"Komplementärwert"?

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philipp1975 Auf diesen Beitrag antworten »
"Komplementärwert"?
Hallo zusammen,

mal eine ganz allgemeine Frage:
Wie nennt man den Wert, um den ein Bruch (z.B. 1/3) zur ganzen Zahl, also 1, vervollständigt wird (im Beispiel folglich 2/3).

Kehrwert ist natürlich falsch, das wäre 3/1. Ich würde diesen Wert intuitiv Komplementärwert nennen, weiss aber nicht, ob das wirklich die richtige Bezeichnung ist.

Sorry, ist vielleicht eine blöde Frage. Ich bin kein Mathematiker, sondern Jurist. Vielleicht ist das ja eine Entschuldigung.

Die Frage ist für mich übrigens ziemlich wichtig, da ich sie für die Darstellung meiner Lösung im Rahmen meiner Doktorarbeit benötige. Sie ist also nicht nur aus Neugierde gestellt. Für jede Hilfe bin sehr dankbar!

Gruss,

Philipp
JochenX Auf diesen Beitrag antworten »

üblich ist da mir nix bekannr, also erfinde einen namen und definiere das einfach

werden nur brüche zwischen 0 und 1 betrachtet?

mfg jochen
AD Auf diesen Beitrag antworten »

In der Stochastik ist die Bezeichnung Komplementärwahrscheinlichkeit zu einer gegebenen Wahrscheinlichkeit durchaus üblich. Für andere Gebiete möchte ich lieber nicht sprechen.
Dual Space Auf diesen Beitrag antworten »

In der Funktionalanalysis bezeichnet man häufig q,p mit als "zueinander konjugiert".
Ich selber vermeide diese Bezeichnung aber immer gern.
philipp1975 Auf diesen Beitrag antworten »

Hallo Jochen,

ja da geht es tatsächlich nur um Zahlen zwischen 0 und 1. Letztlich handelt es sich da um soetwas wie Schadensquoten, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall. (z.B. 30 Prozent Schadensverursachung gegenüber 70 Prozent = Komplementärwert?)

Einen Begriff zu kreieren und danach zu denifieren ist zwar prinzipiell eine Möglichkeit, hilft mir aber leider konkret nicht wirklich weiter. Ich versuch hier anhand einfachen "pseudo-mathematischen" Darstellungen einen recht abstrakten Sachverhalt etwas anschaulicher zu gestalten. Deswegen sollten in der Darstellung nicht unbedingt zuviel neue Begriffe auftauchen.

Gruss,

Philipp

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Hallo sts,

vielen Dank für den Hinweis. Wenn "zueinander konjugiert" tatsächlich die einzige gängige Bezeichnung ist, dann habe ich natürlich für meine Darstellung nichts gewonnen. Denn damit können Juristen sicherlich nichts anfangen.

Wahrscheinlich läuft es ohnehin darstellungstechnisch darauf hinaus, dass mit diesem "mathematischen" Querverweis aufgrund fehlender oder unüblicher Vokabeln meine Ueberlegungen kaum plausibler werden.

Dennoch besten Dank für die Hilfe.

Gruss

Philipp

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Hallo Arthur,

das ist ja zumindest mal ein Hinweis darauf, dass ich mit Komplementärwert zumindest auf einer intuitiven Schiene nicht ganz daneben liege. Mal sehen, vielleicht werde ich doch dabei bleiben.

Gruss, Philipp





edit jochen: dreifachpost zusammengefügt, bitte benutze edit!
Dual Space Auf diesen Beitrag antworten »

Ich stimme dir uneingeschränkt zu. Ich denke wirklich am einfachsten ist es eine neue (wenn möglich nicht mathematisch klingende) Bezeichnung einzuführen. Wenn diese nur ein wenig zu mathematisch klingt, lesen Juristen erfahrungsgemäß die Seite nicht mal zu ende Big Laugh .
 
 
Leopold Auf diesen Beitrag antworten »

Brüche zwischen 0 und 1 kann man ja als Anteile auffassen. Wenn du 1/3 deines Monatsgehaltes ausgegeben hast, dann verbleibt dir noch ein restlicher Anteil von 2/3. Warum also nicht einfach Rest oder ähnlich sagen? Zugegeben: komplementär klingt wissenschaftlicher. Wenn man also blenden will ...

Für Lateiner: complere heißt ja gerade den Rest auffüllen.
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