Fragen zur Mathematik von Wahlsystemen

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Crizzler Auf diesen Beitrag antworten »
Fragen zur Mathematik von Wahlsystemen
Ich schreibe ne Facharbeit und brauche dringend Hilfe, habe dazu ein paar wichtige Fragen, zu denen ich keine Antworten finde, bin für jede Hilfe sehr dankbar:

1. Gab es, als zur Bundestagswahl noch das Verfahren nach d'Hondt genutzt wurde auch Wahlkreise?
2. Wenn ich die Sitzverteilung für 2002 nach d'Hondt berechne, muss ich von 299 Sitzen ausgehen, oder von 598, oder von 596, da zwei Direktmandate auf die PDS entfielen?
3. Habt ihr Beispiele von Paradoxien für die Bundestagswahl 2002?
4. Beispiel zur Konsistenz?
5. Wenn ich die Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer berechne, muss ich da mit 596 multilizieren oder mit 598 (siehe Frage Nr. 2)?

Hilfe ist echt dringend nötig!

Danke im vorraus
JochenX Auf diesen Beitrag antworten »

ich habe zwar vor jahren mal ein paar rechenverfahren im gemeinschaftskundeunterricht erklären dürfen (lehrerin: wer macht das, das ist mathe... jochen!), bin aber nicht auf dem laufenden mit diesen verfahren...
und ich denke, dass trifft auf die meisten zu.....

also vielleicht solltest du deine fragen eher mehr entpolitisieren und mehr vermathematisieren, indem du zum beispiel mal diese verfahren hier kurz erläuterst...
dann können wir dir ziemlich sicher zumindest bei den mathematischen fragen helfen....
Fassregel Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Fragen zur Mathematik von Wahlsystemen
Zitat:
Original von Crizzler
1. Gab es, als zur Bundestagswahl noch das Verfahren nach d'Hondt genutzt wurde auch Wahlkreise?

sicher, denn mit dem verfahren wird ja nur berechnet, wie viele sitze welche partei erhält, direkt gewählte wahlkreisabgeordnete nehmen dann eine bestimmte anzahl dieser sitze in anspruch, der rest wird von der jeweiligen liste aufgefüllt.

Zitat:
Original von Crizzler
2. Wenn ich die Sitzverteilung für 2002 nach d'Hondt berechne, muss ich von 299 Sitzen ausgehen, oder von 598, oder von 596, da zwei Direktmandate auf die PDS entfielen?

ich würde sagen, dass man von 598 sitzen ausgeht, weil prinzipiell so viele zu verteilen sind. wenn es eben zwei abgeordnete gibt, deren partei nicht über 5% kommt, dann werden die eben wie überhnagmandate behandelt, nach meinem verstädnis. bin mir aber nicht sicher


Zitat:
Original von Crizzler
5. Wenn ich die Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer berechne, muss ich da mit 596 multilizieren oder mit 598 (siehe Frage Nr. 2)?

598
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