[Karpfinger/Meyberg] Normalteiler 4.7 (*) |
29.11.2010, 19:29 | tigerbine | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
[Karpfinger/Meyberg] Normalteiler 4.7 (*) Meine Ideen: Hier fehlt mir der Sätzefundus. Sollte ich die Umkehrung zeigen, also für nicht NT gibt es weitere Untergruppen (konstruktiv) oder wie setzt man da da. |
||||
29.11.2010, 19:49 | m-power | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Hallo, du brauchst dazu keinen großen Sätzefundus, denn diese Aussage kann man sehr einfach und straight-forward (ohne Widerspruch) beweisen, wenn man für ein die Untergruppe von betrachtet. Wie viele Elemente hat ? MFG m-power |
||||
29.11.2010, 20:01 | tigerbine | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Nicht mehr als U. Also entweder weniger oder W=U. |
||||
29.11.2010, 20:12 | m-power | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Es gilt natürlich . Jetzt fehlen noch zwei kleine Schritte und du bist schon fertig. Tipp: Was folgt aus der Gleichmächtigkeit von W und U und spielt es eine Rollte, wie g gewählt wird? |
||||
29.11.2010, 20:18 | tigerbine | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Das irritiert mich. Äquivalent zur Normalteilereigenschaft ist: (*) Wenn nun immer die Gleichmächtigkeit gilt, warum dann in (*) nur Untergruppe von N. edit: Es wäre W dann das Bild des Konjugationautomorphismus von U nach U. Für g aus U ist dann |W|=|U| klar. Ich könnte die Abbildung aber auch über G betrachten. Da sie bijektiv ist, muss sie auch auf einer eingeschränkten "Defmenge" bijektiv sein. Das Bild, W, ist also gleichmächtig zu U. Weil U die einzige UG dieser Ordnung ist, gilt W=U und mit (*) ist dann auch die Normalteilereigenschaft nachgewiesen. |
||||
29.11.2010, 20:45 | m-power | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Die Gleichmächtigkeit von und gilt immer, auch wenn nur eine Untergruppe von ist. Wenn dir nicht klar ist, so beweise kurz die Bijektivität der natürlichen Abbildung |
||||
Anzeige | ||||
|
||||
29.11.2010, 21:11 | tigerbine | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Was meinst du mit der "natürlichen" Abbildung? |
||||
29.11.2010, 21:14 | m-power | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ja, genau. Einfach Injektivität und Surjektivität nachweisen. |
||||
29.11.2010, 22:03 | tigerbine | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ok. Also surjektiv, da W ja gerade das Bild dieser abbildung ist. Bleibt injektiv: |
||||
29.11.2010, 22:12 | m-power | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Korrekt. Der Rest ist dir dann klar, oder? |
||||
29.11.2010, 22:36 | tigerbine | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ich könnte die Abbildung auch als Abbildung nach G auffassen. Da es sich um eine Homomorphismus handelt, ist W eine Untergruppe von G. Wegen der Ordnung muss W aber U sein. Es war g beliebig gewählt aus G. Somit gilt für alle g aus G und damit ist U Normalteiler. |
||||
29.11.2010, 23:03 | m-power | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Das kann man a priori nicht schlussfolgern. Entweder du darfst benutzen, dass U eine Untergruppe von G ist, weil das bereits in der Vorlesung bewiesen wurde (bzw. in dem Buch) oder du musst die Axiome einer Untergruppe bezogen auf U kurz nachrechnen. |
||||
29.11.2010, 23:05 | tigerbine | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
U war doch als Untergruppe gegeben. Meinst du W? Homomorphismen waren schon dran (im Buch). |
||||
29.11.2010, 23:16 | m-power | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ich hab das, was du vorhin geschrieben hast, irgendwie missverstanden. Sorry. Ja, du kannst schlussfolgern, dass W eine Untergruppe von G ist. Der Rest stimmt auch. Damit ist die Aufgabe erledigt. |
||||
29.11.2010, 23:17 | tigerbine | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Dankeschöööööööööön. |
|
Verwandte Themen
Die Beliebtesten » |
|
Die Größten » |
|
Die Neuesten » |