Ich glaube, ich gehe am Samstag morgen spazieren...

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Calvin Auf diesen Beitrag antworten »
Ich glaube, ich gehe am Samstag morgen spazieren...
... und schaue, ob was auf der Straße liegt. Wir hatten eben einen netten Zettel im Briefkasten. Ich weiß zwar noch nicht, ob ich das clever oder dreist finden soll, aber gelacht habe ich auf jeden Fall schon herzhaft Big Laugh (allein schon wegen der Formatierung)

Zitat:

Bekanntmachung
Am Samstag den, 27.06.09 zwischen 9-18 Uhr holen wir gebrauchte Bücher, CD's und DVD's ab, die Sie nicht mehr benötigen oder aussortiert haben. Stellen Sie die Bücher, CD's DVD's in Kartons oder Tüten/Beutel gut sichtbar vor Ihre Haustür - wir holen sie kostenlos ab!
Bitte keine Zeitungen, Zeitschriften oder Altpapier
Bei Rückfragen rufen Sie bitte an:
Telefon.....
(Name)
Bei Regen bitte abdecken


Mal ganz abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass irgendwo was liegt: ist das dann Diebstahl, wenn ich am Samstag entsprechende Sachen vor einer Haustür in der Nachbarschaft finde und mitnehme?
sulo Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Ich glaube, ich gehe am Samstag morgen spazieren...
Zitat:
CD's und DVD's

... schön, der sächsische Genitiv Big Laugh
Hat sich wirklich durchgesetzt in Deutschland, sieht auch viel dymanischer aus als ein einfaches Plural -s.

(Ich nehme doch an, genau so stand es im Original....)

Zur Frage:
Wenn die Abholer ihre Adresse angegeben haben, dann sind die rausgestellten Sachen tatsächlich für die bestimmt und wenn es jemand anderes wegnimmt, ist es wohl Diebstahl ....
Calvin Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Ich glaube, ich gehe am Samstag morgen spazieren...
Zitat:
Original von sulo
(Ich nehme doch an, genau so stand es im Original....)


Selbstverständlich. Sowas schreibe ich nicht *grusel* Genau genommen stand da sogar CD´s und DVD´s *nochMehrGrusel*

Die Adresse des Abholer war nicht dabei. Nur Name und Telefonnummer.
Thomas Auf diesen Beitrag antworten »

Rechtliche Grauzone. Ähnlich wie bei Sperrmüll.
Zellerli Auf diesen Beitrag antworten »

Hmmm das war doch im BGB... musst mal googlen.

Also wenn das Eigentum mit dem Auf-Die-Straße-Setzen der Sachen aufgegeben wird, ist das keine Grauzone mehr.

Damit wäre das Zeug herrenlos und der, der es mitnimmt ist der neue Eigentümer.

Aber falls eine Grauzone existiert, dann genau an diesem Punkt...


Wenn man ein Schild reinstellt "herrenlos, bist jemand die Sache samt Schild mitnimmt", wäre es vielleicht sicherer.

Aber wenns auf dem Gehweg / der Straße steht, weiß ich auch nicht in wiefern die Kommune da mitzumischen hätte...
Thomas Auf diesen Beitrag antworten »

Meine Meinung: Ja, wenn die Aufgabe des Eigentums offensichtlich und unverkennbar ist. Aber ob dafür allein auf der Straße stehen ausreicht (vgl. Umzug)? Augenzwinkern

Wobei z.B. beim Sperrmüll der "Herausstellende" darauf bestehen kann, dass die Dinge die er herausgestellt hat, vernichtet und nicht mitgenommen werden. Gab da mal nem Fall mit einem Künstler der seine Bilder so hässlich fand und dewegen zum Sperrmüll hat, der Nachbar hat eins mitgenommen, der Künstler den Nachbarn dann verklagt...
 
 
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