Rechtseindeutigkeit

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mojili Auf diesen Beitrag antworten »
Rechtseindeutigkeit
Meine Frage:
Sei R Teilmenge von A kreuz B.
Rechtseindeutigkeit bedeutet ja, dass jedes a von A nur einmal im kartesischen Produkt (a,b) Element von A kreuz B vorkommen darf.
Also es existiert kein (a, b1) Element R und (a, b2) Element R, falls b1 und b2 nicht gleich sind.
Frage: Heißt das auch, dass jedes a aus A einmal in einem kartesischen Produkt (a,b) vorkommen muss oder ist es auch erlaubt, dass ein a gar nicht vorkommt, ist es dann immer noch rechtseindeutig?

Meine Ideen:
Beispiel:
A = {a.b.c,d} B = {e,f,g}
R Teilmenge von A kreuz B
mit R := { (a,e), (b,e), (c,g)}
Ist hier in diesem Fall R rechtseindeutig?
Zwar kommt jedes Element von A höchstens einmal in den kartesischen Produkten vor, doch das Element d von A kommt gar nicht vor. Ist R dann trotzdem rechtseindeutig?
zweiundvierzig Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Rechtseindeutigkeit
Zitat:
Original von mojili
Heißt das auch, dass jedes a aus A einmal in einem kartesischen Produkt (a,b) vorkommen muss [...]?

Nein, das ist nicht gefordert. Diese Eigenschaft nennt man Linkstotalität.

Zitat:
Original von mojili
Meine Ideen:
Beispiel:
A = {a.b.c,d} B = {e,f,g}
R Teilmenge von A kreuz B
mit R := { (a,e), (b,e), (c,g)}
Ist hier in diesem Fall R rechtseindeutig?

Ja.

Eine linkstotale Relation, die auch rechtseindeutig ist, ist dasselbe wie eine Funktion.
mojili Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Rechtseindeutigkeit
Danke für die Erklärung!
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