ohw mein gott

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gugelhupf Auf diesen Beitrag antworten »
ohw mein gott
ich habe etwas bei ebay ersteigert, das ich gar nicht wollte.
eigentlich.

ich möchte es nicht haben und ich habe mir leider die beschreibung nicht richtig durchgelesen.. da steht jetzt nämlich "spaßbieter .. anwalt..blabla".

kann der typ da sowas machen?

ich bin 17 jahre schon.

vielleicht werde ich ihm einfach immer hundert-millionen-billionen fragen stellen, bis er mir nicht mehr antwortet. manchmal habe ich das so gemacht.

ah ):
aRo Auf diesen Beitrag antworten »

ach...du machst sowas öfter? unglücklich
Calvin Auf diesen Beitrag antworten »
RE: ohw mein gott
Bei ebay kommen rechtskräftige Kaufverträge zustande. Du kannst höchstens vom Kauf zurücktreten, wenn du von einem gewerblichen Anbieter gekauft hast. Bei einem privaten Anbieter musst du die Ware abnehmen oder auf die Gunst des Verkäufers hoffen.

Du kannst aber beruhigt sein. Außer der negativen Bewertung wird dir nichts passieren. Im allerschlimmsten Fall

Zitat:
Original von wacko`
ich bin 17 jahre schon.


fliegst du bei ebay raus, weil du noch nicht volljährig bist bzw. du dich mit falschem Geburtsdatum angemeldet hast. Laut deren AGB darf man sich erst ab 18 Jahren dort anmelden.
Ari Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
ach...du machst sowas öfter?


unglücklich

wie hoch ist der "schaden", der verursacht wurde?
gugelhupf Auf diesen Beitrag antworten »

ja, ich wusste es schon mit dem rechtsgeschäft. trotzdem alles mist einfach.
ich weiß auch eigentlich nicht mehr, warum ich mir das ersteigert habe.

es ist nicht viel, nur paar dämliche cds ..

ich frage ihn vielleicht, ob ich nur die dämliche gebühr zahlen kann, dann kann ers einfach wieder reinstellen und einen anderen depp finden dafür.
chrissi Auf diesen Beitrag antworten »

ich finde du slltest dafür grade stehn, überweise das geld und versuhc noch etwas rauszuschlagen in dem du es selbst versteigerst
so wirst du zumindest so eine dumme aktion nicht mehr bringen
man lernt eben nur aus den fehlern :-)
viel glück dabei
 
 
JochenX Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von chrissi
ich finde du slltest dafür grade stehn, überweise das geld und versuhc noch etwas rauszuschlagen in dem du es selbst versteigerst


hallo kati! vergiss nicht: dumme gibt es immer!
also hole dir die CDs und versteigere sie für mehr geld wieder! Freude
pimaniac Auf diesen Beitrag antworten »

Nach österreichischem Recht ist der Vertrag zwischen dir und dem Verkäufer null und nichtig, und ich bin mir ziemlich sicher dass das auch in Deutschland nicht anders ist.

Du bist erst 17 und um Rechtsgeschäfte (=Vertragsabschlüße u.ä) als Minderjähriger abzuschließen bedarf es der Zustimmung der Eltern, die sich dazu negativ oder positiv dazu äußern können. Sprich du kannst dem Verkäufer einfach sagen dass du erst 17 bist und deine Eltern dir nicht erlaubt haben den kauf abzuschließen, dann kann er rein gar nix machen. Schlimmstenfalls wird halt dein ebay acount geperrt, wobeist ja dann eh wieder einen neuen öffnen kannst.

Nur noch ein paar Tipps für Volljährige: Obwohl prinzipiell ein rechtsgültiger Vertrag via ebay zustande kommt gilt das (zumindest nach österreichischem Recht) nicht wenn z.B.: die Beschreibung undeutlich oder nicht vollständig war. Dann handelt es sich nämlich nach §871(1) ABGB um einen vom anderen Teil veranlassten Irrtum der den Vertrag nichtig macht.

Falls ihr besoffen was ersteigert habt was ihr gar nicht braucht, (was angeblich bei ebay in 8% der Auktionen der Fall ist :-)) ist der Vertrag ebenfalls nichtig.

Bei weiteren Fragen steh ich gern zur Verfügung

Gruß pi
chrissi Auf diesen Beitrag antworten »

hmmm *grübel*

@loed wer ist hier kati???
JochenX Auf diesen Beitrag antworten »

du nicht smile


hallo pi, Wink
du meinst, ein im vollrausch abgeschlossener handel sei ungültig.
kann ich mich so nicht immer aus der affäre ziehen?
bei internetversteigerungen kann mir das doch niemand nachweisen, in welchem zustand ich war!?
chrissi Auf diesen Beitrag antworten »

ja das war mir klar dann ist wohl wacko` = kati??
Calvin Auf diesen Beitrag antworten »

Bei Problemen mit ebay empfehle ich übrigens immer http://www.auktions-forum.info/

Zitat:
Schlimmstenfalls wird halt dein ebay acount geperrt, wobeist ja dann eh wieder einen neuen öffnen kannst.


Das einfach so zu machen dürfte nicht gerade die geschickteste Lösung sein, da man bei Accountsperrung ein "virtuelles Hausverbot" erhält. Besser wäre es, sich bei ebay zu melden, Reue zu zeigen und Besserung geloben. Je nach Art des Vergehens kann man Glück haben und der Account wird wieder freigeschaltet.
pimaniac Auf diesen Beitrag antworten »

naja, beim besoffen ersteigern ist halt das problem das die Beweislast bei dir liegt. Wenn du aber z.B.: durch Zeugenaussagen/Photos/Polizeiberichten :-) beweisen kannst dass du im Zeitpunkt der Gebotsabgabe besoffen warst (in ÖSterreich glaub ich liegt die Grenze (ohne Garantie) bei rund 1,6 Promille) ist der Vertrag nichtig.



Noch ein wichtiger Tipp... Falls ihr was beio ebay kauft und ihr leider erst nach der Gebotsabgabe draufkommt dass der Verkäufer mehr Verkaufsgebühren verrechnet als es in Wahrheit kosten kann, müßt ihr die nichtbezahlen!!!!. Zurücktreten kann man aber deswegen nicht. Übrigens auch der Verkäufer muss euch das Ding berkaufen, wenn ihr euch weigert die übertriebenen Versandkosten zu bezahlen.

Sprich findet ihr ein Superangebot wo die Versandkosten aber 40€ betragen und das ganze entsprechend verteuern kann man ruhig zuschlagen, und danach sich weigern die Versandkosten zu bezahlen.
Calvin Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von pimaniac
Sprich findet ihr ein Superangebot wo die Versandkosten aber 40¬ betragen und das ganze entsprechend verteuern kann man ruhig zuschlagen, und danach sich weigern die Versandkosten zu bezahlen.


Überhöhte Versandkosten sind laut ebay-AGB zwar nicht erlaubt, kommen aber trotzdem immer wieder vor.

Wenn in der Angebotsbeschreibung die Versandkosten angegeben sind, dann sind die Bestandteil des Vertrags und sind mit Gebotsabgabe akzeptiert worden. Da gibt es hinterher nichts zu rütteln. Um Ärger zu vermeiden hilft in so einem Fall nur, sich einen anderen Verkäufer zu suchen.
pimaniac Auf diesen Beitrag antworten »

Nach österreichischem Recht stimmt das nicht ganz. Bei überhöhten Versandspesen handelt es sich um einen Sittenwidirgen Vertragsinhalt, der eine Teilnichtigkeit (diejenigen Teile die sittenwidrig sind) zur folge hat.

es kann sein dass nach deutswchem Recht eine Nichtigkeit des ganzen Vertrages die Folge ist, was ich mir abe rncith ganz vorstellen kann das dass dann nur den Verkäufer nicht aber den Käufer schützt.
ale Auf diesen Beitrag antworten »

ich würde sie auch nehemen un dann höher verticken...
marc02 Auf diesen Beitrag antworten »

nach rumänischem recht darfst du mit 14 machen was du willst, hehe
gugelhupf Auf diesen Beitrag antworten »

ich habe schon richtig angst, wenn ich 18 jahre bin nächstes jahr. ich werde bestraft werden können.. aaaahhhh ):

wisst ihr, das ist jetzt so..

ich habe mir mal zeit genommen und die fette beschreibung durchgelesen.. gründlich!

da ist ne cd dabei.. von nem recht bekanntem künstler.. und da steht, da ist nur nen billiges 2-seiten booklet dabei. ich fragte den typen warum.. und er so.. blabla.. die cd wurde für ein anderes land gemacht..blabla.. und ich für welches.. und er schon seit tagen nichts.
es ist bestimmt eine kopie wahrscheinlich. vielleicht. hoffentlich.

ich habe ihm jetzt nochmal geschrieben, dass ich kein geld überweisen werde, bevor ich nicht weiß woher dieses billige booklet kommt. weil das ist sowas bekanntes und dann sowas billiges.

ich werde die cds auch nicht kaufen, ich bestrafe mich doch nicht selbst damit noch. ich weiß schon, dass es scheiße war.. aber das reicht schon.
ich will mir jetzt für den sommer ein neues schickes skateboard zusammen basteln.. yeah.
pimaniac Auf diesen Beitrag antworten »

stell doch mal nen link zu der Auktion ins hier rein...
ale Auf diesen Beitrag antworten »

au ja!wills auch mal sehen!
wacko, es wird alles gut!
mit nem billigem Booklet stand das in der Beschreibung?
gugelhupf Auf diesen Beitrag antworten »

andere Frage mal..

ich hab jetzt ne CD ersteigert.. für 5,50€ und da stand zuerst halt 3€ Versand.. und dann habe ich übersehen, dass 3,50 Versand stand.. aber es steht jetzt halt beides da, welches stimmt denn jetzt rechtlich?
50 Cents sind viel. 2 Eiskugeln.
Calvin Auf diesen Beitrag antworten »

Habe ich es richtig verstanden, dass in der Auktion zwei verschiedene Versandkosten angegeben sind? Oder wurde das erst nachträglich geändert? Keine Ahnung, wie in diesem Fall vorgegangen wird.

Zitat:
Original von wacko`
50 Cents sind viel. 2 Eiskugeln.


geschockt geschockt geschockt geschockt Wo kommst du denn her? Bei uns kriegt man für 50Cent nur eine Kugel (manchmal ist es sogar noch teurer böse )
gugelhupf Auf diesen Beitrag antworten »

Ja ich weiß nicht obs nachträglich war..

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View...AMEWN%3AIT&rd=1

Selbst 3€ sind ja eigentlich schon zu viel für unversicherter Versand..
Ich muss mir endlich angewöhnen die Beschreibungen anständig zu lesen. hust. hust.

25 Cents ne Kugel Eis. Ja, ja.. Osten natürlich.
babelfish Auf diesen Beitrag antworten »

ich hätte vorher nachgefragt...Augenzwinkern
gugelhupf Auf diesen Beitrag antworten »

Schön ich auch vielleicht, wenn ich nicht zum Erdbeeren sammeln musste.
Tobias Auf diesen Beitrag antworten »

Plötzlich erscheint mir die Altersgrenze von 18 sehr sinnvoll...
gugelhupf Auf diesen Beitrag antworten »

psst :'(

ich habe ihm jetzt ne eMail geschrieben, jawoll.
ale Auf diesen Beitrag antworten »

sag bescheid was rausgekommen ist!
gugelhupf Auf diesen Beitrag antworten »

HAHAHAHHAHAHAAAAA

habe erstmal ne mail hingeschrieben, also wie sie den versand berechnet hat.. darauf keine direkte antwort.. nur wieder sowas zu bezahlen, dort stand 3 euros drinne.. dann habe ich ihr nochmal eine mail geschrieben, dass sie doch meine frage bitte beantworten soll.. und 2 euros sinds jetzt nur noch für den versand.

ich geh weiter grillen jetzt. puh. (:
ale Auf diesen Beitrag antworten »

ist doch jut! smile
gugelhupf Auf diesen Beitrag antworten »

ICH HABE JETZT NOCH EINE FRAGE ZU EBAY HIER

ich habe mir ein buch ersteigert.

und es überwiesen, leider schickt er es nicht, wahrscheinlich weils so billig weggegangen ist.
ich habs bei ebay schon gemeldet, kann ich ihn jetzt schlecht bewerten ohne dass er mich schlecht bewerten kann, oder muss ich noch was ebay machen?
pimaniac Auf diesen Beitrag antworten »

Naja ich fürcht das Geld ist weg, kannst ihn ruhig schlecht benoten, wenn er sich rächt kannste das durch ebay löschen lassen... wie ist eigentlich das mit den CD's ausgegagnen?
gugelhupf Auf diesen Beitrag antworten »

Nein, ich dachte, es ginge automatisch.
Weil bei mir war das auch mal so, ich habe eine schlechte Bewertung bekommen, weil ich angeblich nicht bezahlt habe (diesmal habe ich aber wirklich bezahlt ^^) und konnte dann den Typen nicht bewerten. Dann hat er seine Bewertung zurück_genommen. Wo muss ich das bei eBay melden? Eine eMail oder etwas bei "Mein eBay"?

Ich weiß das mit den CDs nicht mehr, das ist schon so lange her.
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