Bundeswettbewerb 2015 2.Runde

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Yuh14 Auf diesen Beitrag antworten »
Bundeswettbewerb 2015 2.Runde
Meine Frage:
Ich nehme dieses Jahr am Bundeswettbewerb teil und habe folgende Frage und zwar: auf der Rückseite der Aufgaben steht ja "Ihre Arbeit sollte maschinengeschrieben sein".
Heißt das, dass sie nicht handgeschrieben sein darf?
Denn in der ersten Runde waren handgeschriebene Arbeiten doch auch erlaubt. Außerdem steht auf der Rückseite davor noch "Achten Sie bitte auf gute Lesbarkeit!". Ich denke mal damit sind doch handgeschriebene Arbeiten gemeint, oder? Gibt es hier jemanden, der auch mal bei der zweiten Runde mitgemacht und eine handgeschriebene Arbeit abgegeben hat?

Meine Ideen:
Es würde mir viel Arbeit ersparen, wenn die Arbeit auch handgeschrieben sein darf.
Ich danke schon mal im Voraus für alle Hilfe.
leoclid Auf diesen Beitrag antworten »

Meiner Ansicht nach stand da das selbe drauf wie bei der 1. Runde, also ähnlich verfahren.
Bei der 2. Runde wird aber strenger auf Lesbarkeit / Lesefluss / Ausdrucksweise geachtet.
Oder irre ich mich da?
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