Bilanzierung

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Keef Auf diesen Beitrag antworten »
Bilanzierung
hi,
ich bin Bachelorstudent mit Richtung Wirtschaftswissenschaften und habe demenstprechend auch das Fach Bilanzierung zu bewätligen.

Hierzu habe ich zu vielen Aufgaben Lösungshinweise bekommen, kann allerdings jedoch nicht bei einigen Rechenwegen bestimmte Zahlen bzw Zwischenrechnungen nachvollziehen. In der Prüfung kann ich ja nicht drauf spekulieren, dass immer das selbe kommt...

Kennt sich jemand damit aus, damit ich diesem mal die entsprechende PDF schicken und mir mal kurz zu der jeweiligen Aufgabe immer mal sagen, wie meine Denkweise bei der entsprechenden Aufgaben sein muss?

Es geht um Bilanzierung nach HGB.

mfg
adiutor62 Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Jemand mit Bilanzierungskenntnissen? [Bachelorniveau)]
Stell die pdf. einfach mal rein. Dann sehen wir weiter. smile
Keef Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Bei der Bahn-AG sind im Geschäftsjahr 01 für die Forschung und Entwicklung eines neuen elektronischen Steuerung für den ICE2018 Kosten in Höhe von 5 Mio. € angefallen. Davon sind 1,5 Mio. € für die Grundlagenforschung verwendet worden. Die restlichen 3,5 Mio. € sind im Rahmen des Entwicklungsprojektes „ICE2018-Control 2.0“ angefallen. Ab dem Geschäftsjahr 2 wird die elektronische Steuerung einsatzfähig sein und in den dann von Siemens an die Deutsche Bahn ausgelieferten ICE2018-Zügen eingebaut werden. In 5 Jahren wird voraussichtlich eine Komplettüberarbeitung der ICE-Reihe anstehen, in deren Folge auch das elektronische Steuerungssystem neuentwickelt werden muss. Die Siemens AG schreibt in der Regel linear ab.
Der Steuersatz beträgt 30%. Welche Auswirkungen für die handelsrechtlichen Jahresabschlüssen 01 bis 06 ergeben sich, wenn die Siemens AG im Geschäftsjahr 1 einen hohen Eigenkapitalausweis anstrebt?


Hinsichtlich der Aktivierung von Entwicklungskosten selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände besteht handelsrechtlich ein Aktivierungswahlrecht, das genutzt werden sollte, wenn im lf. Jahr ein möglichst hoher Jahresüberschuss bzw. eine hohe Eigenkapitalquote erreicht werden soll (§ 248 Abs. 2 HGB)
Bei Aktivierung eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens sind die bei der Entwicklung anfallenden Herstellungskosten zu ermitteln und anzusetzen (§ 255 Abs. 2a S. 1 HGB)
Dabei sind die Kosten für Forschung und Entwicklung getrennt zu betrachten. Für die Forschungskosten besteht nach § 255 Abs. 2 S. 4 HGB ein Aktivierungsverbot.
Können Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden, ist eine Aktivierung nicht zulässig (§ 255 Abs. 2 a S. 4 HGB).
Hier ist eine Trennung der Kostenbestandteile offensichtlich möglich, so dass eine Aktivierung in Frage kommt. Außerdem ist die elektronische Steuerung offensichtlich Ende Geschäftsjahr 1 zur Serienreife entwickelt und wird am Geschäftsjahr 2 gebaut.

Hinweis:
Steuerlich besteht auch für die Entwicklungskosten ein Aktivierungsverbot (§ 5 Abs. 2 EStG) und Schreiben BMF vom 12.3.2010 (IV C 6 - S 2133/09/10001)


Beträge in T€
Jahr HB StB Differenz HB/StB passive latente Steuer Steuer Aufwand (+) Ertrag (-)
1 300 0 300 90 90
2 150 0 150 45 -45
3 0 0 0 0 -45
0

Jahr 01:
Aufgrund des Aktivierungsverbotes in der Steuerbilanz gem. § 5 Abs. 2 EStG wird in der Handelsbilanz ein Mehrvermögen von 3,5 Mio. € ausgewiesen.
Für künftige effektive Steuerbelastungen sind gem. § 274 Abs. 1 HGB passive latente Steuern in der Bilanz zu bilden:

Ertragsteuer (Steueraufwand) an Passive latente Steuern 90

Jahre 02, 03:
Durch die vorgenommenen Abschreibungen von jeweils 150 T€ in der Handelsbilanz wird die Differenz zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz abgebaut.
Durch die vorgenommene Abschreibung vermindert sich die im Geschäftsjahr 01 ermittelte künftige (latente) Steuerbelastung.

Passive latente Steuer an Ertragsteuern (Steuerertrag) 45 (jeweils in 02 und 03)


ok, beginnen wir mit dieser Aufgabe:
Hier geht es um die Trennung von Entwicklungs- und Forschungskosten:

Bei der Berechnung gibt es in der Mitte eine Tabelle. Bei dieser steht unter Handelsrecht 300. Warum 300? Ich hätte hier 350 geschrieben (5-3,5=3,5)

mfg
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