Rentenrechung, Umwandlung |
08.04.2010, 11:44 | patrick90 | Auf diesen Beitrag antworten » |
Rentenrechung, Umwandlung ______________________________________________________________ Hallo, könnt ihr mir bitte helfen. Ich verstehe nicht was "aufgehoben" in dem Fall heißt. Die Rente fängt dann erst im 5ten Jahr an oder? Das heißt, die erste Rente geht von 5-15, die 2te von 0-15. Das heißt ich brauch nicht auf/ oder abzinsen oder? Lösungsansatz: 638*1,05* = x* so ich komme auf die Lösung: 390,476 --> stimmt leider nicht, aber wenn ich einmal aufzinse komme ich auf die richtige Lösung. (410). Kann mir das bitte jemand erklären? Liebe Grüße! |
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10.04.2010, 00:46 | mYthos | Auf diesen Beitrag antworten » |
Ja. Du hast dich nämlich verzählt, denn die erste Rente läuft vom Beginn des 5. Jahres bis zum Beginn des 14. (!) Jahres, also nicht von 5 bis 15 (denn das wären dann 16 Raten), sondern von 5 bis 14. Zähle mal zur Probe alle Jahre durch! Dieser "Zählfehler" wird übrigens sehr oft gemacht, im Zweifelsfalle sind die Finger zur Hilfe zu nehmen Da der Zeitbezugspunkt (für den Endwert beider Renten) am Ende des 15. Jahres liegt, muss daher der Endwert der 1. Rente lauten: mY+ |
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13.04.2010, 21:20 | patrick90 | Auf diesen Beitrag antworten » |
nochmals herzlichen Dank! |
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