Aussagenlogik - Kontraposition |
15.01.2006, 13:13 | o.B.d.A. | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Aussagenlogik - Kontraposition Wenn ich eine genau-dann-wenn-Aussage beweisen soll, muss ich dies ja von "links nach rechts" und von "rechts nach links" tun. Anders gesagt: und ist doch äquivalent zu , oder? Somit kann ich doch eine gdw-Aussage durch einen Beweis von "links nach rechts" und von "nicht links nach nicht rechts" beweisen, oder? Heißt diese Vorgehensweise Kontraposition? VG, o.B.d.A. |
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15.01.2006, 13:16 | Dual Space | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Die Vorgehensweise ist auf jeden Fall richtig, aber wie sie genau genannt wird kann ich dir leider nicht sagen. |
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15.01.2006, 13:19 | mercany | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
RE: Aussagenlogik - Kontraposition
Ja, das stimmt! Wenn aus B A folgt, dann ist einer Negation von B hinreichend für eine NEagtion von A. Wie sich das nennt, weiß ich allerdings nicht? |
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15.01.2006, 13:28 | o.B.d.A. | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
RE: Aussagenlogik - Kontraposition Ich hab das Wort "Kontraposition" mal in diesem Zusammenhang aufgeschnappt, war mir allerdings jetzt nicht mehr 100%ig sicher. Ist ja eigentlich für einen Beweis auch nicht wirklich entscheident Aber vielen Dank für die Antworten! |
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15.01.2006, 13:29 | mercany | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ich hab da nochmal kurz was nachgelesen: ist äquivalent zu: definiert das Ganze über Disjunktion definiert es über Konjunktion Und was was du meinst: nennt man tatsächlich Kontraposition. Gruß, mercany |
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15.01.2006, 14:01 | irre.flexiv | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Die Vorgehensweise wenn du statt der Aussage A -> B die Kontraposition not B -> not A beweist, nennt man Widerspruchsbeweis. So jetzt dürfte alles geklärt sein. |
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