Wann gilt Abschätzung für Integral

Neue Frage »

Airblader Auf diesen Beitrag antworten »
Wann gilt Abschätzung für Integral
Hallo,

ich habe mal eine ganz kurze Frage.
Folgende Abschätzung:



Reicht es für diese Abschätzung, dass f Riemann-integrierbar ist (Def.: Grenzwert der Riemannsummen existiert und ist immer gleich) oder benötigt man die Existenz einer Stammfunktion (also z.B. noch die Stetigkeit von f)?

Dass sie gilt, wenn f eine Stammfunktion besitzt, ist klar.

Edit: Okay, habe mir die Frage selbst beantworten können. Ich kann den Integranden ja schon banal über das Supremum abschätzen.

air
gonnabphd Auf diesen Beitrag antworten »

Sie gilt immer. Wink

Airblader Auf diesen Beitrag antworten »

Hi,

Danke. Hatte es gerade schon editiert .. hatte ja mal echt Tomaten auf den Augen. Augenzwinkern

air
Neue Frage »
Antworten »



Verwandte Themen

Die Beliebtesten »
Die Größten »
Die Neuesten »