Patent Superformel

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leoclid Auf diesen Beitrag antworten »
Patent Superformel
1997 veröffentlichte der belgische Mathmetiker Johan Gielis seine Superformel.

Die Superformel beschreibt anhand von 6 Parametern eine klasse von Kurven in zweidimensionalem Raum. Es gibt auch eine Verallgemeinerung auf den dreidimensionalen Raum.

Vielleicht haben einige von euch mitbekommen, als vor mehreren Monaten es einen Streit zwischen Gielis Firma und den Entwicklern des Spiels "No Man's sky".
In diesem Computerspiel kann der Spieler Trillionen von Planeten mit unzähligen Tier- und Pflanzenarten besuchen, die allesamt prozudual generiert werden. Mutmaßlich wurde dafür diese Superformel von Gielis verwendet. Später stellte sich jedoch heraus, das der Algorithmus diese Formel nicht verwendete.

Jetzt meine Frage: Kann man überhaupt eine Formel, bzw. dessen technische Anwendung patentieren. Man kann ja mit der Superformel zum Beispiel auch ein Programm programmieren, dass künstlich Mandals erzeugt oder zufallsgenerierte Profilbilder erstellt.

Hat dann Gielis als Schöpfer der Formel einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung oder Unterlassung der Softwareveröffentlichung.

Ich habe mal gelesen, dass es einige sehr komplexe Algorithmen gibt zur Verwaltung von Firmenfinanzen, die nicht einfach eins zu eins kopiert werden dürfen.

Aber wie sieht es in diesem Beispiel aus.

Es ist ja auch schließlich nicht möglich, die Formel zur Beschreibung von Ellipsen, Parabeln oder das Newtonverfahren zu patentieren.
Elvis Auf diesen Beitrag antworten »

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es irgend eine Einschränkung bei der Benutzung einer öffentlich verfügbaren Formel geben kann ( http://paulbourke.net/geometry/supershape/ ) Auch dann nicht, wenn das Förmelchen "Superformel" genannt wird.
Leopold Auf diesen Beitrag antworten »

Ich schließe mich Elvis an. Bisher ist die Mathematik patentfrei. Aber nachdem große Konzerne inzwischen Saatgut patentieren lassen, halte ich einen Angriff auf eine der letzten Bastionen des nichtkommerzialisierten freien Denkens nicht für ausgeschlossen. Die Mathematiker müssen daher sehr wachsam sein, daß nicht findige Anwälte ihre schöne Welt auch einmal zerstören. Da wachst du eines Morgens auf und darfst den Satz des Pythagoras nicht mehr zitieren, ohne an Finley & McRamsey eine Gebühr zu bezahlen.
Finn_ Auf diesen Beitrag antworten »

Finn erhebt Patent auf seine Blumenzahnstern-Hyperformel:

mit .
Hierbei ist:
: Sternzackenzahl,
: Abweichungsausdehungsparameter,
: Spirographiefrequenz, auch Blumierungsparameter genannt.
: Zahnstrahlparameter. Zähne für große , Strahlen für negative.

Ihr wollt garnicht wissen welch unendliche Vielfalt diese Formel beschreibt.
Ohne Frage patentwürdig.
Huggy Auf diesen Beitrag antworten »

https://patents.google.com/patent/US9317627
Leopold Auf diesen Beitrag antworten »

@ Huggy

Hilf mir einmal. Der Artikel ist mir zu lang, um ihn mir ganz durchzulesen. Soll das heißen, daß Google sich eine Formal hat patentieren lassen? Oder was genau hat sich Google patentieren lassen?
 
 
Huggy Auf diesen Beitrag antworten »

So weit ich das verstehe, ist das die Patentschrift von Gielis, die von Google lediglich dokumentiert wurde, ähnlich zu Goole books. Das Patent ist also nicht von Google.
Leopold Auf diesen Beitrag antworten »

Aber was genau ist patentiert? Die Formel an sich?
Huggy Auf diesen Beitrag antworten »

Eine Patentschrift zu verstehen ist einem Laien auf dem Gebiet, also auch mir, praktisch unmöglich. Deshalb habe ich das auch nicht versucht. Mein grober Eindruck ist, dass nicht die Formel per se patentiert wurde, sondern auf ihr aufbauende Algorithmen zur einfachen Herstellung derart vielfältiger Formen.
Leopold Auf diesen Beitrag antworten »

Wenn ich jetzt mit der Formel ein Bildchen male und hier hereinstelle, dürfte das dann nichts kosten. Wenn aber das MatheBoard wesentliche Teile seines Web-Designs darauf aufbaut, müßte es löhnen. Vielleicht ist es ja so.
Steffen Bühler Auf diesen Beitrag antworten »

So wie ich das verstehe, wird im Hauptanspruch nur von „timewise display“ geredet, es geht also eher um Videos. Da könnte es dann aber Ärger geben.

Viele Grüße
Steffen
Elvis Auf diesen Beitrag antworten »

Also darf man Kreise und Kugeln auch in Videos verwenden, weil das die alten Griechen auch schon gekonnt hätten, wenn sie Videos gehabt hätten, aber rundliche Formen nach der Superformel sind nicht erlaubt, da nach US-Recht patentiert. Da habe ich die Dummheit der Menschen mal wieder unterschätzt, ich hatte gestern kurzzeitig nicht daran gedacht, dass sie nach Einstein unendlich groß ist.
Huggy Auf diesen Beitrag antworten »

Man sollte hier nicht voreilig polemisieren. Zunächst mal können patentgeschütze Dinge generell zu privaten und zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt werden. Geschützt ist die kommerzielle Nutzung. Es können auch keine wissenschaftlichen Theorien patentiert werden. Nur deren technische Anwendung kann geschützt werden. Röntgen hätte sich nicht die Röntgenstrahlung patentieren lassen können, aber ein Röntgengerät hätte er sich patentieren lassen können.

Zwischen dem, was patentierbar ist und dem, was nicht patentierbar ist, gibt es logischerweise einen Graubereich. In diesem Graubereich wird dann häufig und heftig gestritten.
leoclid Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Patent Superformel
Gibt es nicht irgendeine EU-Verordnung oder Rechtssprechung zu Softwarepatenten.

Mir erscheint das weiterhin merkwürdig, dass man auch die technische Anwendung einer Formel, die Figuren beschreibt patentieren lassen kann.
rumar Auf diesen Beitrag antworten »

Hallo Finn,

für sowas ein "Patent" anmelden zu wollen, ist doch wohl nur ein übler Scherz.
In meinen Computergrafik-Spielereien (schon vor über 30 Jahren, ausgeführt auf einem heute museumswürdigen Apple II ) habe ich solche und ähnliche Formeln massenweise ausprobiert und dabei zum Teil ansehnliche Resultate erzielt. Nie hätte ich aber daran gedacht, aus diesem Hobby einen Patentanspruch abzuleiten.
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