Unterjährige Rente, ist es möglich nicht nach ganzen Jahren auszuzahlen? |
27.06.2017, 14:24 | rich21 | Auf diesen Beitrag antworten » |
Unterjährige Rente, ist es möglich nicht nach ganzen Jahren auszuzahlen? Hallo, ich bereite ein Referat für das 1. Semester des BWL Studiums vor. Zu meinen Themen zählen u.a. Unterjährige Rente Die Formel ist mir bekannt. Die Definition auch, Die Rente wird ?m? mal pro Jahr eingezahlt/ausgezahlt. Der Zinssatz wird nominell eingeteilt. Allerdings hätte ich doch noch eine Frage. Kann man die unterjährige rente auch nach 1,5 Jahren oder nach 35 Tagen auszahlen lassen? Also, muss die Rente immer in ganzen Jahren eingezahlt/ausgezahlt werden? Zum Beispiel, ich lege mein Geld am ende jeden Quartales zu je 500Euro, mit einem Zinssatz von 4% für eine Dauer von 1,5 Jahre an. Wie errechne ich so, meinen Endwert Meine Ideen: Ansatz habe ich leider keinen, da ich da auch keine Idee zu habe. Weder Kalkulatorisch noch Formeltechnisch. Eventuell könnt ihr mir, einen Ansatz geben? |
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27.06.2017, 17:57 | G270617 | Auf diesen Beitrag antworten » |
RE: Unterjährige Rente, ist es möglich nicht nach ganzen Jahren auszuzahlen? Wenn unterjährig verzinst wird: Quartalszinsfaktor q= 1+0,04/4 =1,01; 1,5Jahre =6 Quartale Falls nach Sparbuchmethode verzinst wird, muss du die jährl. Ersatzrate ermitteln. |
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