abzählbar --> überabzählbar |
18.11.2006, 00:06 | EpseKarl | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
abzählbar --> überabzählbar |
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18.11.2006, 12:52 | AD | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Da kommt einiges zusammen: Sei der überabzählbare Zustandsraum. Statt einzelner Übergangswahrscheinlichkeiten mit muss man dann Übergangsmaße betrachten, d.h. mit , dabei ist eine Sigmaalgebra über , usw. Aber vielleicht fragst du mal etwas konkreter, solche Dinge wie die eben kann man auch in Lehrbüchern bzw. zur Not in der Wikipedia nachlesen. |
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18.11.2006, 14:25 | EpseKarl | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Oki, also konkreter: sei eine MK mit endl. Zustandsraum und es gilt: Ich möchte jetzt diesen Zustandsraum auf den überabzählbaren Fall erweitern. Was ändert sich dabei genau? Und was muss ich bei mit festem und , und const., i.i.d. und unabh. von , beachten? |
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18.11.2006, 14:39 | AD | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Das hab ich oben schon geschrieben: Einzelübergangswahrscheinlichkeiten genügen nicht mehr zur Beschreibung, es kommen Maße zum Einsatz.
Hehe, du willst uns mit Formeln erschlagen? Du kannst hier nicht erwarten, dass wir deine Semester- (oder gar Diplom-) Arbeit eins fix drei nachvollziehen, da sind wir nicht schnell genug. Außerdem ist mir "was muss ich beachten" immer noch nicht konkret genug: Geht es um die Berechnung dieses ? Dann verrate doch erstmal, wie du das für diskreten Zustandsraum machst, dann kann man ja alles mal der Reihe abklopfen, inwieweit das erweiterbar ist! |
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18.11.2006, 15:41 | EpseKarl | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Also, um Semsterarbeit und Co geht es noch nicht, dazu komme ich wohl erst in einem Jahr oder etwas später. Dennoch hole mal etwas weiter aus: ist die Wahrscheinlichkeit von einem Ruin. Dabei beschreibt einen Risikoprozess und ist der Überschuss, den Nettoverlust und den Zinssatz der k-ten Periode. Das Zinsmodell soll nun einer MK folgen, mit endl. Zustandsraum. Da mir dies nicht genügt, würde ich es gerne auf den beschriebenen Fall (überabzählbar) erweitern. kann man leicht mit VI nachvollziehen. Habe mir überlegt, dass diese Form für die Erweiterung auf den überabzählbaren Fall evtl. von Vorteil seien kann. Soweit erstmal oki? |
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18.11.2006, 16:06 | AD | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Ja klar, bei der Formel ändert sich nix, die sind halt nur stetig (ich nehme an, das meinst du konkret mit "überabzählbar") statt nur diskret. Ich dachte, es geht um konkrete Berechnungsfragen dieses in Abhängigkeit vom Übergangsgesetz. |
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18.11.2006, 17:09 | EpseKarl | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Das ist schon mein Problem, und auch, inwieweit sich seine Berechnung im 'stetigen' Fall vom diskreten, unter Berücksichtigung der Übergangsvorschrift, verändert. Mit dem wollte ich nur die Situation herum beschreiben. |
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20.11.2006, 10:11 | EpseKarl | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
@ Arthur Dent: Hast du noch einen Hinweis für mich? |
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