2 Linksnebenklassen -> Normalteiler |
| 22.01.2011, 21:57 | raz0r | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
| 2 Linksnebenklassen -> Normalteiler ich hab hier eine kleine Aufgabe, die mir eigentlich sehr leicht vorkommt aber irgendwie komm ich nicht auf das Ergebnis ... "In G gebe es bezüglich H genau zwei verschiedene Linksnebenklassen xH und yH. Man zeige, dass unter dieser Bedingung H Normalteiler in G ist." Gruppe Untergruppe von das neutrale Element der Multiplikation in Dann gibt es die Linksnebenklasse Dass es genau zwei Linksnebenklassen gibt bedingt: und zu Zeigen: Wir wollen zeigen 1. Fall: 2. Fall: Annahme: . . . Wiederspruch! den ...-Teil bekomm ich irgendwie nicht zusammen. Könnte man das nicht eigentlich auch über die Menge der Links- und Rechtsnebenklassen lösen, weil ... daraus folgt Gruß raz0r |
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| 22.01.2011, 22:11 | jester. | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Hallo, wenn du weißt, dass die Anzahl der Linksnebenklassen gleich der Anzahl der Rechtsnebenklassen ist, dann ist die Aufgabe sehr einfach. Bemühe dazu einfach mal die Suchfunktion mit dem Stichwort Normalteiler Index 2. Falls dir diese Tatsache noch nicht bekannt ist, kannst du dir noch zusätzlich überlegen, dass eine Bijektion zwischen den Links- und Rechtsnebenklassen ist. |
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| 22.01.2011, 22:40 | raz0r | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
also meinst du z.B. weil gilt: folgt Normalteiler in ist doch ausreichende Bedingung für einen Normalteiler oder? |
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| 22.01.2011, 22:55 | jester. | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
heißt in der Tat, dass normal in ist. Was du schreibst, kann ich so aber nicht ganz nachvollziehen. Was soll zum Beispiel diese Sache mit dem neutralen Element? ist trivial und lässt die Folgerung, dass normal ist, nicht zu. Ich meine: Sei beliebig. Dann ist (da die Anzahl der Linksnebenklassen gleich der Anzahl der Rechtsnebenklassen ist). Dann folgt sofort, dass . Ist dir klar, warum? Beachte bitte, dass es wichtig ist, anzugeben, woher beispielsweise dein und kommen, so wie ich angegeben habe, dass aus kommt. |
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| 22.01.2011, 23:12 | raz0r | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Damit will ich zeigen, dass eine der Rechtsnebenklassen schon "belegt" ist (ebend ). Auch wenn es eine triviale Nebenklasse ist, sollen wir die immer mit angeben. Macht ja auch der Übersichtlichkeit halber Sinn
Ich müsste das dann also so verfassen: wenn gilt: , folgt: Das müsste doch das selbe sein, was du da oben geschrieben hast. Nur halt in der Form, in der ich das abgeben kann
Gruß raz0r EDIT: Macht diese Darstellung nicht sogar die komplette Fallunterscheidung der Aufgabe überflüssig? |
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| 22.01.2011, 23:28 | jester. | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
1) Ich würde anstelle vorziehen, auf die Dauer spart man sich einen Buchstaben.
2) Du schreibst: "Wenn gilt .... dann folgt ...", aber dieses "wenn" ist irgendwie fehl am Platz, denn hat ja bereits nach Voraussetzung 2 Nebenklassen. Eine davon ist selbst, die andere ist mit einem , das nicht in liegt (also ). Gleiches gilt nun für die Rechtsnebenklassen, dort hat man ebenfalls und dann noch . Nun ist natürlich (Linksnebenklasse = Rechtsnebenklasse), das lässt also nur noch die Folgerung zu, womit wir fertig sind. Also streiche das "wenn" und das und wähle das aus . Diese Sache mit zwei Gruppenelementen, von denen du dann eines als Neutralelement wählst, würde ich dir als Korrektor mit dem Kommentar "unnötig" versehen. |
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| 22.01.2011, 23:48 | raz0r | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Diese Darstellung deckt dann wiederum nicht den 1. Fall (siehe erster Post) ab. Der muss also trotzdem noch mit aufgeführt werden oder? |
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| 23.01.2011, 10:15 | jester. | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Nein, du brauchst keine Fallunterscheidung. Überlege dir, warum aus schon folgt. Beachte noch folgendes: In der Gruppentheorie bzw. in der Algebra schreibt man gerne für die Menge aller Gruppenelemente aus , die nicht in liegen, da die Notation oft für die Menge der Rechtsnebenklassen benutzt wird (siehe mein erster Beitrag in diesem Thema). |
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