verfahrensentscheidung |
| 20.04.2007, 16:31 | sweety | Auf diesen Beitrag antworten » |
| verfahrensentscheidung kann mir jmd helfen? |
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| 20.04.2007, 16:37 | Musti | Auf diesen Beitrag antworten » |
| RE: verfahrensentscheidung Ich kann dir soweit helfen. f(x)=0 setzt du dann wenn due die Nullstellen der Funktion bestimmen willst. x=0 also f(0) setzt du, um den Y-Achsenabschnitt zu berechnen. Näherungsverfahren wendest du an, wenn z.B die Nullstelle nicht erratbar ist. Ist sie erratbar so wendest du Polynomdivision an um die Funktion in Linerafaktoren zu zerlegen. |
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