Mathearbeit Punktabzug berächtigt?

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MarcoBrockmeier Auf diesen Beitrag antworten »
Mathearbeit Punktabzug berächtigt?
Meine Frage:
Also wir schrieben letzten Montag eine Mathearbeit welche wir heute zurück bekamen.
Mit einer 2+ lag ich über dem Notendurchschnitt von 3,0.
In meiner Arbeit habe ich bei jeder Aufgabe die volle Punktzahl(40) außer bei einer, im Endefekt 38/40.

Die Aufgabe hieß wie folgt:

Ein Baum wirft einben 40 m langen Schatten, während ein senkrecht gestellter Meterstab (zur selben Zeit) einen 65 cm langen Schatten wirft. Erstelle eine Skizze und berechne die Höhe des Baumes.

So weit so gut, eigentlich mehr als simpel, nur fehlte mir die Größenangabe des Meterstabs.
Mein Lehrer sagt der senkrecht gestellte Meterstab wär immer ein Meter groß, allerdings war ich davon überzeugt das ein Meterstab auch 2 bzw. 3 Meter groß sein kann.

Auf Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Meterstab
fand ich in den ersten drei Absätzen ähnliches heraus und
wollte jetzt fragen ob es berechtigt wäre die Punkte zu streichen oder derartiges.


PS: Ich wollte in dieser Arbeit unbedingt eine 1 smile

Meine Ideen:
Wenn der Meterstab ein Meter gewesen wäre :
1 Meter zu 65cm(Schatten)
=
x zu 40 Meter(Baumschatten)
Equester Auf diesen Beitrag antworten »

Naja, wenn dir eine Angabe in einer Arbeit nicht klar formuliert scheint, steht
es dir jederzeit frei den Lehrer zu rufen und um Klärung zu bitten. In dieser
Aufgabe halte ich die Angabe zwar für unglücklich ausgedrückt aber eindeutig.

Mal abgesehen davon, dass es wahrscheinlich kein "Meterstab" sein wird, wie du ihn auf
wiki gefunden hast, weil der steht nämlich nicht :P Wird wohl ein "Stab mit einem Meter" sein Augenzwinkern

Es heißt "berechtigt".
Und die Notengebung ist hart geschockt Mit 2 Punkten weniger "nur noch" ne 2+.
Mathe-Gast Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Mathearbeit Punktabzug berechtigt?
Also ich meine, dass ohne die Angabe der Länge des Meterstabs die Aufgabe ja nicht lösbar ist. Insofern würde ich schon davon ausgehen, dass der Meterstab genau einen Meter lang ist - so habe ich es beim ersten Mal auch begriffen.
Ansonsten könnte man es noch durchgehen lassen, wenn man die Länge des Meterstabs z. B. mit a bezeichnet und dann die Höhe des Baumes in Abhängigkeit von a ausdrückt (das ist nur in der Skizze nicht ganz so einfach).
Wenn du bei der Aufgabe eine Annahme getroffen hast, z. B. dass der Stab 2 Meter lang ist und dann alles richtig gerechnet und gezeichnet hast, dann hätte ich dich dafür nicht von einer 1- auf eine 2+ gezogen. Wenn du nichts gerechnet hast, dann halte ich die Note für gerechtfertigt.
Natürlich kommt es bei solchen Fragen (1- oder 2+) auch auf den Gesamteindruck der Arbeit an - also ob sie insgesamt einer Eins würdig ist. Das ist natürlich schwer zu beurteilen, ohne die Arbeit gesehen zu haben. Wenn du aber sonst überall die volle Punktzahl hast, könnte man mit mir als Lehrer noch einmal über die Eins reden (siehe dritten Abschnitt).
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