Logik in der Fahrschule

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Felix_Fahranfänger^^ Auf diesen Beitrag antworten »
Logik in der Fahrschule
Meine Frage:
Folgende Frage in der Fahrschule:
Wo ist das Halten verboten?
a)Auf der Fahrbahn (verboten), wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist
b und c bei meiner Frage uninteressant, a soll als richtig angekreuzt werden.


Meine Ideen:
Ich (16 Jahre jung) hab lange über diese Frage nachgedacht und sie schließlich falsch beantwortet, ich dachte im Nachhinein:
Wenn a wahr ist, muss das Gegenteil von a falsch sein, wir betrachten die gegenteilige Frage: Wo ist Parken erlaubt?
a) Auf der Fahrbahn (erlaubt), wenn recht KEIN geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist.

Ist diese Frage nicht grob und einfach falsch gestellt, man darf ja nicht einfach auf der Straße halten, was man aber dürfte, wenn die Frage korrekt gestellt wäre...
Dopap Auf diesen Beitrag antworten »

einmal sprichst du von Halten und dann von Parken verwirrt
Leopold Auf diesen Beitrag antworten »

Zunächst einmal: Die Logik der Juristen ist nicht unbedingt die der Mathematiker. Ich kann dir daher nur als Mathematiker antworten.

Aus der Tatsache, daß das Halten auf der Fahrbahn verboten ist, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist, kannst du nicht schließen, daß es erlaubt ist, wenn rechts kein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist. Es könnte immer noch verboten sein,

weil Schilder dies so regeln
weil die Fahrbahn eine Autobahn ist
weil die Verkehrsverhältnisse es nicht zulassen
weil die Witterungsverhältnisse es nicht zulassen
...

EDIT

Zitat:
Original von Dopap
einmal sprichst du von Halten und dann von Parken verwirrt


Ach Gott! An solche Feinheiten habe ich ja gar nicht gedacht. Big Laugh
Felix_Fahranfänger^^ Auf diesen Beitrag antworten »
Danke für die schnelle Hilfe :)
Soll natürlich immer "Halten" heißen, gut aufgepasst Augenzwinkern
Jaja die Juristen haben wohl eigene Regeln und Gesetze, an die sie sich halten ^^
Damit ist meine Frage zufriedenstellend beantwortet ;-)
Dopap Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von Leopold

Ach Gott! An solche Feinheiten habe ich ja gar nicht gedacht. Big Laugh


Gilt das eigentlich noch : wer länger als 3 Minuten hält oder sein Auto verlässt, der parkt ?

Außerdeim gilt ja im Zweifelsfall: 2 Juristen und 3 Meinungen Big Laugh
Felix_Fahranfänger^^ Auf diesen Beitrag antworten »

Jap gilt noch, §12 StVO Artikel 2 ^^
Zitat:
Außerdeim gilt ja im Zweifelsfall: 2 Juristen und 3 Meinungen Big Laugh

Ja, das gilt auch noch Big Laugh
 
 
10001000Nick1 Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von Dopap
Gilt das eigentlich noch : wer länger als 3 Minuten hält oder sein Auto verlässt, der parkt ?

Ja, aber nur, wenn du nicht be- oder entlädst bzw. ein- oder aussteigst. Augenzwinkern
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