holomorphe Funktionen

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Gasti Auf diesen Beitrag antworten »
holomorphe Funktionen
Hallo,

ich soll zeigen, dass eine überall holomorphe Funktion konstant ist, wenn gilt:



bzw.



Für den ersten Fall würde ich so argumentieren: man hat eine Funktion: . Damit diese überall holomorph ist müssen die CRD für alle x,y erfüllt sein. Das heißt, v darf weder von x, noch von y abhängen, muss also folglich konstant sein. Nur wie kann ich das jetzt Mathematisch formulieren?

Zum zweiten Fall habe ich leider keine Idee.
system-agent Auf diesen Beitrag antworten »

Deine Idee ist gut. Nun weisst du, dass und du weisst, dass für alle . Wegen Cauchy Riemann muss
gelten. Aber , also welche Form kann noch haben?
Gasti Auf diesen Beitrag antworten »

Nach der 1. CRD kann v nur diese Form haben: . Die 2. CRD sagt ja aber , dass
. Laut dieser kann v nur diese Form haben: , was ja aber ein Widerspruch zur 1. Gleichung wäre.
system-agent Auf diesen Beitrag antworten »

Ja, es muss sein mit einer gewissen Funktion .
Mit der anderen DGL kommst du auf und was sagt das über ? Beachte, die DGL sagt nur, dass die Ableitung verschwindet.
Gasti Auf diesen Beitrag antworten »

Also das würde bedeuten, das , wenn du das meinst.
system-agent Auf diesen Beitrag antworten »

Ja, auch wenn das nicht das gleiche wie in der Aufgabe sein muss.
 
 
Gast1298 Auf diesen Beitrag antworten »

hat denn auch jemand eine idee für |f(z)|=c?
Schwacher Stern Auf diesen Beitrag antworten »

Kennst Du den Satz von Liouville? Der liefert das sozusagen gratis...
Gast1298 Auf diesen Beitrag antworten »

den kenn ich, aber den hatten wir in dieser vorlesung noch nicht. deswegen denke ich, dass wir den wohl leider nicht benutzen dürfen, aber was anderes fällt mir auch nicht ein unglücklich
Leopold Auf diesen Beitrag antworten »
RE: holomorphe Funktionen
Zitat:
Original von Gasti
... dass eine überall holomorphe Funktion ...


Auch wenn es beckmesserisch erscheinen mag: Wichtig ist hier, was "überall" bedeuten soll. In ganz ? Im gesamten Definitionsbereich von ?

Im ersten Fall stimmt die Aussage nämlich, im zweiten wäre sie falsch. Man braucht zum Beweis auf jeden Fall den Zusammenhang des (offenen) Definitionsbereichs, mithin also daß der Definitionsbereich ein Gebiet ist.
Gast1298 Auf diesen Beitrag antworten »

richtig, es handelt sich um ein gebiet. das hätte ich erwähnen sollen^^
Leopold Auf diesen Beitrag antworten »

Für die zweite Aussage könnte man untersuchen. Oder man definiert lokal mit einem Zweig des Logarithmus die Funktion



und wendet darauf die bereits bewiesene erste Aussage an. (Das geht natürlich nur für . Aber für ist ja sowieso alles klar.) So kommt man zwar zunächst nur auf die lokale Konstanz. Wegen des Zusammenhangs folgt daraus aber wieder die globale Konstanz.
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