Kapitalwertmethode mit und ohne Steuern

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casual Auf diesen Beitrag antworten »
Kapitalwertmethode mit und ohne Steuern
Meine Frage:
Rahmenbedingungen:
lineare Abschreibung
reine Fremdfinanzierung
Kalkulationszinssatz: 6%
allg. Gewinnsteuersatz: 35%
Investition mit gegebenen Rückflüssen: t= 0 bis t=3; -18.000/-6.000/10.000/16.000
ohne Steuern:
Co = -18.000 + -6.000/1,06?1 + 10.000/1,06?2 + 16.000/1,06?3 = -1.326,50
--> Investition ist nicht vorteilhaft
mit Steuern:
Annahme:
AfA = 18.000/3 = 6.000
CoST = -18.000 + -6.000/1,06 + (10.000-0,35*4.000)/(1+0,06*0,65)?2 + (16.000-0,35*10.000)/(1+0,06*0,65)?3 = -4.549,31
--> Investition ist nicht vorteilhaft; kein Steuerparadoxon



Meine Ideen:
Meine Frage:
Ist meine Rechnung korrekt? Meine Annahme war, dass bei -6.000 natürlich keine Steuerschuld in Form von Auszahlungen anfallen, und daher sich auch der Kalkulationszinssatz nicht ändert. Daher habe ich für dieses Fall die Formel ohne Steuern genommen. Oder muss ich sogar die -6.000 als Abschreibungen mit einbeziehen?
Abakus Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Kapitalwertmethode mit und ohne Steuern
Zitat:
Original von casual
Ist meine Rechnung korrekt? Meine Annahme war, dass bei -6.000 natürlich keine Steuerschuld in Form von Auszahlungen anfallen, und daher sich auch der Kalkulationszinssatz nicht ändert. Daher habe ich für dieses Fall die Formel ohne Steuern genommen. Oder muss ich sogar die -6.000 als Abschreibungen mit einbeziehen?


Hallo!

Ja, sicher musst du die Abschreibungen zur Steuerberechnung mit einbeziehen. Und bei einem negativen Jahresergebnis gibt es entsprechende Steuern zurück, denke ich (prüfe mal die Annahmen in eurem Modell).

Grüße Abakus smile
casual Auf diesen Beitrag antworten »

Wie nehme ich t=1 mit -6.000 an? Mit oder ohne Steuern?
Abakus Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von casual
Wie nehme ich t=1 mit -6.000 an? Mit oder ohne Steuern?


Da sind noch keine Steuern drin, sonst wäre die Angabe eines Steuersatzes ja sinnlos.

Grüße Abakus smile
casual Auf diesen Beitrag antworten »

Das habe ich jetzt irgendwie nicht verstanden... unglücklich
Abakus Auf diesen Beitrag antworten »

Die Steuern fallen nur auf die Jahresergebnisse an, diese musst du zunächst ausrechnen (etwa unter Berücksichtigung der Abschreibungen). Bei einem Verlust erhälst du i.d.R. eine Steuererstattung.

Fraglich ist, ob du über 3 Jahre abschreiben darfst, schaue einmal in euer Modell. Ggf. ist dann zum Schluß der Restwert wieder zu aktivieren.

Grüße Abakus smile
 
 
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