Hilfe beim Beweisen |
12.03.2009, 14:03 | Gast120309 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Hilfe beim Beweisen ich bräuchte Hilfe für folgende Beweise: 1.) Zeige: Für eine beliebige Menge M gilt: Man muss beide Richtungen beweisen, also: Für den erste Richtung kann man doch folgern, daß nicht gelten kann und da die Implikation aus etwas falschem wiederum wahr ist, gilt die "Hinrichtung". Analog für den zweiten Teil, da die leere Menge keine Elemente enthält ist die Aussage falsch und die gesamte zweite Aussage ist wahr. Habe ich da richtig gedacht oder mir das zu einfach gemacht? Und kann man die Überlegungen so als Beweis akzeptieren? 2.) Es ist zu zeigen, daß gilt ( ist die symmetrische Differenz zweier Mengen und ich gehe davon aus, daß A und B nicht leer sind): Da habe ich für die Richtung folgende Überlegung: Mit der anderen Richtung hapert es: Da habe ich halt mit Beweis durch Kontraposition überlegt. Angenommen A ist ungleich B, dann gilt im extremsten Fall A und B sind disjunkt, dann kann ja nur die Vereinigung sein und damit ist sie nicht leer. Wenn A und B aber mind. ein gemeinsames Element haben und da sie nicht gleich sind enthält die Vereinigung in der symmetrischen Differenz genau die Element, die nicht im Schnitt der symmetrischen Differenz sind. Wie schreibe ich das aber gescheit auf? Wenn ich aufschreibe, dann "fehlen" (nach Bauchgefühl) mir irgendwie Zwischenschritte. Vielen Dank schonmal Hilfesuchender |
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12.03.2009, 19:41 | Mathespezialschüler | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
1. ist korrekt.
Klammern setzen! .
Schnitt der symmetrischen Differenz? Die symmetrische Differenz ist doch die disjunkte Vereinigung von und . Wenn sie leer ist, dann sind also beide Differenzmengen leer. Was folgt daraus? |
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12.03.2009, 20:42 | Gast120309 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Sorry, ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt. Ich kenne die Definition der symmetrischen Differenz als: Was ich meinte ist, wenn A und B nicht gleich sind, dann ist in der eben genannten Definition die Vereinigung größer als der Schnitt von A und B und die Differenz dieser Mengen ist dann nicht leer. Das wär doch dann der Beweis der ursprünglichen Behauptung, oder? Vielen Dank für die Antwort. |
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12.03.2009, 21:35 | Mathespezialschüler | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Ja, du solltest aber noch begründen, warum der Schnitt beider Mengen echt in der Vereinigung enthalten ist. |
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12.03.2009, 22:21 | Guest120309 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Kann ich das über eine Fallunterscheidung erreichen? Also z.B. Da A ungleich B, kommen folgende Beziehungen zwischen den Mengen A und B in Frage: A und B sind disjunkt, dann gilt... A ist echte Teilmenge von B oder B ist echte Teilmenge von A, dann gilt ... Und dann der Fall der gilt, wenn die eben genannten Fälle nicht gelten: , dann gilt. |
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13.03.2009, 12:37 | Mathespezialschüler | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Beim letzten Fall hast du irgendwas komisches gemacht. Die Fallunterscheidung geht viel einfacher: Sind die Mengen verschieden, dann gibt es zwei Fälle: 1. Es gibt ein Element, was in , aber nicht in liegt. 2. Es gibt ein Element, was in , aber nicht in liegt. Damit ist man dann sofort am Ziel. |
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13.03.2009, 19:42 | Gast120309 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Jetzt ist alles klar. Vielen Dank für die Antworten. |
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