Personalkosten |
17.10.2005, 20:44 | lebron | Auf diesen Beitrag antworten » |
Personalkosten Ein mittelständischer, als OHG geführter Gewerbebetrieb möchte den kostendeckenden Stundensatz für seine Gehilfen berechnen. Im abgelaufenen Jahr sind folgende Kosten angefallen Werkzeugverbrauch € 6.200,- Kauf von Kleinmaterial um € 18.000,- davon wurde Material verbraucht um € 14.000,- Energieverbrauch € 16.000,- diverse Verwaltungskosten (inkl. Personalkosten) € 50.000,- Das Unternehmen beschäftigt 5 Gehilfen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Gehilfen haben Anspruch auf 5 Wochen Urlaub. Im Durchschnitt sind die Gehilfen 2 Wochen im Krankenstand. An bezahlten Feiertagen und sonstigen Nichtleistungstagen fallen durchschnittlich 2 Wochen im Jahr an. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration betragen jeweils 4 Wochenlöhne. Der Bruttostundenlohn beträgt € 12,50. An lohnabhängigen Abgaben sind 25 % zu entrichten. Von der Anwesenheitszeit können den einzelnen Aufträgen ca. 70 % der Stunden direkt zugerechnet werden. Noch nicht berücksichtigt sind die kalkulatorischen Kosten. Das Anlagevermögen beläuft sich auf € 86.000,--. Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt 6 Jahre. Am Ende der Nutzungsdauer wird ein durchschnittlicher Restwert iHv € 2.000,-- erwartet. Der kalkulatorische Zinssatz wird mit 8% angenommen. Der Unternehmer ist vorwiegend in der Verwaltung tätig. Er ist Gesellschafter und somit gewinnbeteiligt. Er entnimmt jährlich in etwa € 20.000,-- aus dem Unternehmen. Aufgabenstellung: a) Wie hoch sind die lohnabhängigen und die sonstigen Gemeinkosten je Leistungsstunde? Berechnen Sie den Zuschlagsatz für die lohnabhängigen Gemeinkosten! b) Berechnen Sie den kostendeckenden Stundesatz für eine Arbeitsstunde eines Gehilfen! c) Wie hoch ist der Anteil der Personalkosten am errechneten Stundensatz. d) Der Geschäftsführer setzt seine Gehilfen direkt beim Kunden ein (Serviceleistungen) und möchte demzufolge einen den Kosten und seinen Gewinnvorstellungen entsprechenden Preis berechnen. Er stellt sich einen Gewinn iHv 15% vor. Die Verhandlungsmacht der Kunden zwingt ihn dazu, in der Regel 4% Rabatt zu gewähren. Am Markt ist ein Bruttopreis von € 60,- pro Stunde gängig. Kann er eine Gehilfenstunde angesichts der anfallenden Kosten und der Gewinnvorstellungen zu diesem Marktpreis verkaufen? |
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18.10.2005, 18:49 | quarague | Auf diesen Beitrag antworten » |
welche gedanken hast du dir denn schon gemacht, mir scheint, das man eher BWL-Kenntnisse als große Mathematik benötigt. ich würde das in viele kleine Rechenschritte zerlegen und erstmal ausrechnen: - wieviele Stunden arbeitet ein Gehilfe im Jahr - wieviel Gehalt kriegt er dafür - wie hoch sind die sonstigen Jahrenskosten insgesamt wenn man das hat, kriegt man glaube ich auch die Fragen aus der Aufgabenstellung ausgerechnet |
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