Nebenklasse Definition |
| 06.07.2011, 22:29 | Pascal95 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
| Nebenklasse Definition hier fand ich folgende Definition einer (Rechts)-Nebenklasse:
Nun frage ich mich, was für Eigenschaften für "" gelten müssen... Schließlich könnte es sein, dass für gewisse nicht definiert ist. Hier greift die Abgeschlossenheit bzgl. der Verknüpfung wohl auch nicht, da es nicht erwartet war, dass . Ist diese o.g. Definition gebräuchlich? Woanders fand ich eine, die mit einer Untergruppe von H argumentierte (?) Vielen Dank |
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| 06.07.2011, 22:32 | kiste | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Die Verknüpfung kommt doch von einer Gruppe G. H ist eine Untergruppe von G, und a ein Element aus G. Die Verknüpfung ist also definiert weil sie von G kommt. |
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| 06.07.2011, 22:39 | Pascal95 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Aha, von einer Untergruppe wurde im vorhin genannte Link gar nicht gesprochen... Mich haben die (für mich im ersten Moment völlig verschieden klingenden) Definition schon verwirrt, da ich den Zusammenhang nicht erkannte.
Ist das so richtig? |
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| 07.07.2011, 05:58 | kiste | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ja stimmt so. Und das nicht alles vollständig dasteht hast du dir wohl selbst zuzuschreiben. Man lernt nicht aus einem Glossar die Definitionen
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| 07.07.2011, 12:45 | Pascal95 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ok, danke sehr. Leider habe ich zunächst nichts besseres gefunden. |
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