Beweis einer Potenzrechenregel |
| 06.11.2010, 19:10 | hnky | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
| Beweis einer Potenzrechenregel diese aufgabe beschäftigt mich zur zeit:
ich weiß zur zeit gar nicht, wie ich an diese aufgabe heran gehen soll. wir haben definiert als , doch wie genau ich das auf diese aufgabe anwenden kann, sehe ich noch nicht. kann mir jemand einen tipp geben, wie ich an diese aufgabe heran gehen muss? danke schonmal im voraus. |
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| 06.11.2010, 19:41 | Abakus | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
| RE: Beweis einer Potenzrechenregel Hallo! Fange mit dem ersten Fall an und klammere aus. Dann schaue auf deine Voraussetzungen. Grüße Abakus
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| 06.11.2010, 21:31 | hnky | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
danke für den tipp. ich versuche mal, den umzusetzen: im ersten fall ist zu zeigen. jetzt müsste ich doch den ersten hinweis benutzen können. demnach folgt damit dann: und mit der dreiecksungleichung: den hinweis kann ich allerdings nur benutzen, wenn sind. muss ich demnach noch den fall betrachten? |
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| 06.11.2010, 23:55 | Abakus | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Ich wollte andersrum anfangen, Startpunkt ist die linke Seite der Ungleichung: Jetzt geht es mit der Voraussetzung, angewendet auf weiter. Klar, es geht sicher auch rückwärts. Für ist immer . Grüße Abakus
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| 07.11.2010, 10:57 | hnky | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
ob man hinten oder vorne anfängt, ist ja prinzipiell egal, denke ich. dann versuch ich mich mal am zweiten fall: zu zeigen ist also : mir fällt es leichter, wenn ich hinten anfange: jetzt kann ich den zweiten hinweis benutzen: an diesem punkt komme ich allerdings nicht mehr weiter. habe ich einen fehler gemacht, oder sehe ich einfach nur den nächsten schritt nicht? lg |
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| 07.11.2010, 12:31 | Abakus | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Ich finde es natürlicher von links anzufangen, die Idee mit dem Ausklammern kommt auch vom der linken Seite der Ungleichung.
Ich behaupte mal, dass du andersrum mehr siehst. Es ist: Wobei du hier noch für x und y ggf. geeignete Voraussetzungen wegen dem Betrag machen musst (Fallunterscheidung oder Begründung usw.). Grüße Abakus
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| 10.11.2010, 21:06 | hnky | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
hallo, entschuldige bitte die verspätete antwort, hatte in den letzten tagen leider keine zeit mehr. ich habe mir nocheinmal einige gedanken zu der aufgabe gemacht: der fall und ist klar, dank deiner hilfe. doch was ist mit ? damit erhielte ich ja wenn ich das ganze nun auf den selben hauptnenner bringe, erhalte ich hier darf ich allerdings nicht den zweiten hinweis benutzen, weil und . nun stelle ich mir diese fragen: muss ich diesen fall überhaupt betrachten? wenn ja, wie mache ich das? ich hoffe, dass du mir noch einmal helfen kannst
lg |
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