(starkes) Maximumprinzip

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Gast11022013 Auf diesen Beitrag antworten »
(starkes) Maximumprinzip
Meine Frage:
Hallo, ich habe eine Frage zu einem Beweis.

Bewiesen wird folgender Satz:

Sei harmonisch in U. Dann gilt:

Ist U zusammenhängend und existiert ein Punkt mit



so folgt, daß u auf U konstant ist.

Beweis:

Gezeigt wird, daß die Menge



(bezüglich der Teilraumtopologie) in U sowohl offen als auch abgeschlossen ist.

Die Menge V ist sicher nicht leer, denn es gibt einen Punkt mit .

Für gilt nach dem Mittelwertsatz für harmonische Funktionen



[Das Integral soll in der Mitte so einen waagerechten kleinen Strich haben, ich wusste aber den Code für ein solches Integral nicht.]

Gleichheit gilt nur, falls auf ganz gilt. Daraus folgt, daß V in U offen ist.

Da aber u eine stetige Funktion ist, ist die Menge auch abgeschlossen in U und daraus ergibt sich direkt die Gleichheit V=U. d.h., die Funktion u ist konstant auf U.

Meine Ideen:
Das Fettgedruckte, Unterstrichene ist das, was ich an dem Beweis nicht verstehe (also die Abgeschlossenheit der Menge V).

Könnte mir das bitte jemand erklären?
sergej88 Auf diesen Beitrag antworten »

Hallo,

das ist bei solchen Mengen immer der Fall wenn die stetig sind und man Folgenabgeschlossenheit verwenden kann.

Sei eine Folge mit

Dann gilt und somit



und damit auch

Aber ehrlich gesagt ist der Schritt

Zitat:
Gleichheit gilt nur, falls auf ganz gilt.

weitaus weniger trivial. Zumindest hab ich heute den Beweis mir auch angesehen gehabt...

mfg
Gast11022013 Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von sergej88
Hallo,

das ist bei solchen Mengen immer der Fall wenn die stetig sind und man Folgenabgeschlossenheit verwenden kann.

Sei eine Folge mit

Dann gilt und somit



und damit auch



Achso, Du hast einfach das Folgenkriterium für Stetigkeit angewandt und so gezeigt, daß der Grenzwert auch in V liegt (was ja gerade ein Kriterium für Abgeschlossenheit ist)?

Edit:

Achso, nochmal zu dem Schritt, zu dem Du meintest, dass er weit weniger trivial ist. Inwiefern? Wie beweist Du diesen Schritt denn?
sergej88 Auf diesen Beitrag antworten »

Hallo,

Zu der ersten Frage: genau.
Zu der anderen Frage:
angenommen es dem ist nicht so,

dann gibt es einen Punkt mit . Wegen der Stetigkeit gibt es auch ein und ein mit .

Dabei sind beide so gewählt, dass gilt.

Entsprechend folgt





Und dieses ist ein Wiederspruch. Das geht auch evtl. eleganter, aber ist das beste, was mir auf die schnelle eingefallen ist.

mfg
Gast11022013 Auf diesen Beitrag antworten »

Hallo!

Danke erstmal für deine Hilfe.

Vielleicht sehe ich die Problematik einfach nicht, aber ich hätte jetzt einfach nur gesagt:

,

also auf .


[Die Integrale sollen wieder einen kleinen waagerechten Strich haben und den Mittelwert bezeichnen.]


Wie gesagt: Ich sehe vermutlich die Problematik nicht.
sergej88 Auf diesen Beitrag antworten »

Hallo,

meine Problematik ist es von dem Integralwert auf den Integranden zu schliessen. Das ist ja im allgmeinen nicht ok.

Aber hier evtl. eine neue Idee:

und


Also folgt

Damit ist der Integrand fast überall Null und, da u stetig ist auch die Behauptung.

ICh hoffe ich übersehe jetzt nichts...

mfg
 
 
Gast11022013 Auf diesen Beitrag antworten »

Das erinnert mich sehr an den Beweis, wie ich ihn bei Forster, "Analysis 3" gesehen habe.

(s. S. 192/ 193)
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