Betragsaufgabe lösen |
23.08.2008, 18:57 | _Vic_ | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Betragsaufgabe lösen ich wollte in meiner vorlesungsfreien Zeit ein wenig an meinen Defiziten arbeiten und beschäftige mich deshalb mit dem Thema Betrags(un)gleichungen. Leider hatten wir das nie in der Schule und deshalb ist das ein wenig mühselig alles nachzuvollziehen, also korrigiert mich, falls ich falsche Schlüsse ziehe. Nun denn, ich wollte die folgende Ungleichung lösen: Das kann ich wie folgt umwandeln: Nun dachte ich mir, dass man 4 Fallunterscheidungen durchführen kann. Fall 1.1: und mit Das heißt, für x > 0 trifft dieser Fall immer zu. Fall 1.2: und mit An sich habe ich hier ja schon meinen ersten Widerspruch, da x nicht positiv und gleichzeitig kleiner als -1 sein kann. Gerechnet habe ich das dennoch, da ich mir nicht sicher bin, wann man genau das größer/kleiner vertauschen bzw. wie man das Minus handeln muss. Ich bitte da um einen kleinen Hinweis An sich, ist es das gesuchte Ergebnis, aber es stimmt nicht mit der Fallbetrachtung überein. Also habe ich weitergerechnet. Fall 2.1: und mit Hier, das gleiche Ergebnis wie bei 1.2. Dieses mal jedoch stimmen auch die Bedingungen überein. Also, gültiges Resultat. Fall 2.2: und mit Was mich hier irritiert ist, dass die Aussage richtig scheint, aber wenn man sich den dazugehörigen Graphen anschaut, liegt alles unter -1 über 1 und ist somit falsch. Wo ist hier mein Fehler? Gruß und danke für die hoffentlich zahlreichen Antworten, Vic PS: Hat jemand vielleicht noch ein schönes Howto für mich, wo alles schön erklärt steht? |
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23.08.2008, 20:03 | Calvin | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
RE: Betragsaufgabe lösen Der Ansatz mit den Fallunterscheidungen ist schonmal richtig. Fal 1.1 ist auch richtig.
Brauchst du nicht. Wie du schon festgestellt hast, kann x nicht gleichzeitig positiv und kleiner als -1 sein. Dieser Fall tritt also für kein auf.
Was meinst du damit? Die Rechnung ist richtig. Nur die Deutung des Ergebnisses kommt nicht klar rüber. Bei Fall 2.2 ist ein Fehler drin.
Daraus folgt, dass Fall 2.2 nur für gilt [quote [/quote] In diesem Schritt multiplizierst du die Ungleichung mit (x+1). Hier musst du berücksichtigen. Daraus folgt . Siehst du den Fehler jetzt selbst? EDIT Ein weiterer guter Ansatz wäre es, die gesamte Ungleichung zu quadrieren. Damit fallen die Betragsstriche weg und man kann eine einfache Ungleichung lösen. |
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23.08.2008, 20:20 | _Vic_ | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Ich habe mich da auf den Fall 1.2 bezogen, wo das gleiche Ergebnis herauskam, jedoch passte da der Definitionsbereich nicht mit dem Ergebnis überein.
Ich bin mir jetzt nicht sicher. Da gilt, muss bei der Multiplikation mit diesem Ausdruck auch das < in ein > umgedreht werden? Wolltest du darauf hinaus? |
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23.08.2008, 20:36 | Calvin | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Ja, das meinte ich. Aber du musst letztendlich auch genau sagen, in welchem Fall für welche x-Werte die Ungleichung gilt. Im Fall 1.1 gilt die Ungleichung für , im Fall 2.1 für (dabei fällt mir ein, den Fall x=0 hast du nirgends abgedeckt. Den würde ich in 1.1 hinzunehmen.
Da gilt, muss bei der Multiplikation mit diesem Ausdruck auch das < in ein > umgedreht werden? Wolltest du darauf hinaus?[/quote] Genau das meinte ich |
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23.08.2008, 22:03 | _Vic_ | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Super, vielen Dank für die Hilfe |
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23.08.2008, 22:26 | _Vic_ | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Ich nochmal, dachte ich hätte das verstanden, aber eine Unklarheit hat sich nochmal aufgetan. Also die Logik, dass eine Umkehr von < zu > erfolgen muss, erschließt sich mir wohl. Aber ich dachte dadurch, dass ich sage, hätte ich das schon behandelt. Das - kürzt sich ja mit dem aus dem Zähler weg, weil gilt. Wenn ich jetzt nochmal das Verhältnis drehe, dann würde man das doch 2x, also einmal zu viel machen, oder etwa nicht? |
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23.08.2008, 22:39 | Calvin | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Nach dem Auflösen der Betragsstriche machst du alle weiteren Umformungen mit der Bedingung . Ob sich irgendwann ein Minuszeichen wegkürzt ist dabei vollkommen unerheblich. |
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24.08.2008, 11:57 | _Vic_ | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Achso,ich muss also 2x die Fallunterscheidung vornehmen. Einmal für die Beträge und einmal, ob die Terme größer oder kleiner 0 sind. |
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24.08.2008, 14:00 | Calvin | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Du hast nur eine Fallunterscheidung, nämlich beim Auflösen des Betrags. Alle Rechnungen danach gelten jeweils für genau die x-Werte, für die du den Betrag aufgelöst hast. |
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