Aussagenlogik - Kontraposition

Neue Frage »

o.B.d.A. Auf diesen Beitrag antworten »
Aussagenlogik - Kontraposition
Hallo!

Wenn ich eine genau-dann-wenn-Aussage beweisen soll, muss ich dies ja von "links nach rechts" und von "rechts nach links" tun.
Anders gesagt:
und

ist doch äquivalent zu , oder?

Somit kann ich doch eine gdw-Aussage durch einen Beweis von "links nach rechts" und von "nicht links nach nicht rechts" beweisen, oder?

Heißt diese Vorgehensweise Kontraposition?

VG, o.B.d.A. smile
Dual Space Auf diesen Beitrag antworten »

Die Vorgehensweise ist auf jeden Fall richtig, aber wie sie genau genannt wird kann ich dir leider nicht sagen.
mercany Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Aussagenlogik - Kontraposition
Zitat:
Original von o.B.d.A.
Hallo!

Wenn ich eine genau-dann-wenn-Aussage beweisen soll, muss ich dies ja von "links nach rechts" und von "rechts nach links" tun.
Anders gesagt:
und

ist doch äquivalent zu , oder?

Somit kann ich doch eine gdw-Aussage durch einen Beweis von "links nach rechts" und von "nicht links nach nicht rechts" beweisen, oder?

Heißt diese Vorgehensweise Kontraposition?

VG, o.B.d.A. smile


Ja, das stimmt!

Wenn aus B A folgt, dann ist einer Negation von B hinreichend für eine NEagtion von A. Wie sich das nennt, weiß ich allerdings nicht?
o.B.d.A. Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Aussagenlogik - Kontraposition
Ich hab das Wort "Kontraposition" mal in diesem Zusammenhang aufgeschnappt, war mir allerdings jetzt nicht mehr 100%ig sicher. Ist ja eigentlich für einen Beweis auch nicht wirklich entscheident Augenzwinkern

Aber vielen Dank für die Antworten!
mercany Auf diesen Beitrag antworten »

Ich hab da nochmal kurz was nachgelesen:

ist äquivalent zu:

definiert das Ganze über Disjunktion

definiert es über Konjunktion


Und was was du meinst: nennt man tatsächlich Kontraposition.




Gruß, mercany
irre.flexiv Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Heißt diese Vorgehensweise Kontraposition?


Die Vorgehensweise wenn du statt der Aussage A -> B die Kontraposition not B -> not A beweist,
nennt man Widerspruchsbeweis. So jetzt dürfte alles geklärt sein. Prost
 
 
Neue Frage »
Antworten »



Verwandte Themen

Die Beliebtesten »
Die Größten »
Die Neuesten »