Rentenrechnung |
26.03.2013, 19:04 | Huette | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Rentenrechnung ich habe ein Problem mit dem Sinn des unterstrichenen Satzes. Ich zahle jeweils am Monatsanfang 18 Jahre lang 30€ bei einem Zins von 1,1% auf ein Sparbuch ein. Wie hoch ist der Rentenendwert ? Dabei soll ich beachten, dass unterjährig einfach verzinst wird. Ich verstehe nicht, was mit einfach unterjährig gemeint ist ... Ich gehe davon aus dass, keine Zinseszinsen anfallen Aber was heißt unterjährig ? monatlich ? verteljährlich ? was soll ich da nehmen ? Wenn das geklärt ist, würde ich mit der Jahresersatzrate rechnen ? Gruß Huette |
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26.03.2013, 19:42 | Kasen75 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Hallo,
Ich gehe hier von monatlicher Verzinsung aus, da sonst nichts anderes dasteht. Dann könntest du in der Tat mit der Jahresersatzrate rechnen. Wie sieht das dann aus? Grüße. |
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26.03.2013, 23:01 | Huette | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
naja.... ich würde sagen da vorschüssige Zahlung.... Quasi arithmetische Reihe mit als Zinsanteil plus die erste Rate auch noch verzinst.... Hätte man jetzt Zinseszins Erträge würde die Summe der geometrischen reihe zum tragen kommen. D.h. die erste Rate würde 216 Monate verzinst werden, die Zweite 215, die dritte 214 Monate usw.... |
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26.03.2013, 23:16 | Kasen75 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Hast du denn jetzt die Jahresersatzrate ausgerechnet? Bei 30 Euro im Monat, ist sie aber nicht viel höher als 30*12 Euro. Wenn ich das richtig sehe hast du für m den falschen Wert eingesetzt. m hat den Wert 12, da ein Monat ein Zwölftel Jahr ist. Es geht ja erstmal um die Berechnung des Kapitals im ersten Jahr. |
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27.03.2013, 10:59 | Huette | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Ahhh Sorry.... verguckt.... Da die Jahresersatzrate immer nachschüssig ist, ünabhängig für die Zahlungsweise der Raten, kann die Formel der Nachschüssigen Rentenberechnung genommen werden: so rum müsste eiN Schuh draus werden... |
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27.03.2013, 16:18 | Kasen75 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Genauso wird ein Schuh draus. Auch wenn ein einzelner Schuh so ziemlich das sinnloseste ist, was es überhaupt gibt. |
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27.03.2013, 19:38 | Huette | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
nicht für einen Einfüßigen ^^ vielen Dank erstmal.... Sag mal Kasen75, Wenn ich die Wahl habe zwischen Sofortkauf und Mieten mit folgenden Konditionen: x Betrag einmalig sofort y Betrag monatlich über mehrere Jahre z Betrag einmalig am Schluss Zinssatz w und ich herausfinden soll, was die günstigere Variante ist.... ...dann würde ich doch erstmal den y Betrag auf heute abzinsen um die Beträge vergleichba rzu machen, in dem ich für y die Jahresersatzrate berechen, dann den Rentenbarwert ? Was mache ich mit den Einmalzahlungen beim Mieten und beim Kaufen ? muss ich die auch auf und abzinsen ? |
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27.03.2013, 19:54 | Elvis | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Angesichts der Risiken in der Eurokrise würde ich so schnell wie möglich soviel wie möglich wertbeständige Güter kaufen. Rechnen hilft nichts, wenn das Geld weg ist. |
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28.03.2013, 03:32 | Kasen75 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Stimmt fast. Mit der Jahresersatzrate würde ich erstmal den Rentenendwert berechnen und daraus dann den Barwert ermitteln. Dabei gilt:
Du meinst Vorkasse beim Mieten? Oder der Vergleich von Mietverhälnissen zu Eigentumsverhältnissen? Ich könnte jetzt nur spekulieren was du meinst. Wäre gut wenn du diesen Sachverhalt nochmal genauer erläutern würdest. |
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28.03.2013, 07:56 | Huette | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Reicht das, wenn ich von der monatlichen rate den Rentenbarwert bereche und dann einfach die einmaligen Zahlbeträge x und z addiere und dann mit dem Sofortkaufbetrag vergleiche oder muss ich die Einmalzahlungen (x und y) beim Mieten auch noch auf bzw. abzinsen ? Konkretes Beispiel: Sofiortkauf: 3500€ Mietkonditionen: 50€ einmalig am Anfang 100€ monatlich über 3 Jahre (mit Annahme der vorschüssigen Zahlung) 20€ einmalig am Schluss Zins = 4% Zahlungen am Jahresende Dann wäre meine Rechnung: d.h. ich würde lieber Sofortkaufen anstatt mieten.. |
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28.03.2013, 09:05 | Huette | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Wobei Mein Prof meint, dass beim Mieten keine unterjährige Verzinsung stattfinden soll. d.h. es wäre hier mit der Kapitalwertmethode zu rechnen... |
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28.03.2013, 11:35 | Huette | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Dann würde das ja folgendermaßen aussehen Kaufe ich jetzt besser odwer miete ich ? nehme ich den Höheren Barwert ? |
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28.03.2013, 16:27 | Kasen75 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Hallo, du schreibst:
Hier hast du vergessen, die 20 Euro abzuzinsen. Sonst stimmt es.
Ich würde mit der Jahresersatzrate rechnen statt mit Des Weiteren müssen die 50 Euro um ein Jahr aufgezinst werden, da sich die Zähler auf die jeweiligen Jahresendwerte beziehen. Dann sollte bei beiden Vorgehensweisen das gleiche herauskommen.
Da es Zahlungen sind, ist für den Käufer/Mieter die Alternative besser, bei der der Kapitalwert niedriger ist. Noch eine Anmerkung: Hierbei wird nicht berücksichtigt, dass das Gut, beim Kauf des Gutes, auch noch über den Zeitraum von 3 Jahren verwendet werden kann. Oder alternativ, nach drei Jahren wieder veräußert werden kann. Edit: Du kannst aber auch ohne Jahresersatzrate rechnen: Dabei gilt: sind die monatlichen Zahlungen. |
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28.03.2013, 17:36 | Huette | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
mhhh.. Aber geht das nicht auch ohne Jahresersatzrate nach meinem Beispiel ? ich mein die monatlichen Zahlungen werden doch eh erst am Ende des Jahres verzinst ? Ist diese Rechnung nicht richtig ? und wieso ist ein i in deiner Formel ? Würde das gerne verstehen, anstatt nur anzuwenden... |
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28.03.2013, 18:02 | Huette | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
hab das mit dem i verstanden ^^ |
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28.03.2013, 18:17 | Kasen75 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Es geht ohne Jahresersatzrate. Siehe meinen Edit-Beitrag. Ich habe das hier stehen: Der blaue Ausdruck ist die Zusammenfassung der Kapitalwertformel mit Hilfe der geometrischen Reihe. Man kann auch für den blauen Ausdruck schreiben: Das ist der Kapitalwert der 36 monatlichen Zahlungen (nachschüssig).
Du brauchst hier eben die Jahresersatzrate. Sie drückt ja aus, wieviel man bezahlen müsste, wenn man statt der hier 12 monatlichen Zahlungen am Jahresende eine Rate zahlt. Da warst du ja eigentlich auf dem richtigen Weg. Freut mich, dass du das mit dem verstanden hast. |
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28.03.2013, 18:47 | Huette | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Den Zusammenhang zwischen geometrischer und arithmetischer Folge bzw. Reihe hab ich noch nicht ganz verstanden. ich glaub dann fällt einem das jonglieren mit den Formeln leichter. bzw. wie komm ich von der geometrischen reihe auf deinen blauen Term ? so korrekt ? |
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28.03.2013, 20:31 | Kasen75 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Vielleicht war mein letztes Zitat von dir nicht gut gewählt. Du solltest hier
die 50 Euro aufzinsen. Die Jahresersatzrate habe ich schon mal eingetragen. Also: Man kann auch sagen, die 50 Euro werden ja zu Zeitpunkt des Kapitalwertes bezahlt.
Ich habe in diesem Beitrag versucht darzustellen, wie man auf die Formel für die geometrische Reihe kommt. ist hier der nachschüssige Rentenendwert,. Der muss natürlich noch durch bzw. geteilt werden, um auf bzw. zu kommen. |
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28.03.2013, 20:56 | Huette | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
okay, also nochmal rekonstruiert: die 50 Euro zu Beginn aufzinsen und dann zusammen mit der Jahresersatzrate abzinsen. Bei den 20 Euro kann ich gleich zusammen mit der Jahresersatzrate abzinsen, da die 20 Euro am Ende gezahlt werden. ist das so korrekt ? |
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28.03.2013, 20:59 | Kasen75 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Genau. |
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28.03.2013, 21:07 | Huette | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Danke Kasen75, Hast mir sehr geholfen. Die Erklärung zur geometrischen Reihe zieh ich mir morgen rein. Toll wenn Leute so geduldig ihr Wissen weitergeben. Daumen hoch ! |
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28.03.2013, 21:13 | Kasen75 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Gerne. Wenn dann morgen noch eine Frage offen, kannst du sie ja hier posten. |
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30.03.2013, 10:14 | Huette | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Nun ist danach gefragt, bei welcher Einmalzahlung die Kosten für den Mietvertrag identisch sind mit den Kosten für den Kauf, bei gleichem Kaufpreis und gleichen Mietkonditionen.... Meine Frage: Hängt die Höhe der Einmalzahlung nicht von Zeitpunkt ab ? |
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30.03.2013, 15:27 | Kasen75 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Ich glaube ich habe die Frage nicht ganz verstanden. Gegebenfalls die Frage nochmal posten. Ich hätte jetzt einfach die Differenz aus Kapitalwert (Miete) und Kaufpreis genommen. Dann sind beide "Zahlungströme" gleichwertig.
Das ist auf jeden Fall richtig. Das einfachste ist dann eben die einmalige Zahlung schon am Anfang zu tätigen, da du die Kapitalwerte jetzt schon hast. |
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31.03.2013, 13:51 | Huette | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
So hätte ich das auch gemacht aber ich könnte ja auch oder oder rechnen.... je nachdem, wann die Einmalzahlung erfolgen soll .... |
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31.03.2013, 14:49 | Kasen75 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Genau richtig. |
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