Obere- und Untere Integrationsgrenze |
| 03.02.2009, 19:50 | purplepapillon | Auf diesen Beitrag antworten » |
| Obere- und Untere Integrationsgrenze Ich bin leider etwas durcheinander gekommen und würde gerne eine (wahrscheinlich) simple Frage wissen: Ist es immer so, dass ich obere Grenze - untere Grenze rechne? Meine Unterlagen zeigen mir immer wieder verschiedene Rechnungen. Beispielsweise habe ich bei den "uneigentlichen Integralen" untere Grenze - oberen Grenze gerechnet. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Edit: Habe mich mit 2 Begriffen vertan
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| 03.02.2009, 19:58 | Jacques | Auf diesen Beitrag antworten » |
Hallo, Du bringst die Begriffe durcheinander: Du meinst nicht die Obersumme und die Untersumme, sondern die obere und die untere Integrationsgrenze! (F ist eine Stammfunktion von f) Ober- und Untersumme sind etwas anderes (das sind die Treppenfläche, mit denen der Flächeninhalt angenähert wird) |
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| 03.02.2009, 20:01 | purplepapillon | Auf diesen Beitrag antworten » |
Oh, entschuldige bitte. Ich hab so viele Threads durchgelesen, dass ich durcheinander gekommen bin. Wie sieht es denn mit der oberen und unteren Integrationsgrenze bei 1. bestimmten Integalen 2. unbestimmten Integralen 3. uneigentlichen Integralen aus? Bleibt dies immer gleich? |
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| 03.02.2009, 20:09 | Jacques | Auf diesen Beitrag antworten » |
Es ist immer dasselbe -- wobei es bei einem unbestimmten Integral (=Menge aller Stammfunktionen) natürlich keine Grenzen gibt, da ergibt der Ausdruck F(b) - F(a) keinen Sinn. |
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| 03.02.2009, 20:10 | purplepapillon | Auf diesen Beitrag antworten » |
Ich danke dir! Wünsche dir noch n schönen Abend ;D |
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