Differentialgleichung Höherer Ordnung |
25.06.2018, 22:52 | Lauraundlisa1 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Differentialgleichung Höherer Ordnung So wir haben folgenden Fall: Folgender Ansatz: da kein Resonanzfall vorliegt entfällt x^k und es bleibt übrig. Nun folgender Fall für ungerade (i) ist die Ableitung stets Und für ungeraden (i) gilt wieder . das bedeutet also: = Ist dieser weg so in ordnung oder führt das in die falsche Richtung? |
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25.06.2018, 23:10 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Prinzipiell in Ordnung. Technisch gesehen (d.h. im Aufschrieb) sollte man natürlich die Summe in zwei Teilsummen aufspalten, solche mit geraden sowie ungeraden Indizes. |
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25.06.2018, 23:19 | Lauraundlisa1 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Hallo Lieber Hal! Freut mich das du schreibst Ja da gebe ich dir natürlich Recht. Im Prinzip würde es ja dann so weiter gehen: Und Und zu guter letzt A und B in y=.... (Ansatz) einsetzen. Das wärs dann schon oder ? |
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26.06.2018, 07:56 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Nein, so geht es nicht weiter: Du hast hier
eine Gleichung dastehen, die für alle gelten soll, und dabei sind bekannte sowie gesuchte Konstanten - das bedeutet Koeffizientenvergleich. Dazu gruppiert man alles um als Faktoren zu , die dann jeweils Null werden müssen . Die Lösung dieses linearen Gleichungssystems ist das, was hier gesucht ist. |
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26.06.2018, 09:56 | Lauraundlisa1 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ah jetzt verstehe ich Die Lösung des LGS wäre dann: Und B= Mit nenner ungleich 0 |
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26.06.2018, 11:29 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Was übrigens durch die Voraussetzung "kein Resonanzfall" gewährleistet ist. |
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26.06.2018, 17:26 | Lauraundlisa1 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Warum denn das ? Was bedeutet denn genau Resonanzfall? |
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26.06.2018, 17:54 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ich hatte angenommen, dass die Terminologie bekannt ist, wenn du solche Aufgaben zu bearbeiten hast... Man spricht bei einer solchen inhomogenen linearen DGL von "Resonanz", wenn die Störfunktion selbst eine Lösung der zugehörigen homogenen DGL ist. (Der Begriff ist stammt von einem Anwendungsfall derartiger DGL in der Physik, näher will ich da jetzt nicht ins Detail gehen): Ist beispielsweise , so lautet die DGL . Nun ist zwar nicht , wohl aber der Anteil Lösung der zugehörigen homogenen DGL , der Anteil befindet sich also in Resonanz. |
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26.06.2018, 19:03 | Lauraundlisa1 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Achso okay danke |
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