Beweis Mittelwerteigenschaft

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Gast11022013 Auf diesen Beitrag antworten »
Beweis Mittelwerteigenschaft
Meine Frage:
Die Mittelwerteigenschaft harmonischer Funktionen hatten wir als:

offen, harmonisch

Für alle Kugeln gilt:



Wir hatten dazu folgenden Beweis:

Zeige zuerst:



1. Setze

Was ist hier denn passiert? Führt man hier das Integral über den Rand von mittels einer Homothetie/ "Verschiebung und Streckung" auf das Integral über den Rand der Einheitssphäre zurück? ( soll nämlich die (n-1)-dimensionale Einheitssphäre sein.)

2. Bilde und nutze Satz von Gauß, dann ist .

Also ist M(r) konstant.

Wegen folgt

die Behauptung.



[Den Beweis für den anderen Teil habe ich verstanden (per Zwiebelformel). Und lasse den deswegen weg.]



Meine Ideen:
Würde sich jemand die Mühe machen und meine Frage bei 1. beantworten und mir evtl. ein bisschen erläutern, was bei 2. passiert? Da sehe ich nämlich nicht, wie da am Ende 0 herauskommt...

Danke!

Ich weiß, das ist leider ein bisschen unübersichtlich!
SW Auf diesen Beitrag antworten »

Bei 1. ist das eigentlich recht logisch, ist eine Kugel mit Radius r, deren Rand eine Sphäre mit Radius r ist. Beim Vorfaktor muss man einfach die Substitutionsregel betrachten - die Translation ist egal, det=1, bei der Streckung muss man etwas aufpassen: Die normale Substitutionsregel würde dir sagen, du kriegst nen Faktor , aber die gilt für offene Mengen im . Hier integrierst du über Untermannigfaltigkeiten der Dimension n-1, du bekommst auch nur einen Vorfaktor . Damit kommt auch der Vorfaktor hin.

Wenn du dir überlegen willst, wieso , fass es als Abbildung von Untermannigfaltigkeiten auf, ohne die globale Fortsetzung.

Bei 2. kommt ein Integral über raus, wenn du Gauss anwendest, das verschwindet, weil die Funktion harmonisch ist, also . Für den Limes brauchst du nur die Stetigkeit von u (unter Umständen würde reichen, aber dann wirds aufwändiger)
Gast11022013 Auf diesen Beitrag antworten »

In aller Tiefe begreife ich Deine Bemerkungen zugegebenermaßen nicht.

Dennoch sehr vielen Dank!
Gast11022013 Auf diesen Beitrag antworten »

Hab's mir nochmal angesehen, was Du bemerkst und eine Frage dazu:

Meintest Du wirklich "Substitutionsregel"?

Oder "Transformationsformel"?

Ich vermute, Du meinst "Transformationssatz" bzw. "-formel", da Du u.a. bei der Translation von Determinante und von offenen Mengen im sprichst, alles Dinge, die bei der Transformationsformel eine Rolle spielen.

Wenn dem so ist, dann verstehe ich Deine Bemerkungen auch.
[Wir hatten das dann im Zusammenhang mit Untermannigfaltigkeiten unter dem Stichwort: "Verhalten bei Ähnlichkeitsabbildungen".]

Edit:

Vielleicht verwenden wir unterschiedliche Bezeichnungen für identische Dinge.

"Transformationformel", wie ich es kenne:

Seien offene Mengen und eine - invertierbare Abbildung (d.h. Diffeomorphismus). Eine Funktion ist genau dann integrierbar, wenn die Funktion über U integrierbar ist und es gilt dann

.


"Substitutionsregel" kenne ich hingegen nur als eine andere Bezeichnung für die Integration per Substitution.
Jensen23 Auf diesen Beitrag antworten »

IMO ist doch Substitution nur ein Sonderfall von der Transformationsregel für Funktionen . Schau es dir mal genau an.
Gast11022013 Auf diesen Beitrag antworten »

Du hast Recht!

Zitat:
Wikipedia
Der Transformationssatz (auch Transformationsformel) beschreibt in der Analysis das Verhalten von Integralen unter Koordinatentransformationen. Es ist somit die Verallgemeinerung der Integration durch Substitution auf Funktionen höherer Dimensionen.


Dumm von mir! Hammer

Dann nehme ich meine "Unterstellungen" natürlich zurück!
[Dann kann man natürlich mit gutem Grund auch "Substitutionsregel" sagen, wobei ich es logischer finde, wenn man hier Transformationsregel sagt, denn man ist ja hier nicht in dem Sonderfall.]

Vielen Dank für den Hinweis.
 
 
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