Anwendungsfälle beim Sinussatz |
02.03.2015, 17:58 | Knobi123 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Anwendungsfälle beim Sinussatz Ich möchte gerne wissen, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, wenn man den Sinussatz anwenden will. - Kann mir da jmd helfen?.. :x Meine Ideen: Das Thema ist außerdem Trigonometrie. |
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02.03.2015, 17:59 | Mathema | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Den darfst du in jedem Dreieck anwenden. |
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02.03.2015, 19:21 | sulo | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ich denke, die Frage ist anders gemeint. Man wendet den Sinussatz an, wenn man entweder WSW oder SsW gegeben hat. Bei letzterem muss der Winkel bekannt sein, der der größten Strecke gegenüberliegt. Wenn man SSS oder SWS gegeben hat, nimmt man den Cosinussatz, auch bei SSW, wenn der gegebene Winkel nicht der größten Strecke gegenüberliegt. |
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03.03.2015, 01:36 | mYthos | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Das würde ich so nicht sagen. Der Sinussatz ist in beiden Fällen des SSW anwendbar, also auch bei sSW. Bei letzterem kommt es zum sogenannten 2. Auflösungsfall des Sinussatzes (2 Lösungen, 1 rechtwinkelige oder keine Lösung). Ich wüsste jetzt ad hoc auch nicht, wie (oder warum) denn dabei der Cos-Satz anzuwenden wäre (Beispiel c = 7, a = 5, = 30°), denn der Sinussatz liefert beide in Frage kommende Gegenwinkel (diese sind supplementär, = 0,7 ). Sh. auch Dreiecksberechnung bzw. Suche unter "2. Auflösungsfall", "Sinussatz" mY+ |
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03.03.2015, 10:36 | sulo | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ja, da hast du natürlich recht. Danke für deine Erläuterungen. |
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03.03.2015, 12:07 | Mathema | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Nun ja - da das entscheidende Wort aus dem ursprünglichen Threadtitel entfernt wurde (war: Wann darf man den Sinussatz anwenden?), könnte mein erster Beitrag auch gelöscht werden. Zu dem Thema Anwendungsfälle passt er ja nun nicht. Wieso willkürlich stillschweigend der Name einfach geändert wird, bleibt mir allerdings ein Rätsel. |
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03.03.2015, 14:06 | mYthos | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Mir erschien der Titel unpassend*, deswegen habe ich ihn geändert. Das geschieht auch nicht willkürlich, das entspricht nicht den Tatsachen. Das Recht zur Änderung des Titels haben (unter bestimmten Voraussetzungen) sowohl der Threadsteller als auch die Moderatoren, daher kann das immer passieren und das tut es auch oft. Eine Bemerkung zur Titeländerung füge ich oft an, allerdings nicht immer, wenn der Grund nicht essentiell erscheint. (*) Weshalb? Deswegen: Wenn man von "dürfen" spricht, so gibt es eigentlich kein Verbot, wo man den Sinussatz nicht anwenden darf, zum Unterschied von "kann" Auch in Hinbilck auf den 2. Auflösungsfall erschien mir die Titeländerung gerechtfertigt. @Mathema Daher war deine Antwort in jedem Fall zutreffend, wenn auch vielleicht nicht im Sinne des Fragestellers, der dies sicher genauer wissen wollte. mY+ |
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