Beweiskorrektur (Integral) |
| 10.02.2011, 22:03 | xparet0209 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
| Beweiskorrektur (Integral) ich soll folgendes beweisen: f ung g seien integrierbare Funktionen über einem Intervall [a,b]. Dann soll gelten: Ich bin mir allerdings nicht sicher ob mein Beweis in Ordnung ist, also wäre ich für jeden Tipp dankbar. (Vorallem scheint mir der letzte Teil etwas komisch
)Beweis: Es sei Z eine Zerlegung vom Intervall [a,b], mit den Intervallen: Hierbei sollen und sein. Da immer gilt, ist das Wertesupremum der Funktion f immer kleiner als das Wertesupremum von g über den entsprechen Teilintervallen. Also auch über dem Intervall usw. und somit gilt: Die Summen stellen die Untersummen dar. Damit kann man auch kürzer schreiben: Da immer untere Schranke von ist, gilt auch und Da das Supremum der Untersummen von g als unteres Darbouxsches Integral definiert wurde, gilt: (1) Analog dazu gilt: (2) Da g nach Vorraussetzung integrierbar ist, ist das untere Integral gleich dem oberen. Also aus (1): Wegen folgt nun, Somit gilt mit (2) folgende Ungleichung: Da die Integrierbarkeit von f ung gesichert ist, sind die oberen Integrale gleich dem Integral im riemannschen Sinne. Es gilt deshalb: . wz.b.w. mfg xparet0209 |
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| 11.02.2011, 10:38 | René Gruber | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Nur als Anmerkung: Solltet ihr bereits die Linearität des Integrals benutzen dürfen, d.h. , dann kann man den Beweis mit etwas weniger Schreibarbeit abhandeln, dann genügt nämlich bereits der Nachweis von
Solltet ihr diese Linearität dagegen noch nicht benutzen dürfen, dann vergiss das ganze. |
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| 11.02.2011, 22:10 | xparet0209 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Oh stimmt - so ist es natürlich kürzer
Den Satz hatten wir bereits, doch ich bin nicht auf die Idee gekommen... |
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