Grafikrechner bei ZP10 NRW

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tr1234 Auf diesen Beitrag antworten »
Grafikrechner bei ZP10 NRW
Hallo!
Wenn ich mich richtig informiert habe, dann darf ich bei der ZP10 einen Grafikrechner benutzen. Also in Stark "Zentrale Klausur 2011" steht:
"Zugelassene Hilfsmittel
- Wissenschaftlicher Taschenrechner (mit oder ohne Grafikfähigkeit
oder
- CAS (Computer-Algebra-System"
...wobei bei CAS eine spezielle Klausur gestellt werden soll.
Nun meine Fragen:
1. Ist das nicht unfair?
2. Ich habe absolut keine Ahnung von diesen Grafikrechnern, möchte aber nicht im Nachteil sein. Was muss ich denn beim Kauf beachten? Gibt es auch Rechner, die mir nicht nur das Ergebnis einer Gleichung, sondern auch noch dazu den Weg anzeigen?
3. Welcher Rechner eignet sich über ZP10 hinaus für Mathe-LK?
Iorek Auf diesen Beitrag antworten »

Warum sollte das unfair sein? verwirrt

Bevor du dir so einen Taschenrechner zulegst: frage bei deinem Lehrer nach, welchen Taschenrechner ihr verwenden dürft und verwenden sollt. Wenn ihr keinen CAS verwenden dürft wäre es sinnlos sich einen zuzulegen.
tr1234 Auf diesen Beitrag antworten »

Na Leute mit einer Grafikfunktion können ihre Lösungen in der Klausur überprüfen...wie ein Lösungszettel praktisch... z.B. wenn man zu einer Funktion den Graphen zeichnen soll --> muss man da nicht nur noch den Taschenrechner bedienen können? Big Laugh
Iorek Auf diesen Beitrag antworten »

Darum gibt es für CAS extra gestellte Klausuren, um so etwas zu vermeiden.

Wir hatten z.B. in der Abiturprüfung fast überall dabei stehen "Berechnen sie xyz. Geben sie den Rechenweg an". Hätte man das ganze in seinen CAS getippt, hätte man 1 von 5 Punkten bekommen, die restlichen 4 gabs für den (richtigen) Lösungsweg.
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