Eigenschaften der bedingten Erwartung

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Schenniche1986 Auf diesen Beitrag antworten »
Eigenschaften der bedingten Erwartung
Meine Frage:
Hallo,

es geht um folgende Aufgabe:

Beweisen Sie folgende Eigenschaften der bedingten Erwartung. Verwenden Sie dabei die Eigenschaften der bedingten Erwartung.

a)
HINWEIS: Verwenden Sie die Linearität des Integrals.

b) Ist Y eine I-messbare Zufallsvariable, so gilt
HINWEIS: Beweisen Sie diese Aussage zunächst für den Fall, dass Y eine Treppenfunkton ist und verwenden Sie anschließend den Satz: "Sei f eine messbare Funktion auf dem Messraum (A ist eine Sigma-Algebra)). Dann existiert eine Folge messbarer Treppenfunktionen, die punktweise gegen f konvergiert, d.h. für jedes gilt

c) Für Sigma-Algebren gilt:
(Tower Law)

d) Sind die Zufallsvariable Z und die Sigma-Algebra I stochastisch unabhängig, so gilt

Meine Ideen:
Bedingte Erwartung
- Z sei integrierbare Zufallsvariable (=ZV) auf
(A ist Sigma-Algebra)
- Sigma-Algebren mit Beziehung --> Bis auf P-fast-sichere Gleichheit existiert genau eine ZV Y auf Omega, die die folgenden 2 Bedingungen erfüllt:
1. Y ist I-messbar
2. Für alle A Element I gilt: \int_A \! Y \, dP = \int_A \! Z \, dP

a) Zu zeigen:



1. zu zeigen: Y ist I-messbar.

und sind nach Definition der bedingten Erwartung I-messbar. Somit ist auch Y I-messbar, da Linearkombinationen von I-messbaren Zufallsvariablen wieder I-messbar sind.

2. Zu zeigen:



b) Da Y eine Zufallsvariable ist, wird sie wie eine Konstante behandelt, wenn Y I-messbar ist. Laut Aufgabenstellung ist dies so und somit lässt sich das Y vor die bedingte Erwartung ziehen.

Ich vermute, dies reicht nicht als mathematischer Beweis zumal ja auch dieser Hinweis gegeben ist. Kann mir hier jemand helfen?

c) wobei
Also:

Da H eine Teilmenge von I ist, folgt aus der H-Messbarkeit die I-Messbarkeit. Die Urbilder aus H liegen automatisch auch in I.

Es gilt auch: Da H-messbar und somit auch I-messbar.

d) Aufgrund der stochhastischen Unabhängigkeit liefert die Informationsmenge I keine neuen Informationen für Z. Somit muss man bei der ursprünglichen Meinung (dem Erwartungswert) bleiben.
Reicht diese Begründung als Beweis aus?

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG Jenni
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