Wann gilt Abschätzung für Integral |
| 25.04.2010, 20:35 | Airblader | Auf diesen Beitrag antworten » |
| Wann gilt Abschätzung für Integral ich habe mal eine ganz kurze Frage. Folgende Abschätzung: Reicht es für diese Abschätzung, dass f Riemann-integrierbar ist (Def.: Grenzwert der Riemannsummen existiert und ist immer gleich) oder benötigt man die Existenz einer Stammfunktion (also z.B. noch die Stetigkeit von f)? Dass sie gilt, wenn f eine Stammfunktion besitzt, ist klar. Edit: Okay, habe mir die Frage selbst beantworten können. Ich kann den Integranden ja schon banal über das Supremum abschätzen. air |
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| 25.04.2010, 20:48 | gonnabphd | Auf diesen Beitrag antworten » |
Sie gilt immer.
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| 25.04.2010, 20:50 | Airblader | Auf diesen Beitrag antworten » |
Hi, Danke. Hatte es gerade schon editiert .. hatte ja mal echt Tomaten auf den Augen.
air |
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