Probleme bei Kostenrechnung/Geringwertige Wirtschaftsgüter

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patrick90 Auf diesen Beitrag antworten »
Probleme bei Kostenrechnung/Geringwertige Wirtschaftsgüter
Hallo,

kennt ihr euch zufällig mit Rechnungswesen:Kostenrechnung aus?

Ich habe da mit den geringwertigen Wirtschaftsgüter meine Probleme:
Könnt ihr mir bitte hilfen?

Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern muss man ja immer in der Mitte des Jahres abschreiben, bei der Anschaffung, meine ich.(kalkulatorische Abschreibung, nicht Buchhaltung!)

Aber versteht wer solch ein Beispiel?

Anschaffungswert geringwertigen Wirtschaftsgüter:
2006: € 8.000
2007: € 6.800
Preissteigerung von 2006 auf 2007: 7%, Nutzungsdauer: 3 Jahre.

Ich muss die kalkulatorische Abschreibung berechnen.

Muss ich jetzt die 8.000 durch 3 jahre (Nutzungsdauer) dividieren und dann durch 2 (weil mitte des jahres) oder wie?
Das durch 2 wurde mir nämlich durchgestrichen.
Ich verstehe nicht warum, kann mir das bitte jemand erklären?

Danke

MfG
Abakus Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Probleme bei Kostenrechnung/Geringwertige Wirtschaftsgüter
Zitat:
Original von patrick90
Anschaffungswert geringwertigen Wirtschaftsgüter:
2006: € 8.000
2007: € 6.800
Preissteigerung von 2006 auf 2007: 7%, Nutzungsdauer: 3 Jahre.

Ich muss die kalkulatorische Abschreibung berechnen.

Muss ich jetzt die 8.000 durch 3 jahre (Nutzungsdauer) dividieren und dann durch 2 (weil mitte des jahres) oder wie?
Das durch 2 wurde mir nämlich durchgestrichen.
Ich verstehe nicht warum, kann mir das bitte jemand erklären?


Es gibt sicher recht unterschiedliche Arten, hier kalkulatorische Kosten auszurechnen. Insofern lässt sich das nur mit dem nötigen Kontext beantworten (wie habt ihr es bisher gemacht ?).

Ich denke, du hast zunächst die kalkulatorische Abschreibung, die sich auf die Nutzungsdauer von 3 Jahren verteilt. Hier gibt es bestimmt verschiedene Abschreibungsmethoden (linear, nach Gebrauch usw.).

Ferner hast du eine Preissteigerungsrate von 7%, die du zusätzlich verwenden sollst. Dazu gibt es wohl wieder verschiedene Möglichkeiten. Eine davon wäre, die 7% auf die Anschaffungskosten als "kalkulatorische Preissteigerungskosten" o.ä. zu berechnen.

Überlege dir mal, ob das so Sinn machen könnte.

Grüße Abakus smile
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