Nullteiler, Matrizen

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Lea Auf diesen Beitrag antworten »
Nullteiler, Matrizen
Hallo
Komme bei folgender Aufgabe nicht weiter:
Für , sei der Ring der (n,n)- Matrizen mit reellen Einträgen. Beweise, dass eine Matrix genau dann ein Nullteiler des Ringes ist, wenn und det A=0 gilt.
Ich kenne die Bedeutung des Nullteilers. Ich habe aber keine Idee wie ich diesen Beweis, der offenbar in 2 Richtungen geführt werden muss (wegen des "genau dann") angehen soll. Wäre sehr dankbar für einen Tipp.
Mazze Auf diesen Beitrag antworten »

Die Hinrichtung ist nicht schwer, sei

also A der Nullteiler von B (Linksnullteiler in dem Fall). Dann sind A und B per definition ungleich Null. Jetzt mache einen Beweis mit Widerspruch, nimm an A hätte nicht Determinante null, was bedeutet das?

Die Rückrichtung ist auch nicht so schlimm. Sei A ungleich null und Determinante von A gleich 0. Dann ist zu zeigen das es ein B ungleich Null gibt mit AB = 0. Schau Dir dazu mal den Kern von A an, da die Determinante Null ist gibt es mindestens einen Vektor v ungleich 0 mit , wie kannst Du mit Hilfe dieses Vektors die Matrix B definieren?
Lea Auf diesen Beitrag antworten »

Danke für die Antwort.
Also zur Hinrichtung:
Es gilt ja: det(A)det(B)=det(AB)
Und nach meiner Annahme ist det(A) ungleich 0 und nach Vorraussetzung ist AB=0 also det(AB)=det (0)=0. Also müsste det (B)=0 sein, da sonst det(A)det(B) nicht 0 wäre. Aber det(B) darf oder kann nicht 0 sein?
Da hört es irgendwie ein bisschen auf. Habe ich überhaupt in die richtige Richtung überlegt? Mir fehlt es ein bisschen am Hintergrundwissen über Determinanten.
Mazze Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Und nach meiner Annahme ist det(A) ungleich 0 und nach Vorraussetzung ist AB=0 also det(AB)=det (0)=0. Also müsste det (B)=0 sein, da sonst det(A)det(B) nicht 0 wäre. Aber det(B) darf oder kann nicht 0 sein?


Doch, es wird lediglich gefordert das B ungleich Null ist, B darf durchaus Determinante Null haben. Den Widerspruch bekommst Du wenn Du bei der Gleichung



eine äquivalente Umformung machst. Du brauchst hier nur das eine Matrix invertierbar ist wenn was gilt?
Lea Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von Lea
Danke für die Antwort.
Also zur Hinrichtung:
Es gilt ja: det(A)det(B)=det(AB)
Und nach meiner Annahme ist det(A) ungleich 0 und nach Vorraussetzung ist AB=0 also det(AB)=det (0)=0. Also müsste det (B)=0 sein, da sonst det(A)det(B) nicht 0 wäre.

Wenn det(B)=0 gilt dass B nicht invertierbar und damit kann AB nicht gleich 0 sein. Stimmt das?
Mazze Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Wenn det(B)=0 gilt dass B nicht invertierbar und damit kann AB nicht gleich 0 sein. Stimmt das?


Nein. Wenn Du eine Matrixgleichung hast, und eine invertierbare Matrix P hast, dann gilt :



und



Jetzt nehmen wir an das A die Determinante ungleich Null hat. Mit welche Matrix würde man also die Gleichung multiplizieren?
 
 
Lea Auf diesen Beitrag antworten »

Dann würde ich die Gleichung mit , da A wegen det(A) ungleich 0 und damit invertierbar ist. Also ist B=0 und das ist Widerspruch zur Vorraussetzung dass B und A ungleich 0 sein sollen.
Und mein Zeugs davor kann ich vergessen.
Mazze Auf diesen Beitrag antworten »

Das Problem deiner Idee war das Du angenommen hast die Determinante von B darf nicht null sein. Damit die Gleichung aber stimmt müssen (!) die Determinante sowohl von A als auch von B gleich null sein. Ansonsten kann man mit dem Multiplikationsargument immer folgern das A oder B gleich null sind, was ja nicht geht.

Das hier

Zitat:
Dann würde ich die Gleichung mit , da A wegen det(A) ungleich 0 und damit invertierbar ist. Also ist B=0 und das ist Widerspruch zur Vorraussetzung dass B und A ungleich 0 sein sollen.


Ist aber korrekt!

edit : Genauer gesagt multiplizierst Du die Gleichung mit A^{-1} von links. Das muss man bei den Umformungen immer dazu sagen.
Lea Auf diesen Beitrag antworten »

Zwar ein bisschen spät, aber wollte mich noch für die sehr hilfreichen Tipps bedanken. Konnte die Aufgabe damit lösen. Danke!
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