Fallunterscheidung bei Betragsungleichung |
21.09.2017, 17:32 | Philipp2706 | Auf diesen Beitrag antworten » |
Fallunterscheidung bei Betragsungleichung ich habe eine kurze Frage: Wenn ich eine Betragsungleichung z.B. mit habe, dann muss ich doch mit und rechnen. Zweites Beispiel wäre Dann hätte ich und . Ich habe jetzt aber schon mehrmals bei Aufgaben im Internet gesehen dass und für die Fälle benutzt werden. (Anhang) Ich kann da auch keinen besonderen Ausnahmefall oder so erkennen |
||
21.09.2017, 17:46 | Dopap | Auf diesen Beitrag antworten » |
die Stelle Null macht den Kohl nicht fett. Aber streng gesehen hast du recht. |
||
21.09.2017, 18:08 | Philipp2706 | Auf diesen Beitrag antworten » |
okay das beruhigt mich danke |
|
Verwandte Themen
Die Beliebtesten » |
Die Größten » |
|
Die Neuesten » |
|