Beweiskorrektur (Integral)

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xparet0209 Auf diesen Beitrag antworten »
Beweiskorrektur (Integral)
Hi,
ich soll folgendes beweisen:
f ung g seien integrierbare Funktionen über einem Intervall [a,b]. Dann soll gelten:


Ich bin mir allerdings nicht sicher ob mein Beweis in Ordnung ist, also wäre ich für jeden Tipp dankbar. (Vorallem scheint mir der letzte Teil etwas komischverwirrt )

Beweis:
Es sei Z eine Zerlegung vom Intervall [a,b], mit den Intervallen:


Hierbei sollen und sein.

Da immer gilt, ist das Wertesupremum der Funktion f immer kleiner als das Wertesupremum von g über den entsprechen Teilintervallen.
Also auch über dem Intervall usw. und somit gilt:




Die Summen stellen die Untersummen dar. Damit kann man auch kürzer schreiben:


Da immer untere Schranke von ist, gilt auch und Da das Supremum der Untersummen von g als unteres Darbouxsches Integral definiert wurde, gilt:

(1)

Analog dazu gilt:
(2)

Da g nach Vorraussetzung integrierbar ist, ist das untere Integral gleich dem oberen.
Also aus (1):



Wegen folgt nun,


Somit gilt mit (2) folgende Ungleichung:


Da die Integrierbarkeit von f ung gesichert ist, sind die oberen Integrale gleich dem Integral im riemannschen Sinne. Es gilt deshalb:
.
wz.b.w.



mfg xparet0209
René Gruber Auf diesen Beitrag antworten »

Nur als Anmerkung:

Solltet ihr bereits die Linearität des Integrals benutzen dürfen, d.h.

,

dann kann man den Beweis mit etwas weniger Schreibarbeit abhandeln, dann genügt nämlich bereits der Nachweis von

Zitat:

Solltet ihr diese Linearität dagegen noch nicht benutzen dürfen, dann vergiss das ganze.
xparet0209 Auf diesen Beitrag antworten »

Oh stimmt - so ist es natürlich kürzer Big Laugh
Den Satz hatten wir bereits, doch ich bin nicht auf die Idee gekommen...
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