf-Die-Straße-Setzen der Sachen aufgegeben wird, ist das keine Grauzone mehr. Damit wäre das Zeug herrenlos und der, der es mitnimmt ist der neue Eigentümer. Aber falls eine Grauzone existiert, dann genau an diesem Punkt... Wenn man ein Schild reinstellt "herrenlos, bist jemand die Sache samt Schild mitnimmt", wäre es vielleicht sicherer. Aber wenns auf dem Gehweg / der Straße steht, weiß ich auch nicht in wiefern die Kommune da mitzumischen hätte... |
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23.06.2009, 14:19 | Thomas | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Meine Meinung: Ja, wenn die Aufgabe des Eigentums offensichtlich und unverkennbar ist. Aber ob dafür allein auf der Straße stehen ausreicht (vgl. Umzug)? Wobei z.B. beim Sperrmüll der "Herausstellende" darauf bestehen kann, dass die Dinge die er herausgestellt hat, vernichtet und nicht mitgenommen werden. Gab da mal nem Fall mit einem Künstler der seine Bilder so hässlich fand und dewegen zum Sperrmüll hat, der Nachbar hat eins mitgenommen, der Künstler den Nachbarn dann verklagt... |
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