Partielle Ordnung |
30.10.2012, 23:13 | chillerStudent | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Partielle Ordnung ich muss beweisen, dass T eine partielle Ordnung ist. T ist wie folgt definiert: auf durch die Vorschrift: Für x,y aus N gilt xTy gdw ein a aus N mit xa=y exis. Wenn xTy gilt, dann nennt man y ein Vielf. von x bzw. einen Teiler von y. Meine Ideen: Aso ich weiß, dass ein Relation nur dann eine part. Ordnung heißt, wenn sie reflexiv und transitiv ist aber nicht sysmmetrisch. Wie finde ich heraus, T reflexiv und transitiv ist? |
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30.10.2012, 23:26 | Leopold | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
In der Zahlentheorie schreibt man statt einen senkrechten Schritt und liest ihn als "teilt": liest man so: "3 teilt 12" (oder "3 ist ein Teiler von 12" oder "12 ist ein Vielfaches von 3") Das gilt immer. Also ist die Teilbarkeitsrelation transitiv. (Das mußt du natürlich abstrakt nachweisen, ein Beispiel genügt nicht.) Daß sie nicht symmetrisch ist, ist offensichtlich: |
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30.10.2012, 23:37 | chillerStudent | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Das ist echt schwer. Ich glaub ich hab noch nie etwas ohne Zahlen bewiesen. Kannst du mir ein Beispiel für einen Beweis geben? |
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30.10.2012, 23:45 | Leopold | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Transitivität: Du mußt in WENN x Teiler von y ist und y Teiler von z ist DANN ist x Teiler von z die Relationen nur durch Gleichungen zum Ausdruck bringen: "x Teiler von y" heißt: y = ax mit einem geeigneten a "y Teiler von z" heißt: ... Und wie folgt nun der DANN-Teil? |
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30.10.2012, 23:50 | chillerStudent | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
DannTeil: z=ay ? |
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30.10.2012, 23:56 | Leopold | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ja und nein. Es muß ja nicht das von eben sein. Beispiel: , denn Hier ist also . , denn Hier ist also - na, darf man jetzt nicht sagen (wir sind in derselben Gültigkeitsumgebung), denn das war ja , wir brauchen aber , also einen neuen Buchstaben. |
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30.10.2012, 23:57 | chillerStudent | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
z=ky? Edit: heißt das, dass x= nz ist ? n aus N |
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31.10.2012, 00:00 | Leopold | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ich hätte genommen. Aber (seufz!) wenn dir lieber ist, soll's so sein ... Wie folgt aus nun der gesuchte Zusammenhang zwischen und ? |
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31.10.2012, 00:03 | chillerStudent | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
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31.10.2012, 00:06 | Leopold | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Das paßt doch überhaupt nicht! Wer soll Teiler von wem sein? Schau dir nochmal das Beispiel an: Aus und , folgt: .... "Transitivität" heißt "Hinübergang". Eine Beziehung pflanzt sich über ein Zwischenglied fort. Und dann mußt du das ja beweisen (!!!). |
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31.10.2012, 00:16 | chillerStudent | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ich verliere langsam die Motivation. Zu spät? Sehr wahrscheinlich. Mit dem Zahlen beispiel komme ich klar aber ich kanns nicht allgemein aufschreiben. |
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31.10.2012, 00:22 | Leopold | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Du hast zwei Voraussetzungen: und die bedeuten ausgeschrieben: Und du hast eine Behauptung: Aber die mußt du jetzt beweisen. Du kannst also nicht einfach schreiben: (so herum wäre es richtig), sondern mußt hier zeigen, daß es so ein gibt. Das mußtest du oben bei nicht beweisen, denn dort war es vorausgesetzt! Am Zahlenbeispiel kannst du übrigens schön nachempfinden, wie man das gesuchte aus den anderen Zahlen erhält. |
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31.10.2012, 00:28 | chillerStudent | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Danke dir bis hier hin. Kann nicht mehr. Bis morgen wenn noch Lust und Zeit mitspielen. |
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31.10.2012, 00:30 | Leopold | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Und hier der einzeilige Beweis: Aus , also , und , also , folgt: , d.h. . Damit ist gezeigt: Die Teilbarkeitsrelation ist transitiv. |
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