Zum Thema Strafarbeit

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Ramon schmidt Auf diesen Beitrag antworten »
Zum Thema Strafarbeit
Ich habe eine Frage !
Ich musste 400 sätze abschreiben ("Ich muss mein Matheheft mitbingen") !
Nur weil ich 2 mal mein Mathe heft nicht dabei hatte !
Da hab ich zu ih gesagt das es nach §61 des schulgesetzes verboten ist (sihe: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafarbeit )!! Da hat sie gesagt: " Ach das ist verboten? .. nagt dan schreibst du mir jetzt ein 6 seitigen Aufsatz darüber wiso es verboten ist" ! Also ich als schüler finde es einfach ungerecht das man so viel aufgebrummt beckommt da hätte sie lieber mir ein Elternbrief mit geben können wo z.B. drin steht das man zu oft seine sachen vergisst ! Oder nicht ?
Hoffe um schnelle antworten
sulo Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Zum Thema Strafarbeit
Glaubst du wirklich, du kannst beim Kräftemessen mit deiner Lehrerin gewinnen?
Wenn sie dir eine fette Strafarbeit für zweimaliges Heftvergessen aufbrummt, dann scheint es mir, dass euer Verhältnis sowieso schon ziemlich angespannt war. Mit anderen Worten: Sie mag dich nicht besonders, weil..... tja, und da musst du mal überlegen.

Ich rate dir, schreib die aufgebrummte Extraarbeit und versuche, deine Einstellung zu dieser Lehrerin zu ändern. Bringe immer das Heft mit, mache immer die Hausaufgaben, arbeite gut mit.
Wenn die Frau nicht zu der Sorte hart aber ungerecht gehört, wird sie deinen guten Willen merken und honorieren.
Und falls du Pech hast und diese Lehrerin ist tatsächlich hart aber ungerecht, dann kannst du, wenn du auf Konfrontation aus bist, nur verlieren.
Deine einzige Chance ist es, dich am Riemen zu reißen und dich zu bemühen.

Und ja, ich weiß, Schule ist nicht lustig, es gibt Lehrer, die eine Art Willkürherrschaft ausüben und dies tun können, ohne dass es Konsequenzen für sie hätte. böse

Trotzdem oder gerade dann gilt das von mir oben Gesagte, als Schüler stehst du halt ganz unten und musst nach deren Pfeife tanzen.
Airblader Auf diesen Beitrag antworten »

Wenn du nicht der alleinige Sündenbock bist (oder wenn zumindest mehrere Mitschüler bestätigen, dass du es zu Unrecht [aber auch wirklich zu Unrecht!] bist), dann kannst du immer noch eine Beschwerde einreichen.

Sollte es wirklich "krass" sein, würde ich nicht zum Schulleiter gehen, sondern mich direkt ans Oberschulamt wenden.

Warnung:
Solltest du aber gewissermaßen Schuld sein (und mehrfaches Vergessen ist gewissermaßen ein Schuldgrund - denn du sollst dein Heft mitbringen, und niemand vergisst es mehrere Male hintereinander unabsichtlich), dann geht der Schuss schnell nach hinten los, denn das kann den Lehrer sozusagen erst recht gegen dich aufbringe.

Darum würde ich mir gut überlegen, was nun zurecht ist und was nicht.
Dein Einwand bzgl. der verbotenen Strafarbeitsvariante war gerechtfertigt, den Aufsatz dagegen kann sie die problemlos alternativ aufbrummen - denn du hast einen Fehler gemacht.

Alles Obige bezieht sich also nur darauf, wenn das eine grundsätzliche Problematik mit der Lehrkraft ist.

air
Eierkopf Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Zum Thema Strafarbeit
Zitat:
Original von sulo

Und ja, ich weiß, Schule ist nicht lustig, es gibt Lehrer, die eine Art Willkürherrschaft ausüben und dies tun können, ohne dass es Konsequenzen für sie hätte. böse

Trotzdem oder gerade dann gilt das von mir oben Gesagte, als Schüler stehst du halt ganz unten und musst nach deren Pfeife tanzen.


Das darf so nicht stehen bleiben. Die ursprüngliche Aufgabe (Strafe!) ist schon deshalb verboten, weil es keine erzieherische Maßnahme sein kann. Einen Aufsatz schreiben ist an sich schon durchaus brachbar und auch sinn voll an der Stelle, aber wohl kaum in dieser inhaltlichen Form und sozusagen als Folgeaufgabe oder Ersatzaufgabe für die ursprüngliche.
Auch darf nicht jedes Handeln von Lehrern hingenommen werden. Airblader macht schon den richtigen Hinweis. Schulleiter kontaktieren oder die Untere bzw. Obere Schulaufsichtsbehörde oder Oberschulamt, je nach (Bundes-) Land.
Auf jeden Fall hat das Konsequenzen für den Lehrer.

Ich weise aber auch auf die Bedenken von Airblader hin, da man häufig das Handeln von Personen in einem größeren Verhaltenszusamenhang sehen sollte. Hattest Du mit dem Lehrer früher schon andere Konlikte, nicht nur wegen vergessener Hefte, sonder disziplinäre Probleme oder wegen fehlender Hausarbeiten oder Sonstigem? Das könnte die Gesaamtsituation in einem anderen Licht erscheinen lassen.
Wichtig ist auch, ob der Lehrer sich anderen Schülern gegenüber genau so verhält. Ist das der Fall, dann müsst Ihr den Schulleiter (eventl. usw.) einschalten. Übergehe den Schulleiter bloß nicht. Das sollte man nur dann machen, wenn der Schulleiter das Verhalzen des Lehrers offensichtlich deckt.

Ich wünsche Dir einen befreiteren Schulalltag Wink

Ei
sulo Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Zum Thema Strafarbeit
@Eierkopf

Ich meinte, dass man als Schüler grundsätzlich wenig gegen Lehrer machen kann, solange sie nicht gegen Regeln und Gesetze verstoßen. Ich dachte, das wäre klar. Augenzwinkern
Sobald ein Lehrer natürlich die Grenzen des Zulässigen überschreiten, darf und sollte man protestieren und sich an die passenden Stellen wenden.

Das Problem ist allerdings, wo genau die Grenzen des Zulässigen liegen. Hier gibt es von Schülern und Eltern einerseits sowie Lehrern andererseits gelegentlich unterschiedliche Ansichten....
Eierkopf Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Zum Thema Strafarbeit
@ sulo

sry, aber Ramon hat sehr deutlich gemacht, dass gegen geltende Verfügungen verstoßen worden ist, insbesondere wird dies an der Art der ersten Schachsinnsaufgabe erkennbar, die wohl noch vor 50 Jahren Gang und gebe war. Übrigens hat sich seit Ende der 60-ger Jahre die Rechtslage hinsichtlich der vom Grundgesetz her gesicherten Wertehierarschie geändert. Damals wurden auch Prügelstrafe ua abgeschafft.
Vielleicht hattest Du dies aber nicht in der deutlichkeit vor Augen.

Gegen Lehrer, wie sich oben andeutet, darf man auf jeden Fall nicht kuschen, wobei ich dennoch auf etwaige Bedenken im schulischen Zusammenhang, auch auf das von mir und Air gesagte hinweisen möchte.

Gruß
Ei
 
 
sulo Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Zum Thema Strafarbeit
Hab ich schon kapiert. Augenzwinkern

Die Strafarbeit, 400 mal was zu schreiben, verstößt gegen geltendes Recht und der Schreiber hat sich ja auch mit Erfolg dagegen gewehrt. Ich denke, darum ging es also nicht.
Es ging um die andere Arbeit, dass er einen mehrseitigen Aufsatz schreiben sollte. Er fand diese Strafe ungerecht, und das ist sie wohl auch. (Aber: wir kennen die Vorgeschichte nicht, wir waren nicht dabei und haben nicht gesehen, wer wen provoziert hat oder auch nicht.)

Tatsache ist aber, dass der Schüler wenig gegen die Strafarbeit tun kann. Und ich denke, wenn es nur 1 Seite gewesen wäre, hätte er auch kein Problem damit gehabt. Es ist also zu überlegen, ob 6 Seiten schon die Grenzen des Zulässigen überschreiten.
Dazu kann ich kein Urteil abgeben, weil ich (wie gesagt) keine objektive Darstellung der Situation kenne.
Eierkopf Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Zum Thema Strafarbeit
@ sulo

Lies bitte meine PN

Gruß

Ei
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