Mächtigkeit Beweis |
02.11.2010, 12:48 | wirtschaftsmathe | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Mächtigkeit Beweis beweisen sie : Also ich habe jetzt immerhin schon einmal herausgefunden dass bijektiv sein muss. Allerdings ist meine Überlegung ob ich jeweil 2 Terme als Art Funktionsvorschrift finde mit denen ich dann allgemein die INjektivität und Surjektivität beweisen kann.........was wäre ein allgemeiner term für die natürlichen Zahlen?? Oder ist meine Idee falsch?? |
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02.11.2010, 13:02 | tigerbine | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
RE: Mächtigkeit Beweis Wie kann man auf sehr einfache Weise zu jeder natürlichen Zahl eineindeutig eine ungerade Zahl erzeugen...Mit dem gleichen Trick macht man das mit den geraden Zahlen. |
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02.11.2010, 13:40 | wirtschaftsmathe | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
RE: Mächtigkeit Beweis n und 2n oder n und 2n-1 also Zuordnung von n auf 2n??? Ist mit dieser Zuordnung rechnerisch die Möglichkeit vorhanden Injektivität und Surjektivität zu beweisen und wenn ja muss ich dies nicht noch vorher mathematisch definieren wenn ja wie?? |
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02.11.2010, 13:44 | tigerbine | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
RE: Mächtigkeit Beweis Was weißt du denn über natürliche Zahlen. |
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02.11.2010, 13:46 | wirtschaftsmathe | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Naja dass die 1 nicht definiert ist für die Nachfolgerfunktion der Peano Axiome....und dass die Mächtigkeit abzählbar endlich ist. Wir haben die natürlichen Zahlen in Ana 1 noch nicht behandelt sondern gehen gerade noch mit allgemeinen Begriffen um wie Relationen, Kardinalität..... |
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02.11.2010, 14:01 | tigerbine | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Du kannst hier die Funktionsvorschrift einfach umkehren. http://wwp.mathematik.hu-berlin.de/~mrw/tekno/2.html |
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02.11.2010, 14:14 | wirtschaftsmathe | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ja ok aber wenn man das im allgemeinen Beweisen will langt es dann praktisch wenn ich von den natürlichen Zahlen auf die geraden Zahlen eine bijektive Abbildung nachweise und umgekehrt für die geraden Zahlen auf die natürlichen zahlen?? als Implikationsbeweis aus einer Äquivalenz heraus?? |
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02.11.2010, 14:26 | tigerbine | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Verstehe nun nicht, was du meinst. Für eine Bijektion reicht doch in Fall aus. |
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02.11.2010, 15:00 | wirtschaftsmathe | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
also ist der Anfang dieses beweis auch formal gesehen (was in der Mathematik ja das Wichtigste mit ist) korrekt? Behauptung: Beweis: z.Z: ......(und dann würde ich versuchen anhand der Zuordnungsvorschrift versuchen Surjektivität und Injektivität zu beweisen??) |
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02.11.2010, 15:04 | tigerbine | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
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02.11.2010, 15:09 | wirtschaftsmathe | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
müsste ich also mit 2 Funktionen hantieren: : n -> 2n x -> |
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02.11.2010, 15:15 | tigerbine | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
ja. |
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02.11.2010, 15:18 | wirtschaftsmathe | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
danke jetzt müsste ich es normalerweise hinkriegen.....vielen Dank mochmal.....am Anfang Uni ist für Schüler immer schwer...^^ |
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02.11.2010, 15:22 | tigerbine | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Interessanter ist hier eigentlich, dass obwohl du nur jede Zweite Zahl nimmst, die Mengen doch gleichmächtig sind. Das ist ein Phänomen der Unendlichkeit. Kannst dir mal Hilberts Hotel anschauen und Begriffe wie "abzählbar unendlich" und "überabzählbar unendlich". |
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