Beweise |
21.11.2006, 15:00 | Sheli | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Beweise ich habe hier eine sehr schwere Aufgabe, finde ich zumindest. Leider weiss ich gar nicht wo ich da ansetzten soll. Es sei ist bijektiv und Zeigen Sie: (i) Für jedes gilt: Teilmenge von GL(V) (ii) GL(V) ist offen in L(V) (iii) Die Abbildung ist stetig diffenrenzierbar.Für die Abbildung im Punkt gilt: , = Kringel, V ist der Banachraum und L(V) ist der Vektorraum aller stetigen linearen Abbildungen V->V, versehen mir der Operatornorm. Ich weiss leider gar nicht wo ich anfangen soll, und es wäre wirklich sehr nett wenn mir da jemand helfen könnte. |
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21.11.2006, 16:12 | Orakel | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
RE: Beweise Also 1. und 2. löst man über die Neumann-Reihe. Man muss den inversen Operator so geschickt schreiben, dass man die Eigenschaften der fraglichen Teilmenge ausnutzt. Die Offenheit erhält man, wenn man bedenkt, dass Reihen einen Konvergenzradius haben. 3. Das sollte man einfach nachrechnen können (mit dem Satz über die inverse Funktion in Banachräumen) |
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21.11.2006, 16:43 | Sheli | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Also die Neumannsche Reihe siet ja so aus: und sie konvergiert gegen Und da man ja die Operatornorm hat, und V ein Banachraum ist kann man die hier verwenden ok, aber wie soll man nun die Eigenschaften der Fraglichen Teilmenge ausnutzen? Ich verstehs leider noch nicht |
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21.11.2006, 17:28 | Orakel | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Versuche mal in dem Term das sigma auszuklammern (nach rechts)!!! |
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21.11.2006, 19:00 | Sheli | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
also ?? was besseres fällt mir leider nicht ein <<zusammengefügt>> also vielleicht besser geschrieben: und jetzt muss man sicherlich ausnutzen, dass ist..also vielleicht Aber wo muss man denn da jetzt die neumannsche reihe miteinbringe? \\edit by mercany: Doppelposts zusammengefügt, bitte benutze die edit-Funktion! |
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21.11.2006, 19:41 | Dual Space | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Hab den Thread nur überflogen, aber wenn mich nicht alles täuscht ist die Inverse von . Damit macht der Term keinen Sinn. |
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21.11.2006, 20:26 | Sheli | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
ja eigentlich schon, hast recht, aber wie gesagt ich muss diese aufgabe machen, aber leider weiss ich überhaupt nicht weiter |
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21.11.2006, 21:01 | Orakel | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Es gilt , dabei ist die Identität auf . Du musst dafür sorgen, dass der Operator invertierbar ist, also über die Neumann-Reihe, da die Operatornorm von streng kleiner als eins ist. Jetzt MUSS es aber klappen!!! |
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