zwischenzeugnis

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sik Auf diesen Beitrag antworten »
zwischenzeugnis
Kann mir eine bitte helfen? mein son (8 classe gymnasium, bayern) hat in mathe folgende noten:
Jahrestest: 5
Exe: 4
SA: 5
Exe: 2
SA: 4
Angeblich hat er auch eine "beobachtungsnote" (keine mündliche)note: 5 (davon wüste bisher keine)
Er soll in zwischenzeugnis eine 5 haben.
Gibt es eine genaue allgemeine regelung wie die noten berechnet sein müssen? Es kann doch nicht sein das es jede lehrer so machen kann, wie er sich ausdenkt.
Lehrer will das so rechnen:
1/3 - SA: 4;5 = 4,5
1/3 - test doppelt gerechnet 10 + Exen 6 = 4
1/3 - beobachtungsnoete = 5

4,5 + 4 + 5 = gerundet 5

Es hätte für ihn nicht schlechter ausgehen können! Selbs wenn das Jahrestest als schulaufgabe zählen würde wäre es günstiger für ihn. Ist es correct dass eine beobachtungsnote ein drittel von gesamtnote bedeutet? Er ist sonst ein gute schuler, stehet nirgendswo auf die kippe.
Danke
irre.flexiv Auf diesen Beitrag antworten »

Das können wir schlecht beurteilen. Selbst wenn wir dir sagen könnten das es so nicht geht, würde das wenig an der Benotung ändern. Vielleicht solltest du mal das Gespräch mit der Schulleitung suchen.
JochenX Auf diesen Beitrag antworten »

vielleicht solltest du insbesondere auch noch erklären, was "Exe" und diese mysteriöse "nicht-mündliche Note" (Beobachtungsnote) überhaupt sind....
ich versteh da nämlich eher Bahnhof....

Ansonsten stimme ich Irre.felxiv teilweise zu - ich persönlich würde direkt mit dem Lehrer sprechen und mir auch mal den genauen "Sinn" dieser Beobachtungsnote erklären lassen - ist das eine sinnvolle Betrachtung der Schülerleistung (vielleicht eine Mischung aus mündlicher Mitarbeit, die ich bei deiner Auflistung gar nicht finden kann, und Hausaufgabenkontrolle oder was weiß ich), dann scheint mir das 1/3 auf jeden Fall gerechtfertigt........ aber am besten direkt den Lehrer fragen....
Leopold Auf diesen Beitrag antworten »

"Das Ex" (oft fälschlich "die Ex"), Mehrzahl: "die Exen", ist bayrisches Schulkauderwelsch und bedeutet "das Extemporale", zu deutsch "die Stegreifaufgabe". Der deutsche Begriff findet sich auch im bayrischen Schulgesetz. Eine Stegreifaufgabe ist ein in der Regel unangekündigter schriftlicher Test über den Stoff der unmittelbar vorangehenden Stunde(n) und darf auch sogenanntes Grundwissen abprüfen. Obwohl er schriftlich ist, wird er in Bayern in die sogenannte mündliche Note eingerechnet (-> bayrische Logik). Wie diese Einrechnung erfolgt und mit den anderen mündlichen Noten (Beobachtungsnote oder mündliche Abfrage) verrechnet wird, kann der Lehrer selbst festlegen (Gewichtung), muß das allerdings transparent machen. Was er nicht festlegen kann, ist die Gewichtung schriftlich zu mündlich. Die ist nämlich in Mathematik bayernweit auf 2 zu 1 verbindlich festgelegt (insofern verstehe ich die 1/3-1/3-1/3-Regelung nicht, von der der Fragesteller spricht). Die schriftliche Note setzt sich aus den sogenannten Schulaufgaben (vom Fragesteller SA genannt) zusammen. Sonst heißt man die in Deutschland Klassenarbeiten.

So viel als Übersetzungshilfe für die "Preußen" (so bezeichnet man im Land mit den klügeren Bevölkerungsteilen alle nichtbayrischen Deutschen, auch wenn sie Sachsen oder Hanseaten sind). Meine Kenntnisse aus leidvoller Erfahrung als Lehrer in Bayern liegen allerdings schon einige Jahre zurück. Es kann sich da inzwischen ja etwas geändert haben. Insbesondere gab es Jahrestests zu meiner Zeit dort noch nicht (das hat wohl etwas mit PISA zu tun). Ob die extra gerechnet werden oder in die schriftliche oder - in Bayern nie auszuschließen - mündliche Note eingerechnet werden, ist mir unbekannt. Jedenfalls bin ich froh, nicht mehr diesem perversen und perfiden Notenberechnungssystem ausgeliefert zu sein, wo - man glaubt es nicht - tatsächlich Kollegen argumentierten, ein Schüler mit Gesamtschnitt 4,49 stehe eindeutig auf 4, ein anderer mit 4,51 dagegen eindeutig auf 5.

Auch in Bayern sind natürlich die meisten Lehrer verantwortlich und versuchen, pädagogisch sinnvolle Noten zu geben. Deshalb werden Einzelnoten im Vorfeld zurechtmanipuliert, damit, wenn man dann die Zeugnisnote nach den Berechnungsformeln bestimmt, nach außen hin alles seine Richtigkeit hat. So kann es sein, daß ein Lehrer in der letzten Schulaufgabe einem Schüler, dem eigentlich nach dem Schlüssel die Note 4 für die Arbeit zusteht, eine 3 gibt (da kann man ja bei kleineren Bewertungseinheiten, ohne daß es allzu sehr auffällt, mogeln oder auch einmal einen Fehler absichtlich übersehen), damit in der Endrechnung für die Zeugnisnote nicht 4,52, sondern 4,48 herauskommt. In der Notenkonferenz wird er dann argumentieren: Der Schüler steht eindeutig auf der Note 4, jeder soll es nachrechnen. Und dabei zeigt er allen Kollegen sein Notenbüchlein mit den Einzelnoten.

95 % aller Lehrer in Bayern handeln so - ich schwöre es! Gegenüber Kollegen, Eltern und Schülern tun sie aber, als ließe sich alles ganz exakt nachrechnen und als sei die Zeugnisnote das Produkt eines wissenschaftlich eindeutigen Prozesses. Sozusagen eine unfehlbare Note. So kommt es auch, daß, wenn ein Lehrer einmal bei seinen Mogeleien nicht aufpaßt, der seinen Vorteil witternde Schüler sofort zuschlägt und seine Eltern zur Schulleitung oder der vorgesetzten Behörde ("der MB", also "Ministerialbeauftragte" genannt) schickt, die dann vom Lehrer das fehlende, weil falsch berechnete Hundertstel einfordert.

Ich bin jedenfalls froh, das nicht mehr so machen zu müssen, sondern jetzt in einem Bundesland zu arbeiten, wo man Einzelleistungen nicht manipulieren muß, weil bei der Notenfindung für die Zeugnisnote auch nichtrechnerische pädagogische Argumente Eingang finden.

Dem Fragesteller kann ich daher Folgendes sagen: Wenn er Stunk machen will, soll er sich vom Lehrer das genaue Berechnungsverfahren der Note geben lassen, nachrechnen, mit den im Schulgesetz und den Verordnungen einschlägigen Bestimmungen vergleichen und gegebenenfalls "auf sein Recht pochen", wenn er dabei einen formalen Fehler entdeckt.
Aber ehrlich gesagt, würde ich ihm das nicht raten. Wäre es nicht besser, zu dem Lehrer zu gehen und zu fragen, was sein Sohn denn tun könnte, um seine schlechten Mathematikkenntnisse zu verbessern und aus der gefährlichen Notenlage zwischen 4 und 5 herauszukommen?
PSM Auf diesen Beitrag antworten »

Hallo Leopold,

Zitat:
Es kann sich da inzwischen ja etwas geändert haben. Insbesondere gab es Jahrestests zu meiner Zeit dort noch nicht (das hat wohl etwas mit PISA zu tun). Ob die extra gerechnet werden oder in die schriftliche oder - in Bayern nie auszuschließen - mündliche Note eingerechnet werden, ist mir unbekannt.

Diese Jahrestests werden tatsächlich in die mündliche Note miteingerechnet und zählen genausoviel wie ein Ex (mir gefälle "eine Ex" trotzdem besser Augenzwinkern ). Diese z.T. seltendämlichen Jahrestests haben m.W. nichts mit PISA zu tun - hat zumindest mal meine Deutschlehrerin behauptet.

Gemäß den obigen Noten ergäbe dies in Bayern eine "4" im Zwischenzeugnis (angeblich sollen irgendwann in den Zwischenzeugnissen keine nat. Zahlen von 1-6 stehen, sondern mit Nachkommastellen).

Ich gebe dir Recht, die Notengebung in Bayern ist "etwas" eigenartig, aber man gewöhnt sich dran.
Franziska Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Obwohl er schriftlich ist, wird er in Bayern in die sogenannte mündliche Note eingerechnet (-> bayrische Logik).

In Rheinland-Pfalz gibt es auch so etwas wie ein Ex, wird hier allerdings Hüp (für Hausaufgabenüberprüfung) genaant. Deren Note geht auch in die mündliche Note ein.
da sind die Bayern ja genauso unlogisch wie die Rheinland-Pfälzer!
 
 
Leopold Auf diesen Beitrag antworten »

Vielleicht liegt es ja daran, daß die Pfalz bis 1945 bayrisch war. Big Laugh
Ben Sisko Auf diesen Beitrag antworten »

Die Einteilung in mündlich-schriftlich gab es bei uns ab der Oberstufe nicht mehr, da hiess dann alles, was nicht Klausur war "sonstige Mitarbeit"...

Bewertung war dann die SoMiNo smile
JochenX Auf diesen Beitrag antworten »

Bei uns wars eigentlich immer schriftlich - mündlich 1/3 zu 2/3 oder fifty-fifty

Mündlich war mündliche Mitarbeit, die gegebenenfalls mit Referaten verbessert werden konnte (das zählte dann meist wie eine zusätzliche mündliche Note), schriftlich schnitt aus Klausuren und Testen ("Tests"?) (nach einem bestimmten Schema, Test halt weniger stark gewertet als Klausuren).

Dabei fand ich 50/50 immer relaitv gerecht, während manche darauf gepocht haben, mündlich solle doch weniger gewertet werden......
Unsinn sage ich da nur, im Gegensatz zu regelmäßiger Unterrichtsteilnahme ist eine (teilweise (z.B. Geschichte fällt mir jetzt ein) echt nur eine!) Klausur pro Halbjahr, die auch noch völlig formabhängig sein kann, viel weniger aussagekräftig finde ich.....
An sich halte ich schon 50% der Gesamtbewertung schriftlich für viel zu viel........
Meineserachtens sollten Klausuren überhaupt viel weniger Eingang in das Schulsystem finden.....
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