Fachoberschulreife - Sek. I

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thebasteljahn Auf diesen Beitrag antworten »
Fachoberschulreife - Sek. I
Moin ihr,

kann man mit einem Fachoberschulreife - Sek. I ( gemacht an einer beruflichen Schule in NRW im Berufsgrundschuljahr ) die Fachoberschule 11. Klasse in Niedersachsen besuchen?


Dke*
TheWitch Auf diesen Beitrag antworten »

Ja, das ist möglich.
thebasteljahn Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Ja, das ist möglich.


Mir wurde es von der

BBS 3 in Hannover

verwehrt...
TheWitch Auf diesen Beitrag antworten »

Mit welcher Begründung?
thebasteljahn Auf diesen Beitrag antworten »

Diesen Abschluss gibt es in Niedersachsen nicht. / Diese Schulform (Berufsgrundschuljahr) existiert in Niedersachsen nicht, daher können wir auch ihren Abschluss nicht anerkennen.
TheWitch Auf diesen Beitrag antworten »

Die Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO) besagt in Paragraph 4 kurz und bündig:

Zitat:
§ 4
Gleichwertigkeit von Abschlüssen aus anderen Ländern
(1) Ein Abschluss, der an einer berufsbildenden Schule eines anderen Landes erworben wurde, gilt auch in Niedersachsen.


Entweder habe ich was ganz Gravierendes irgendwo anders überlesen - oder die Auskunft ist schlicht und einfach falsch.
(Wobei du allerdings zusätzlich noch einen unterschriebenen Vertrag über deine Praktikumsausbildung in der Tasche haben musst.)
 
 
TheWitch Auf diesen Beitrag antworten »

Mir fällt gerade auf, dass du in einem anderen Strang behauptest, du habest dein Abi in der Tasche - was soll das also alles?
thebasteljahn Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
was soll das also alles?


Ich kläre auf diesem Wege diese grundsätzliche Frage, die vielleicht nicht nur mich beschäftigt hat.

Hatte also einmal versucht, die 11. Klasse zu besuchen (inkl. Praktikumsbetrieb) und wurde abgewiesen. Daraufhin musste ich meinen Realschulabschluss nachholen...das hat 2 Jahre gedauert und dann hatte ich die Berechtigung für Niedersachsen, die ich aber nicht mehr benötigte, da ich dann eine Ausbildung begonnen hatte.

Nun wollte ich gerne vor dem Verwaltungsgericht den Verdienstausfall einklagen.
thebasteljahn Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
§ 4


Edit:

P.S.: Danke für deine Recherchearbeit! smile
TheWitch Auf diesen Beitrag antworten »

Der wird dir im Zweifelsfall absolut nichts nützen. Es wäre nett gewesen, wenn du gleich gesagt hättest, um was es dir geht. Es kommt nämlich stark auf den Zeitpunkt an, zu dem dir dein vermeintliches "Unrecht" geschehen ist. Die von mir verlinkte Verordnung stammt in dieser Form vom Mitte 2005, die zugrunde liegende KMK-Vereinbarung vom Dezember 2004. Wie die Regelungen davor aussahen, müsstest du schon selbst in irgendwelchen Archiven eruieren.
thebasteljahn Auf diesen Beitrag antworten »

Wink
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