Mehrwertsteuer

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Spender Auf diesen Beitrag antworten »
Mehrwertsteuer
Eine Frage zur Sinnhaftigkeit einerAufgabenstelleung.
Produkt A kostet 119€ inkl. MwSt. Dann wird ein Rabatt von 50% gewährt. Anschließend die MwSt erlassen. Dieser Rabatt kann sich doch nur auf die 100€beziehen und nicht auf 119€. Der Verkäufer muss die MwSt immer noch zahlen, korrekt?
Ergo wäre 119€ :2 =59,50€ wieder die 119% und davon dann 19% abziehen, aber das wäre falsch, da sich die 50% doch nur auf den Nettowert beziehen dürfen, oder? Also 50% von 100€?
klauss Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Mehrwertsteuer
Was ist denn eigentlich die Fragestellung? Der zu zahlende Endpreis?
Ich gehe nach der Formulierung davon aus, dass der Rabatt gegenüber einem Verbraucher auf den Bruttopreis gewährt wird, da dieser sich i. d. R. nicht für die Mehrwertsteuer interessiert. Mit dem Rabatt vermindert sich dann auch der entsprechende Steueranteil. Wenn auf den Rabattpreis noch der restliche Steueranteil erlassen wird, wären wir bei einem Kaufpreis von € 50.
Eine andere Frage ist, wie der Verkäufer den Verkauf gegenüber dem Finanzamt behandelt, denn er ist ja verpflichtet, die Umsatzsteuer abzuführen. Wenn er diese vom Käufer nicht kassiert, müßte er sie eigentlich trotzdem intern als Einnahme verbuchen, was seinen Gewinn schmälert.
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